Darf der Vermieter das?

3 Antworten

Wenn es hier faktisch um eine Mieterhöhung weg. der neuen Heizung gehen sollte, ist das im Vorhinein unzulässig. Die Modernsierung ist mindestens 3 Monate vor Beginn der Arbeiten anzukündigen, mit Angabe der voraussichtlichen Mieterhöhung. Nach Fertigstellung kann dann das eigentliche Mieterhöhungsverlangen gestellt werden. Das wäre zum Ablauf des übernächsten Monats zu bedienen. Erfolgt die Modernisierungsankündigung nicht fristgerecht, verlängert sich die Frist bis zur Mieterhöhung um 6 auf 9 Monate.

8% der bereinigten Kosten dürfen jährlich umgelegt werden. Will heißen, ein nicht unerheblicher Kostenanteil ist abzuziehen, da die Anlage auch alt und verschlissen und nicht nur ineffizient ist.

Nektarfalter316 
Fragesteller
 02.05.2021, 06:51

meiner Meinung nach darf die Miete überhaupt nicht erhöht werden. Was kann ich dafür, dass die Heizung nicht funktioniert. Wohnen noch nicht mal 3 Jahre im Haus und die Miete wurde jetzt schon das 2. mal erhöht. Das macht mich einfach wütend.

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albatros  02.05.2021, 12:49
@Nektarfalter316

Unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben darf ein/der Vermieter die Miete erhöhen. Das muss er konkret begründen (Vergleichswohnung, Mietspiegel, Gutachten) und muss Kappungsgrenze (max. 20% -in best. Fällen nur 15%- innert drei Jahren, sowie von einer ME zur nächsten 15 Monate Abstand, beachten.

Eine Modernisierungsmieterhöhung muss diesen Vorgaben so nicht folgen, die passiert sozus. außerhalb der Reihe. Trotzdem gibt es dafür auch konkrete ges. Vorgaben. Bin darauf schon in meiner Antwort eingegangen.

Stell doch bitte das letzte / jetzige Mieterhöhungsverlangen hier als Foto ein. Vermutlich ist es formell unwirksam. Auch wenn du nicht zur Zustimmung aufgefordert wirst, ist es schon allein deshalb unwirksam.

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Der Vermieter muss Modernisierungsmaßnahmen ankündigen, bevor er sie umsetzt. Wenn die Maßnahmen zur Energieeinsparung führen, darf er danach die Miete in gesetzlich vorgegebenem Rahmen erhöhen. Der Vermieter hat demnach alles richtig gemacht.

Er darf die Erneuerung der Heizung auf die Miete umlegen. Ob er das schon vor der Installation darf, weiß ich zwar nicht, kann ich mir aber nicht vorstellen.