Darf der busfahrer das?
Ich war mit meinen freunden im gut gefüllten bus und war ca. in der mitte . ein paar saßen und wir haben ein wenig scherze gemacht .. daraufhin gab ich einem meiner freunde einen kleinen schlag auf die schulter .. es schmerztze ihm nicht und wir haben gelacht ! Der busfahrer jedoch: schokoticket her und ich sollte es mir beim SEK abholen . natürlich wusste ich das er nur dumm schwätzt und das schokoticket zwar haben will aber es nicht zur polizei gibt ! dies geschah auch nicht . nach einer beschwerde die nicht ernst genommen wurde , musste ich mir ein neues ticket kaufen . Ich finde es einfach nur lächerlich !! aber wie sieht die rechtslage aus ?
10 Antworten
Busfahrer dürfen die Fahrkarten einziehen. Das ist rechtens. Ob es begründet ist, ist die andere Frage. Deine Eltern sollten Beschwerde beim Verkehrsverbund einreichen.
er kann Dich nicht zwingen ein neues Ticket zu kaufen, wenn Du im Besitz eines gültigen bist
Wenn das Ticket eingezogen wurde, ist er nicht mehr im besitz eines gültigen Fahrscheins.
der Fahrer hat aber keine Befugnis das Ticket einzuziehen, er kann die Polizei zur Hilfe holen, aber mehr Vollmacht hat er nicht
Doch, der Fahrer darf das Ticket einziehen. Muss aber eine Quittung geben.
Ich bin selbst Busfahrer und fahre gerne so riesige Fahrzeuge. Was ich nicht abkann, sind unfreundliche und sich falsch verhaltende Fahrgäste. Ich bin kein Wrack und zunächst immer freundlich zu jedem Fahrgast - egal ob Schüler oder Greis. Ich lebe in einer Kleinstadt mit über 80.000 Einwohnern. Da geht es etwas beschaulicher zu. Was man sich aber auch seitens der Fahrgäste oft gefallen lassen muß, ist echt krass. Wäre so etwas bei mir im Bus passiert wäre, hätte ich die Situation evtl. auch falsch gedeutet. Dein Fahrausweis wär´ bei mir sicher auch weg gewesen. Allerdings hätte ich Deinen Namen aufgenommen und den Fahrschein bei uns im Büro abgegeben. Dort hättest ihn dann mit Deinen Eltern abholen können - Deine Eltern hätten sich allerdings von den Kollegen eine Standpauke anhören dürfen. Und bei "normaler" Erziehung durch Deine Eltern Du wohl auch. - Laut BO Kraft kann alles, was die Sicherheit und Ordnung im Betrieb beeinträchtigt seitens des Fahrers geahndet werden. Ich habe schon Mal zwei Schülern ihre Sichtkarten mit Foto und Namen (von der Schule) abgenommen, weil sie im Bus hinten die Klappfenster ohne den Griff zu benutzen ständig zugeworfen haben und ich zuerst dachte, es wäre im Bus jemand gestürzt. - Benehmt Euch im Bus doch bitte so, wie man es als Gast normalerweise tut. Ihr seid Fahr-GÄSTE und habt nicht das Recht gepachtet, für Euren Fahrpreis alles tun zu dürfen, wozu ihr Lust habt. - Keine Getränke, kein Essen, keine Schuhe auf den Polstern (wollt ihr Euch das nächste Mal in Euren eigenen Dreck setzen?), usw. - Dann klappt´s auch mit dem Fahrer. :-p
Da du in einem gut gefüllten Bus mit deinen Freunden "scherze" machtest und dies mit großer wahrscheinlichkeit nicht leise ,finde ich es o.k. wie der Busfahrer handelte. Das Abnehmen der Karte ist eine Sache für sich und da könntest du schon nachhacken wo diese denn ist.Oder deine Eltern.Gut wäre es schon ,wenn der Busfahrer diese bei der Polizei abgegeben hätte. Den das Verhalten das du und deine Freunde an den Tag gelegt habt zeigt nicht unbedingt von "geistiger Reife". Ggf. war Dein Verhalten und das deiner Freunde etwas zuviel. Ich war nicht dabei - aber da ich selbst oftmals mit dem Bus (als Fahrgast) unterwegs bin könnte Euer Verhalten als Eingriff in den Strassenverkehr oder so deklariert werden.Du fragst warum? Ganz einfach,durch Euer Verhalten könnte der Busfahrer abgelengt werden,du schreibst selbst, du gabst einem Kollegen einen Schlag auf die Schulter.Wenn dies der Busfahrer mitbekam - konnte er davon ausgehen das die Situation evt. eskaliert. Von daher frage doch einfach bei der Polizei nach , ob dein Schokoticket abgegeben wurde und/oder frage was du unternehmen kannst,damit du dein Ticket wieder bekommst. Was sagt eigentlich die Verkehrsgesellschaft zu diesem Vorfall? cu
meine güte.. was man hier für einen schwachsinn von sich lässt :) . nein hätte ich richtig geschlagen würde ich cniht fragen ! und hätte ich keine scherze gemacht mit ihnen gemeinsam in einem normal lauten lautstärkepegel dann hätte ich nicht gefragt ! da fragt man sich doch außerdem : wenn nun ein großerer und sichtbar stärkrer mann das gleiche getan hätte ( für mich sogar nicht ganz auszuschließen ! ) ,würde der busfahrer anders reagieren . wenn er einen 12-jährigen das schokoticket morgens weg nimmt , und ihn vor der meute zusammenschreit , ist das immernoch "o.k." ? wohl eher fraglich deine argumentation . Denn es stellt sich nicht nur die moralische frage sondern auch wie er (ich) dann nach hause kommen würde . Zum glück habe ich eltern die mich abholen können ,doch das ist nicht immer der fall ! Zu sagen : deine eltern sollen mal anrufen , würde ich voll und ganz akzeptieren aber so ?!
Lol....achherje ...,so du warst 12 Jahre. Und heute mit ?? Jahren fragst du ob es o.k. war.Ja auch mit dem jetzigen wissen du warst 12 Jahre finde ich es immer noch o.k. wie der Busfahrer handelte. Was war denn mit der Verkehrsgesellschaft? Wieso wurde deine/eure Beschwerde abgelehnt? Warum kommen die infos von dir so langsam ?
beschwerde abgelehnt weil ? weiß ich leider nicht .. ich meine etwas in erinnerung zu haben von wegen er hat das richtige getan . jetzt älter. hat ja nciht zu interessieren . die gesellschaft ? die die ich in erinnerung habe waren ziemlich entsetzt und man wollte mich unterstützen , doch der busfahrer immer nur , dass es nicht um sie sondern um mich gehen würde . ich denke mal das die informationen irrelevant sind
Das nennt man im allgemeinen Aneignung fremden Eigentums.
Stellen Sie Strafantrag gegen den Busfahrer, so eine Verjährung der Straftat noch nicht eingetreten ist..
Keine Ahnung, aber hier rumpupen ! Erst lesen, dann posten: Steht alles in der BOKraft, insbesondere §§ 14&15 !!!
Selber keine Ahnung. Zwar darf der Fahrer ein Ticket einziehen, wenn Er dafür aber keine Quittung ausstellt ist das Diebstahl, bzw. sogar Raub. Das Strafgesetzbuch steht weit über der BOKraft.
http://www.avv.de/fileadmin/sites/avv/download_FTP/Sonstiges/befoerderungsbedingungen.pdf
Lies mal unter 7.3 Absatz 5 und 6