Buchung auf gesperrte Kreditkarte?

3 Antworten

es ist ein unterschied ob so eine Belastung auf die gesperrte karte korrekt ist, oder ob die Forderung des Händlers der die Buchung durchführt rechtmäßig ist.

gab es in der Vergangenheit eine genehmigte Autorisierungsanfrage, und du hattest diesem Händler damals freiwillig die kartendaten übermittelt, dann ist es auch möglich, später über diese Autorisierung eine nachbelastung zu buchen. (zu mindest bei autovermietungen oder hotels, da gibt es irgendwie eine Sonderbehandlung durch visa und Mastercard).

die frage ist eher, ob die Forderung des Händlers rechtmäßig ist.

du kannst bei der kartenausgebenden bank eine reklamation einreichen, wenn du vom Händler nicht über die nachbelastung informiert wurdest und den grund dafür nicht kennst. wenn es gut läuft können die das geld dann zurück buchen. hat der Händler aber einen berechtigten Anspruch auf das geld, dann musst du es auch zahlen obwohl die karte gekündigt war.

Blago17 
Fragesteller
 03.03.2022, 22:57

Danke :)

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Ja, wenn die Autorisierung rechtmäßig war, kann der autorisierte Betrag selbstverständlich noch nach einer Kartensperrung abgebucht werden, sonst könnte man ja etwas kaufen und gleich danach seine Karte sperren.

Falls du der Meinung bist, dass die Abbuchung ungerechtfertigt ist, hast du immer noch die Möglichkeit, bei deiner Bank das Geld zurück zu verlangen. In diesem Fall musst du aber mit Mahnungen und eventuell einem Rechtsstreit rechnen.

Blago17 
Fragesteller
 03.03.2022, 20:27

Danke für die Antwort

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Ja, das ist rechtens. Oder meinst du das du mit Kartenkündigung alle offenen Forderungen los bist?

Blago17 
Fragesteller
 03.03.2022, 20:26

Ja, alle offenen Forderungen waren beglichen. Das war eine neue Buchung 1,5 Monate nach der Kündigung. Die Begründung war die Autorisierung im Oktober bei einer Autovermietung.

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