Darf der Vermieter Nebenkosten wegen Besuch erhöhen?

22 Antworten

Abgesehen von Eurem Dürfen mußt Du auch mal fragen, was die Vermieter dürfen. Evtl. kommt nämlich ein erleichtertes Vermieter-Kündigungsrecht gem. § 573a BGB zum Tragen. Siehe http://www.buzer.de/s1.htm?a=573a&g=BGB.

Daher solltet Ihr beides Abwägen.

Hier mal zwei Urteile, die die Problematik verdeutlichen: Für die Betriebskostenabrechnung sind diejenigen Personen entscheidend, die auch ständig in der Wohnung leben. Besucher des Mieters zählen bei der Ermittlung der Kopfzahl für den Umlageschlüssel nicht mit. Selbst dann nicht, wenn sie den Mieter mehr oder weniger häufig besuchen (AG Ahaus, Urteil v. 13.11.1997 - 5 C 788/96, WM 1997, S. 232). Eine andere Gerichtsentscheidung führt allerdings aus, dass wenn durch die Häufigkeit von Besuchen nach außen hin der Eindruck entsteht, eine weitere Person wohne in der Wohnung, so soll diese bei der Nebenkostenabrechnung berücksichtigt werden können (AG Frankfurt, Urteil vom 27.06.1984 – 33 C 8464/83, WuM 1985, 373). Fazit: Nichts genaues weiß man nicht, kommt wohl auf die Entscheidung des Richters an. Gruß, peuteneuer von ObjektV.de

Obelhicks  09.09.2009, 23:19

ich kenne auch noch kein grundsatzurteil. wenn es jetzt auch noch ein zweifamilienhaus ist, würde ich unbedingt dem vermieter die höheren nebenkosten zahlen. es droht sonst kündigung ohne begründung.

Ja, natürlich; wenn es denn so mietvertraglich vereinbart wurde.

Der Gesetzgeber erlaubt eine Veränderung der Vorausleistungen nur nach einer ordnungsgemäßen Abrechnung. Also nicht so einfach zwischendurch.

Zudem gilt es zu prüfen, ob der Verteilerschlüssel (nach Personen) überhaupt vereinbart wurde und wenn ja, wie der Vermieter diesen festsetzt. Er muß, wenn er denn so blö. ist und so, abweichend von den gesetzgeberischen Vorgaben, abrechnen möchte, diesen regelmäßig, also rd. alle vier Wochen, im Mietgegenstand kontrollieren, wenn denn die Mieter ihn überhaupt reinlassen.

Viel Glück und bleibe hart.

Die einzige akzeptable Antwort bisher von vincero gefunden, alles andre ist zu vernachlässigen. Besuch ist Besuch, außerdem hier nur über nacht und 2 bis 3 mal die Woche. Die Forderung ist inakzeptabel und führt keineswegs zur Kündigung, wenn sie abgelehnt wird.

peuteneuer  10.09.2009, 07:44

Die Frage von blueviolet impliziert eigentlich, dass keine Wasserzähler vorhanden sind und das Problem ist doch eigentlich, ob der Vermieter den Aufenthalt beim Freund als "weitere Person" anrechnen darf oder nicht. Insoweit kann ich diese Beurteilung nicht unkommentiert übernehmen.

Das halte ich für juristisch sehr wackelig! Man muss dabei strikt zwischen Besucher und Mitbewohner bzw. Untermieter unterscheiden. Bei 2 bis 3 Tagen pro Woche kann jedoch keinesfalls schon von einem Mitbewohnen gesprochen werden, der eine Erhöhung der Nebenkosten rechtfertigt. Wenn jemand z.B. an jedem Wochenende 3 bis 4 Personen zu Besuch empfängt, wäre das ja genauso eine Begründung dafür, und dann müssten bestimmt 70% der deutschen Mieter draufzahlen! Das Gezeter möchte ich dann mal hören...