Büromaschine oder Geschäftsausstattung?

3 Antworten

Wenn ihr mit dieser Unterscheidung arbeitet, dann ist ein Kopierer ganz klar eine Büromaschine. Wahrscheinlich landen dann auf dem BGA-Konto primär Einrichtungsgegenstände wie Möbel.

In der Buchführung gilt, dass es durchaus hier und da ein paar Wahlmöglichkeiten gibt, welche Konten das Unternehmen seinem eigenen Kontenplan aus dem Kontenrahmen hinzufügt oder weglässt. Wichtig ist, dass am Ende die Buchführung eine gute Übersicht über das Unternehmen liefert. Und da Unternehmen sich alle ein bisschen unterscheiden in dem, was sie tun und wie sie es tun, unterscheiden sich dann auch die verwendeten Kontenpläne alle ein bisschen.

Wenn in diesem Unternehmen zum Beispiel sehr viele Kopierer gekauft bzw. verwendet werden, dann wäre es durchaus sinnvoll, die nicht mit allem anderen zusammen in den BGA zu verwurschteln, sondern sie eben separat auf das Büromaschinen-Konto zu buchen, für eine bessere Übersicht.

Geht es hingegen nicht um Praxis, sondern Schule / Ausbildung / Studium, dann wird in aller Regel das Konto BGA für sowas verwendet und oft auch von den Aufgaben vorgegeben (zum Beispiel, indem dort bereits die zu verwendenden Konten genannt werden). Hier solltest du immer genau schauen, was die Aufgabenstellung verlangt und dich daran halten, nicht im Kontenrahmen nach irgendwelchen Konten suchen, die passen könnten. Da könnte es dann passieren, dass du den Punkt in der Prüfung nicht bekommst, weil du die Aufgabenstellung nicht beachtet hast, obwohl die Lösung nicht grundsätzlich falsch ist.

Definitiv Büromaschine.

Geschäftsausstattung sind zB die Regale im Verkaufsraum.

Was fällt günstiger aus? ;-)