brauche ich einen Personbeförderungsschein?

5 Antworten

Das Personenbeförderungsgesetz regelt das Genehmigungsverfahren zum geschäftsmäßigen und entgeltlichen Transport von Personen. Es wird hierin aufgezeigt, unter welchen Voraussetzungen ein Unternehmer eine behördliche Erlaubnis hierfür braucht.. In diesem Fall ist es nicht anwendbar, da es an der geschäftsmäßigen Mitnahme mangelt.

Der Transport (die Mitnahme von Personen) selbst wird in Deutschland durch § 48 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt. Dort steht drin, wer eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Personenbeförderungsschein) benötigt.

Hey Thwagnersmac,

Nein brauchst du nicht solange es nicht mehr als 8 Personen sind. Vorraussetzung ist das du den normale Auto Führerschein „B" hast, dann darfst du nämlich 8 Personen mitnehmen in deinem Wagen.

Mit freundlichen Grüßen

Felix Schuster

TheGrow  27.04.2014, 14:57

Hallo SchusterFelix,

nette aber völlig falsche Antwort.

Entscheidend ist hier der § 1 des Personenbeförderungsgesetzes.

Entscheidend ist nicht wie viel Personen transportiert werden, sondern ob die Personenbeförderung gewerblich durchgeführt wird, sprich um damit Geld zu verdienen.

Für den Fragesteller gilt dieses Gesetz nicht, weil er nicht mehr als 8 Personen befördert, sondern weil gem. § 1, Absatz 2 Satz 1 das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt.

Wenn das Gelten würde, was Du schreibst, brauchte ein Taxifahrer weder eine Genehmigung zum Personentransport, noch einen Personenbeförderungsschein, dem ist aber nicht so. Auch wenn der Taxifahrer nur 1 einzige Person transportiert, benötigt er im Gegensatz zum Fragesteller eine Genehmig und den Personenbeförderungsschein und muss auch alle anderen Auflagen erfüllen.

Schöne Grüße
TheGrow

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DerHans  29.07.2014, 19:44

Wenn das so wäre, bräuchte man für ein Taxi ja auch keinen Personenbeförderungsschein.

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Hallo Thwagnersmac,

Du brauchst für Deine Fahrt keinen Personenbeförderungsschein. Gesetzlich ist das im folgenden Paragraphen geregelt:


§ 1 Personenbeförderungsgesetz - Sachlicher Geltungsbereich

(1) Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, mit Oberleitungsomnibussen (Obussen) und mit Kraftfahrzeugen. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden.

(2) Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen

  1. mit Personenkraftwagen, wenn diese unentgeltlich sind oder das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt;

  2. mit Krankenkraftwagen, wenn damit kranke, verletzte oder sonstige hilfsbedürftige Personen befördert werden, die während der Fahrt einer medizinisch fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtung des Krankenkraftwagens bedürfen oder bei denen solches auf Grund ihres Zustandes zu erwarten ist.

Satz 1 Nummer 1 gilt auch, wenn die Beförderungen geschäftsmäßig sind.


Da Du mit den Einnahmen nur die Fahrtkosten deckst und keine Einnahmen erzielst, gilt gem. dem Absatz 2, Satz 1 das Personenbeförderungsgesetz nicht.

Schöne Grüße
TheGrow

Wenn es sich tatsächlich um eine private "Mitfahrgelegenheit" handelt, ist das ja nur einen Kostenbeteiligung.

Sobald du das gewerblich anbietest, brauchst du zumindest in Deutschland den Personenbeförderungsschein.

Einen Personenbeförderungsschein brauchst Du nicht. Aber Du solltest Dich im Vorfeld informieren, ob und in welcher Form das Unterschreiben eines Haftungsausschlusses durch die Mitfahrer sinnvoll/notwendig ist. Kann gerade bei einem Unfall (der Dir bitte nicht passieren möge) sehr hilfreich sein.