durchlauferhitzer moderniesieren?

6 Antworten

Du musst in diesem Fall den Vermieter über diesen Mangel schriftlich informieren und ihm eine Frist setzen (zwei Wochen) für den Ersatz bzw. Austauch des hydr. DE's in einen elektronisch geregelten. Da der jetzige DE sicher schon geraume Zeit mit seiner mangelhaften Funktion hingenommen wurde, ist eine Mietminderung möglicherweise verwirkt. Trotzdem hast du Anspruch auf ein funktionstüchtiges Gerät. Falls er nicht reagiert bzw. nichts macht, könntest du bei fruchtlosem Ablauf der Frist versuchen, Druck auszuüben, indem du über einen Teil der Miete das Zurückbehaltungsrecht ausübst (20% der Bruttomiete). Nach Erledigung musst du dann aber umgehend den Zurückbehalt nachzahlen (im Gegensatz zu einer berechtigten Mietminderung). Der Mangelbeseitigungsanspruch ist unverjährbar. Der Handwerker wird bestätigen, dass es bei hydr. Geräten besonders im Winter diese Fehtlfunktion immer geben wird und nur ein Austauch in ein. el. Gerät Abhilfe bringen kann und wird. Falls der Vermieter aber zunächst auf einer (nicht abhelfenden) Reparatur besteht - was sein Recht ist - musst du halt bei weiterer Störung (womit mit Sicherheit zu rechnen ist) zeitnah erneut reklamieren. Die Absicht der Zurückbehaltung musst du zuvor ankündigen, am Besten mit der schriftlichen Mangelanzeige (per Einwurfeinschreiben).

Soltest du ein gutes Verhältnis mit dem Verm. haben, könntest du es zunächst mit einer mdl. Info und Bitte um Abstellung versuchen. Wenn's dann nicht funkt, machs schriftlich wie vorstehend ausgeführt.

Ausbauen und durch einen neuen ersetzen....euer Teil kostet ja so viel wie ein Kleinwagen.Der Vermieter ist gefragt....:) www.mieterverein.de

aber nur so viel wie ein sehr sehr alter gebrauchter kleinwagen. die TEUERSTEN modelle liegen irgendwo bei 800 € die elektronisch geregelten basisgeräte gehen schon bei rund 300 € los...

lg, anna

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@Peppie85

ups... hab mich verlesen. der kommentar war ja wohl auf die betriebskosten gesehen

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nein, der vermieter ist nur dann verpfilichtet den duchlauferhitzer zu erneuern, wenn dieser defekt ist. und selbst dann wäre er nicht verpflichtet, ein elektronisch gergeltes gerät zu installiren. wobei das andere wenig sinn macht, da die einfachen elektronisch geregelten auch nicht mehr viel teurer sind, als die hydroulisch geregelten.

ich hätte ja ein paar ideen zur Manipulation, die noch dazu nicht unbedingt auffallen, aber ich möchte mich hier an dieser stelle nicht unbedingt der beihilfe zum Betrug schuldig machen. außerdem ist das was ich vorzuschlagen hätte nicht eben ungefährlich.

der Stiebel Eltron DHB 24 ST (Durchlauferhitzer, elektronisch, 24 kW): würde deine Anforderungen bereits erfüllen und kostet bei unsrem Lieferanten irgendwas um 220 € + Mehrwertsteuer. Eingebaut ist so ein gerät duch den Installateur innerhalb von etwa 1 Stunde. also rechnen wir mal 40 € Lohnkosten. Sprich noch mal mit dem Vermieter, ob du für z.b. 5 € Mieterhöhung pro Monat das Gerät bekommst. davon würden beide Seiten profitieren. denn mit einem elektronisch geregelten gerät sparst du mehr als 5 € Strom und Wasser im Jahr...

lg, Anna

Wenn Du nicht duschen kannst, weil sich die Temperatur dauernd ändert, ist das Gerät defekt!

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Nein, der Vermieter ist dazu nicht verpflichtet. Aber macht ihm doch den Vorschlag, dass ihr euch an einem modernen Durchlauferhitzer beteiligen würdet. Wenn ihr die Hälfte übernehmt, ist er vielleicht dazu bereit.

Wie du deinen alten Durchlauferhitzer manipulieren kannst, wirst du noch aus dem Physikunterricht wissen. Zu einem Austausch ist der Vermieter nicht verpflichtet. solange das Gerät noch funktioniert.