Darf der Lehrer Aufgaben drannehmen, die nicht behandelt wurden?

6 Antworten

Kommt immer drauf an, uns wurde mal gesagt als sogenannte "Einserbremse" wird soetwas gern dran gebracht, da, wenn man das Thema wirklich versteht, dass Erlernte auch wirklich selbstständig anwenden und ggf. anpassen können sollte ;)
Aber wenn die ganze Arbeit so aussah.. das wird sich im Schnitt wiederspiegeln und den muss er der Fachschaft und ggf dem Direktor erklären.. das wird sich schon regeln ;)
LG

Er muss sogar Sachen drannehmen, die nicht behandelt wurden.
Das nennt sich dann im Fachjargon "Transfer" oder "Anforderungsbereich III".

I.d.R. sollte das aber 10%-20% der zu erreichenden Punkte ausmachen. Kommt jetzt auch auf das Fach, die Schulform und das Bundesland an. Wenn du nun schreibst, dass man ohne dieses Transfer-Wissen nur eine 3-/4+ erreichen kann, dann ist irgendetwas nicht sauber:

Entweder deine Einschätzung bezüglich der Aufgabenschwierigkeit oder die Konzeption deines Lehrers.


LG
MCX


Kommt drauf an, wenn es Themen sind die sich erschließen lassen dann darf der Lehrer das fragen (nennt sich Transferdenken) Du müsstest den Fall also genauer erläutern ;) 


jakobpauli 
Fragesteller
 15.06.2016, 20:43

In der 8. Klasse bin ich. Für eine 1 ist das bei uns normal. Aber die beiden Aufgaben zu dem Thema wurden so stark bewertet, dass nur noch eine 3-/4+ zu erreichen ist. Das haben nur 2 aus der Klasse richtig geraten!

0
Kirschkerze  15.06.2016, 20:47
@jakobpauli

Ich meinte damit die Aufgaben und was ihr bisher gemacht habt ;) Um eher zu eruieren ob die Aufgabe tatsächlich machbar oder nur raten gewesen ist

1
jakobpauli 
Fragesteller
 15.06.2016, 20:50
@Kirschkerze

Achso, wir hatten in WiPo nur direktes und indirektes Wahlrecht sowie Bürgermeister und Stadtrat behandelt. Jedoch wurde gefragt, was der Unterschied zwischen aktivem und passivem Wahlrecht ist und was man dabei beachten muss. Die beiden Aufgaben sind zusammen 7 von 18 Gesamtpunkten wert.

0
chog77  15.06.2016, 21:32
@jakobpauli

Aktiv man darf wählen, passiv, man kann gewählt werden. Da hätte man draufkommen können. Beachtet werden, muss das Mindesthalter - du kannst keinen 16-jährigen zum Bürgermeister wählen. Für manche Staatsämter liegt die Wählbarkeit deutlich höher. Auf aktiv/passiv hätte man kommen können.

0
Miraculix84  15.06.2016, 22:15
@jakobpauli

Bist du denn ganz, ganz sicher, dass er das nie zuvor angesprochen hat? Also hat es auch niemand(!) deiner Mitschüler gewusst?

Gab es Material oder Quellen zu dieser Fragestellung?

LG
MCX

0

Das nennt sich Transferaufgabe und das ist völlig erlaubt. Man müsste das im Einzelfall sehen und auch genau wissen, was ihr vorher behandelt habt, um das näher beurteilen zu können. Wahrscheinlich war das in einem Rahmen, in dem das auch machbar und somit erlaubt ist. Ich kann mir weder vorstellen, dass eurer Lehrer das absichtlich tut, noch dass er nicht weiß, wie er das zu machen hat und dann einfach "irgendetwas" dran nimmt bzw. hier auch abfragt.

Wenn ihr euch darüber nicht sicher seid und das abklären wollt, dann sprecht mit dem Lehrer, wendet euch ggf. an den Fachbetreuer.

Transfer-Fragen, die man mit logischem Denken auf Basis des Gelernten lösbar sind, dann darf der Lehrer schon bringen. Auch wenn dies nicht explizit im Unterricht besprochen wurden. Das macht halt den Unterschied zwischen ner 1 und ner 2 aus, ob man nur auswendig gelerntes Wissen abspulen kann, oder weiterdenken und es anwenden kann.

In meinen Bioarbeiten ist immer eine drin!


jakobpauli 
Fragesteller
 15.06.2016, 20:51

Das ist ja normal... aber das war etwas zum raten und zudem fast die Hälfte der Punkte wert

0
botanicus  15.06.2016, 21:04
@jakobpauli

Das sehen Lehrer unter Umständen anders ... da müsste man den konkreten Fall sehen.

Die Hälfte der Punkte für Transfer und Problemlösung ist völlig in Ordnung.

2
chog77  15.06.2016, 21:26
@jakobpauli

In Klasse 8 ist die Hälfte der Punktzahl für eine Transferleistung schon hart, aber verboten ist es nicht.

0