Buchführung: Entnahme G.u.s.L

4 Antworten

Das ist ein Ertragskonto, möglicherweise auch umsatzsteuerpflichtig. Das Gegenkonto ist "Privatentnahme". Das Konto "Privatentnahme" wird über das Kapitalkonto abgeschlossen, und das Ertragskonto fließt in die Gewinn- und Verlustrechnung ein. Das Konto ist deshalb ein Ertragskonto, weil darüber die private Verwendung des Wareneinkaufs (Entnahme Güter) oder der Telefon- und Kraftfahrzeugkosten (Entnahme Sonstige Leistungen) erfassi wird.

Ich würde mal sagen, dass es sich um ein Aufwandskonto handelt. Dieses steht in der Gewinn- und Verlustrechnung und nicht in der Bilanz !

SweetChui  29.06.2012, 18:21

Es gehört in die Bilanz, da es ein Unterkonto vom Eigenkapital ist!

Kleinalrik  29.06.2012, 19:12
@SweetChui

Mietaufwand ist auch ein Unterkonto des Eigenkapitals und gehört trotzdem nicht in die Bilanz. Die gesamte Gewinn- und Verlustrechnung ist ein Unterkonto des Eigenkapitals UND GEHÖRT TROTZDEM NICHT IN DIE BILANZ.

Ihsanfb  25.05.2019, 19:26

@Kleinalrik hat Recht. Es ist ein Ertragskonto und wird somit über das GUV Konto abgeschlossen.

Das ist ein Privatkonto: so wird darauf gebucht:

Buchen der Privatentnahmen Es gelten die Buchungsregeln wie beim Oberkonto Eigenkapital. Dieses ist ein passives Bestandskonto und erfasst damit Mehrungen im Haben und Minderungen im Soll.

Eigenkapital
Soll Haben
- Abgänge Anfangsbestand (AB) Schlussbestand (SB) als Saldo + Zugänge

SweetChui  29.06.2012, 17:23

also im Soll Abgänge und Schlussbestand und im haben Anfangsbestand und Zugänge

ErsterSchnee  29.06.2012, 17:25
@SweetChui

Anfangsbestand im Haben und Schlussbestand im Soll - soso...

EvGusL ist ein Ertragskonto (Erfolgskonto) und daher kein Bestandskonto. Deshalb gibt es in dieser keinen Anfangs- oder Endbestand. Dieses Konto wird über das Gewinn und Verlust (GUV) Konto abgeschlossen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung