Wie wird das Konto 8710 "Entnahme von Waren" in der Buchführung abgeschlossen?

7 Antworten

Hallo,

das Konto ist doch ein G+V Konto nach SKR03...es wird nicht abgeschlossen...

Der Saldo aus Einnahmen und Ausgaben ist der Gewinn/Verlust und wird bei einer Bilanz vorgetragen(über Eigenkapital)

Alle anderen Konten der G+V werden ja auch nicht "abgeschlossen"

Dirk-D. Hansmann  18.02.2010, 12:00

@oblia: Irrtum, nur weil Du in einem Programm wie Rewe-Kanzlei oder in Deinem Lexware-Programm nicht die Abschluss-Buchungen machst, bedeutet dieses doch nicht, dass sie nicht zu machen sind.

oliba  18.02.2010, 12:33
@Dirk-D. Hansmann

wie irrtum? wie sollte denn dieses g+v-konto "abgeschlossen" werden??? (außer bei t-konten einen strich druntermachen etc.)

pollo  18.02.2010, 13:43
@oliba

8710 ist eigentlich Erlösschmälerungen beim Kontenplan SKR 03... "Verwendung von Gegenständen (Unentg. Wertabgaben) an G+V" ist der korrekte Buchungssatz. Bei einer Buchführung über PC wird das Konto nicht "abgeschlossen" bzw. es erfolgt keine Buchung, da hat man ja automatisch die G+V = das T-Konto G+V.

das war jetzt eindeutig nicht die richtige Antwort. Dafür ist das deutsche Steuerrecht viel zu kompliziert!! Einfach beantwortet:Privat an Entn.v. Gegenständen an Steuer. Das Erlöskonto wird nicht abgeschlossen. Es steht in der G+V unterhalb der Erlöse und erhöht den Gewinn. Nageln Sie mich jetzt aber nicht fest, dazu müßte ich einfach mehr wissen. Biggi

pollo  19.02.2010, 12:44

:-) Es geht ja auch nicht um Steuerrecht, sondern um Buchführung. Wenn man eine Schulaufgabe hat, werden T-Konten geführt und da wird das Konto Erlöse über das Konto G+V abgeschlossen. Siehe auch meine weiteren Kommentare dazu. Schönes Wochenende, Pollo

aus Deiner Frage war für mich nicht zu ersehen, daß Du zur Schule gehst und mit T-Konten arbeitest! Sorry, aber ich bin seit über 30 Jahren zum Einen Steuerfachgehilfin und zum Anderen Buchhalterin. Ich rede also aus der Praxis. Und als Steuerfachgehilfin stellen sich mir mehr Fragen, als nur diese eine. Gruß und schönes Wochenende, Biggi

pollo  19.02.2010, 12:55

Hey Biggi, ich bin seit über 20 Jahren Steuerfachangestellter. Pollo

stoerchlifrosch  19.02.2010, 13:27
@pollo

schön, aber warum antwortest Du mir und nicht pippo 1986? Er hat doch die Frage gestellt! Mir wurde diese Frage heute Mittag erst gemailt. Ich lese nicht immer alle Kommentare durch, dazu fehlt mir die Zeit. Biggi

pollo  22.02.2010, 09:39
@stoerchlifrosch

Irgenwie war hier kuddelmuddel bei meiner Beantwortung. Sorry, daß ich Dich als vielbeschäftigte Frau belästigt habe

Also sagen wir mal wir haben folgenden Geschäftsfall:

Der Arbeitgeber kauft für seine Frau ein Geschenk aus seinem Geschenkeladen für 500,00 EUR.

Der Buchungssatz würde lauten:

Entnahme von Waren 500,00 an Privatentnahme 405,00 + UST 95,00

So das Buchen ist nicht schwierig. Nur, muss ich doch jetzt in den T-Konten bei Privatentnahme was Buchen, bei UST und auch bei dem Konto "Entnahme von Waren (8710)". Wenn ich das dann bei "Entnahme von Waren" eingetragen habe und wir jetzt am Jahresende sind dann muss ich das Konto ja irgendwie abschließen können. Die privaten Konten werden ja über das EIGENKAPITAL abgeschlossen, das ist mir bewusst. Aber gegen was Buche ich jetzt auf der Haben Seite des Kontos "Entnahme von Waren"?

Sollseite: Privatennahme/UST 500,00 Habenseite: ?????????? 500,00

wohin fließen diese 500 EUR?

pollo  18.02.2010, 14:43

Stopp, ganz langsam. Du hast es leider noch nicht verstanden. Mal zu Deinem Beispiel: Der Buchungssatz wäre Privatentnahmen 500 € an Entnahme von Waren 420,17 € + USt 79,83 €. Und wie Du abschliessen musst habe ich Dir auch schon beantwortet. Das Konto 8710 wird über die G+V abgeschlossen...

Also, 1. wofür und von wem entnommen. 2. Handelt es sich um den SKR 03? Dann wären es nämlich "Erlösschmälerungen 7% USt! Das kann es ja dann nicht sein. Ferner kann Entn. von Waren auch für einen Arbeitnehmer sein. Dann betrifft es die Bestandsveränderungen und ist evtl. LSt-pflichtig! Also bitte nähere Informationen. Dann kann man die Frage auch richtig beantworten. Gruß Biggi

pollo  19.02.2010, 11:39

Fragestellung war doch eindeutig: Wie wird das Konto abgeschlossen! Wer entnimmt ist doch schnurzpiepegal. Es sind Erlöse. Wieso sollen das Bestandsveränderungen sein, wenn Arbeitnehmer das entnehmen. LSt-pflichtig wäre es auch nur dann, wenn es unentgeltlich überlassen worden wäre oder ein sonstiger geldwerter Vorteil entsteht. Also bitte die Frage richtig lesen, dann kann man auch richtig beantworten. LG Pollo