Darf die Kassiererin an der Kasse Tüte kontrollieren?

7 Antworten

Also offiziell darf sie es (juristisch) nicht. Weder Kassiererinnen noch sonstigen Angestellten oder vom Supermarkt engagierten Sicherheitsdienstmitarbeitern muss ein Einblick in die Tasche gewährt werden [BGH, 03.11.1993, VIII ZR 106/93]

Aber die Kassierer haben idR die Anweisung, einen Blick in solche Taschen zu werfen... dafür hängen diese Spiegel über den Kassen. Sie werden dich höflich bitten, die Tüte für einen kurzen Blick zu öffnen.

Weigerst du dich, weil du zur "Rechthaber-Fraktion" gehörst, dann wird die Kassiererin zum einen deinen Einkauf nicht abkassieren und zum anderen wegen Verdachts des möglichen Diebstahls die Polizei und die Geschäftsleitung holen.

Selbst wenn du nix gestohlen hast, ergibt das eine unangenehme Episode und man kann dir im Rahmen des Hausrechts Hausverbot erteilen (unbequemer Kunde) gegen das du dich (erst mal) nicht wehren kannst.

Ich seh das so:

Meine bereits getätigten Einkäufe nehme ich NICHT mit in ein anderes Geschäft, dann ergibt sich das Problem gar nicht erst.

Und WENN ich denn mal ne Tasche dabei habe, dann halte ich die auf die Bitte der Kassiererin kurz auf und gut ist. ICH habe mir nix vorzuwerfen und die Kassenkraft macht nur ihren Job.

Kafkas36  14.12.2023, 00:28

Das ist nicht richtig so sie darf defensiv nicht reinschauen nur bei Verdacht auf Diebstahl.

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Nein, darf sie nicht. Nur wenn du zustimmst.

Und die Polizei darf auch nur bei Verdacht gucken.

Dabei ist das Geschlecht der Polizeikraft egal, so lange die Polizeikraft nur ein Gegenstand untersucht.

Bei Personendurchsuchungen sollen möglichst die gleichen Geschlechter die gleichen Geschlechter untersuchen. Ausnahme Gefahr in Verzug und bei Menschen die Divers sind.

Menschen die Divers sind dürfen entscheiden, ob sie von einer m/w/d Polizeikraft untersucht werden möchten.

WinterWolke7  03.01.2022, 21:23

Hat eine diverse Person das Recht von einer diversen Polizeikraft durchsucht zu werden?

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Nein, das darf sie nicht.

Das darf nur die Polizei.

Wenn du dich aber der Kontrolle weigerst, haben die das recht, dich so lange fest zu halten, bis die Polizei kommt.

Es gehört zum guten Ton, einfach zu zeigen, dass man nichts gestohlen hat.

Einen Rechtsanspruch hat die Kassiererin nicht und selbst die Weigerung dürfte (eigentlich) nicht als Rechtfertigung für einen Polizeieinsatz dienen, denn dazu müßte die Kassiererin etwas verdächtiges bei dir beobachtet haben. Die Polizei dürfte dich dann aber durchsuchen, um deine Unschuld zu beweisen.

Nein, aber die dazu gerufene Polizei darf dich durchsuchen.