darf der Ehemann der Freundin der Frau Hausverbot erteilen?

5 Antworten

Prinzipiell entscheidet die Person die drinnen wohnt ob jemand rein darf oder nicht (von etwaigen strafrechtlichen sagen wie polizeiliche Ermittlungen blabla mal ausgenommen). Also ja. Er dürfte. Und du darfst dich dann mit ihm drum streiten.

amdros  27.07.2014, 17:37

Mit welcher Begründung?? Sie steht im Mietvertrag!!!

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Kirschkerze  27.07.2014, 17:39
@amdros

Ja und er auch. Deswegen die Aussage: Sie dürfen sich drum streiten. Er muss keine Begründung nennen (das muss NIEMAND der Hausverbot erteilt. Er darf das auch machen wenn er sagt ihre Nase passt ihm nicht).

Die Freundin widerum steht nicht im Mietvertrag und wenn der Mieter jemanden nicht in seiner Wohnung haben will dann hat die Person da auch nix verloren. Wenn die andere Person sagt doch sie darf rein endet das zwangsläufig in einem Streit denn sie unter sich austragen müssen

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preacster  27.07.2014, 17:39
@amdros

Beide stehen im Mietvertrag. Wenn sie auszieht nur noch er. Es ist sein recht

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amdros  27.07.2014, 17:40
@preacster

Hat keinen Sinn..auch wenn sie auszieht, wird sie ihre Pflichten noch solange wahr nehmen müssen..solange kein anderer Mietvertrag erstellt wurde..z. B. Miete zahlen!!

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Kirschkerze  27.07.2014, 17:41
@amdros

Versuchst du irgendwie zu argumentieren? Wenn ja dann machst du das auf recht unorthodoxe Weise (auf gut deutsch --> vielleicht mal einen Kurs dazu besuchen. Vielleicht hilft das. Zumindest dabei nicht nur halbscharige Sätze wie "Hat keinen Sinn" reinzuwerfen, die absolut unaussagekräftig sind)

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amdros  27.07.2014, 18:07
@Kirschkerze

Du solltest aber trotzallem sachlich bleiben und nicht beleidigend werden!

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gansh  27.07.2014, 17:43
Prinzipiell entscheidet die Person die drinnen wohnt

beide sind im vertrag.

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TatjanaSunny09 
Fragesteller
 28.07.2014, 07:02
@gansh

Leute , hilfreich sind eure Kommentare untereinander nicht . WIR BEIDE STEHEN BIS ZUM 30.09. IM MIETVERTRAG ! !

Vielleicht weiß jetzt jemand ob er Hausverbot erteilen darf .

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amdros  28.07.2014, 09:39
@TatjanaSunny09

Dann solltest du dir den Link unter meiner Antwort/Kommentar anschauen!!

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Mietvertrag läuft auf meinen Mann und mich .

dann darf sie in die wohnung,aber nicht an seine sachen.

Da zu hat er kein Recht..du bist auch Mieterin mit allen Rechten und Pflichten und darfst in die Wohnung mitnehmen wen du möchtest.

Allein die Begründung deines Nochmannes ist lächerlich!!

Macht er Theater..ruf die Polizei..

Kirschkerze  27.07.2014, 17:38

"ruf die Polizei.."

Und die macht dann was? Er hat genauso Rechten und Pflichten --> das müssen die also komplett unter sich ausmachen.

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amdros  27.07.2014, 17:39
@Kirschkerze

Sie möchte ausziehen..ist noch Mieterin und benötigt Hilfe!!

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Kirschkerze  27.07.2014, 17:42
@amdros

Ja und? Meinst die Polizei hat nix besseres zu tun als anzurücken wenn ein Noch- Ehepaar sich streitet ob eine Person in die Wohnung darf oder nicht?

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TardosMors  27.07.2014, 17:42
@amdros

und? ER Steht im Mietvertrag, eine Entscheidung muss nicht in Einvernehmen getroffen werden. ER hat Hausrecht, wen er nicht will, da diese Frau SEINE Wohnung betrifft, muss er seien Noch-Ehefrau nicht fragen. Er erteilt ihr Hausverbot und da wars.

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amdros  27.07.2014, 17:50
@TardosMors

Ich kann es nicht glauben????? Habe mal im Internet nachgeschaut und folgendes gefunden:

Kann jeder Hausverbot erteilen - auch mündlich?

Ausreichend sind bereits Verstöße gegen Anweisungen des Inhabers oder seiner Beauftragten. Auch wenn die Hausordnung eine spezielle Kleiderordnung vorschreibt, kann das für ein Verbot reichen. Ein Hausverbot kann unter Umständen (bei sachlichen Gründen) selbst den Vermieter oder in Vereinslokalen den Vorstand treffen, wenn diese sich unangemessen benehmen. Eine erwartete Störung allein reicht nicht aus.

Quelle: http://immobilien.excite.de/wann-kann-hausverbot-erteilt-werden.html

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