anzeige wegen Körperverletzung nach einem jahr?

5 Antworten

Körperverletzung ist ein relatives Antragsdelikt, das heisst, es muss grundsätzlich ein Strafantrag des Opfers eingereicht werden, es sei denn, die Staatsanwaltschaft sieht ein öffentliches Interesse an der Verfolgung, dann wird es zum Offizialdelikt und somit von Amtes wegen verfolgt.

Wenn die Staatsanwaltschaft die Sache als Offizialdelikt einstuft, kannst du auch jetzt noch Strafanzeige aufgeben, denn eine Strafanzeige ist immer möglich, bis die Tat verjährt ist.

Wenn die Staatsanwaltschaft die Sache als Antragsdelikt einstuft, weil sie kein öffentliches Interesse an der Verfolgung sieht, musst du Strafantrag stellen, was du nur binnen drei Monaten, nachdem du Kenntnis von der Tat erlangt hast, tun kannst, also jetzt nicht mehr.

Selbst, wenn es als Offizialdelikt eingestuft wird, hast du keine Beweise, also bringt's es nicht mehr.

Hallo abbanaljas! Für den Strafantrag gilt eine Frist von drei Monaten. §§ 77-77d StGb. Für eine Anzeige gibt es keine Fristen.
// Viele Grüße, Leonard

Bei einfacher Körperverletzung beträgt die Verjährungsfrist 10 Jahre.

Heißt, du kannst auch erst in 5 Jahren Anzeige erstatten. Wie es dann mit deiner Glaubwürdigkeit und Beweisen aussieht, ist eine andere Frage. Du musst die Schuld beweisen. Kannst du das nicht, dann spar dir den Weg und den Beamten die Arbeitszeit.

LG

Wurde die Verletzung denn damals von einem Arzt dokumentiert? Sonst steht ja Aussage gegen Aussage.

Wie willst du das denn heute noch beweisen?

Hast du Beweise? wenn nicht kannst du dir das ziemlich sparen. Hätte man sofort machen müssen.