Darf ein Mieter Hausverbot erteilen?
Wenn ein Mieter belästigt wird, darf der dann Hausverbot erteilen, damit der Störer auch nicht mehr im Hausflur stört?
7 Antworten
Natürlich.
Das ist Aufgabe des Vermieters. Bei härten Fällen muss die Polizei eingeschaltet werden, z.b. Ruhestörung. Weiteres regelt ein Prozess.
hausrecht kann man nur innerhalb der eigenen wohnräume ausüben.
ein hausverbot durch einen hausbesitzer/vermieter ist solange witz- und nutzlos, wie es nicht konsequent überwacht und durchgesetzt werden kann.
wenn andere mitbewohner ruhestörenden lärm verursachen, kannst du den vermieter/hausbesitzer unter druck setzen, dass er maßnahmen einleitet. es ist sogar unter nachweisbaren umständen möglich, die verminderte wohnqualität durch ruhestörende mitbewohner mit einer mietminderung zu kompensieren.
Du bist weder Besitzer noch Eigentümer des Hausflures. Du hast da keinerlei Weisungsrecht. Kommt es zu Gewalttätigkeiten, Randalen oder verbalen Angriffen, darfst du die Polizei rufen. Wer hat denn den Störer in's Haus gelassen?
Da könnte lediglich der Vermieter etwas unternehmen als Eigentümer, nicht aber der Mieter.
Wer und warum hat denn die Haustür geöffnet? Man muss das ja nicht, wenn man nicht will. Keiner ist verpflichtet, Fremden den Zutritt ins Haus zu ermöglichen.
Soweit ich es verstehe, war es nicht bekannt als geklingelt wurde, wer klingelte. Da auch das Hausrecht ein Besitzrecht ist, muß niemand Eigentümer sein. Meinte die Polizei, nachem sie den Störer belehrt und wegegeschickt hat.
Ne, wie kommst Du denn darauf, das Haus gehört doch nicht Dir. Hausverbot kannst Du nur für Deine Wohnung erteilen
Der Störer hat geklingelt, man hat geöffnet und er ist nicht gegangen.
Es gab auch schon Polizeieinsätze, wo der Störer von der Polizei weggeschickt wurde.