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Bonitätsabfrage durch den Zahnarzt?

gefragt von chris68753 am 21.06.2007 um 20:14 Uhr

Ich habe durch eine Schufa-Eigenauskunft soeben erfahren, dass mein Zahnarzt über eine Abrechnungsgesellschaft eine heimliche (!) Bonitätsauskunft über mich eingeholt hat. Ich bin darüber einigermaßen entsetzt. Ist so etwas normal? Hat jemand dasselbe auch schon erlebt?


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Zahnarzt (292)
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Reply


rbeier
beantwortet von rbeier am 21. Juni 2007 20:27
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Das machen leider viele, man sollte´jedoch vorher informiert werden und dem zustimmen. Nach meiner Ansicht dürfte es aber mit dem Datenschutz Probleme geben. Ich würde den Zahnarzt mal darauf ansprechen und ggf. einen neuen suchen.


collo
beantwortet von collo am 21. Juni 2007 20:41
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Jeder kann sich über die Schufa Auskünfte besorgen. Eine Genehmigung des Betreffenden ist n i c h t nötig. Jedoch beschränken sich die Auskünfte lediglich darüber, ob negative Eintragungen bestehen, oder eben nicht. In der Praxis kauft man sich z.B. 25 Gutscheine. Jeder Gutschein bedeutet dann eine Auskunft, die man sich auch bequem per Telefon geben lassen kann. Ist absolut nichts besonderes.


anonym
beantwortet von Capuccino am 21. Juni 2007 21:03
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Hab mal im Internet gesucht und das gefunden, einfach mal durchgucken und staunen. Big brother??? https://www.mediafinanz.de/inkasso.php?option=com_content&task=view&id=6... Behördlich geprüft und zugelassen :-((


Indy72
beantwortet von Indy72 am 21. Juni 2007 20:24
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Normal ist das nicht. Aber Sie müßten das schriftlich oder durch unterschrift genehmigt haben!


Patron
beantwortet von Patron am 21. Juni 2007 21:32
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hallo,

es kann sein, ist sogar wahrscheinlich, dass dein zahnarzt da keine ahnung und keine schuld hat. seine abrechnungsfirma arbeitet womöglich oder wahrscheinlich so, dass sie dem zahnarzt sofort den rechnungsbetrag verauslagt - abzüglich ihrer provision - und sich erst danach um das eintreiben des geldes kümmert. und vor diesem ganzen vorgang prüft sie deine zahlungsfähigkeit, wenn die nicht gegeben ist, übernimmt sie den job gar nicht erst, das ist risikoloses arbeiten...





Mokli1
beantwortet von Mokli1 am 21. Juni 2007 22:20
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Jeder, der für dich arbeitet, oder bei dem du Geld leihen wollst, kann eine Bonitätsprüfung einholen. Wenn also dein Zahnarzt für dich tätig wird, hat er das Recht, auch ohne dein Wissen, eine Schufaanfrage zu starten, um sicherzustellen, ob du seine Rechnung auch bezahlen kannst.


anonym
beantwortet von Rolfe am 21. Juni 2007 22:49
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Das ist ein Fall für den Datenschutzbeauftragten des Bundeslandes, in dem Du wohnst! Jede Bank, bei der Du einen Kredit beantragst, lässt sich von Dir schriftlich bestätigen, dass sie über Dich eine Schufa-Auskunft einholen darf. Das gilt für alle anderen natürlich auch! Wo kommen wir denn hin, wenn jeder von Dir oder von mir solche Auskünfte einholen dürfte, ohne uns danach zu fragen! Ich würde den Zahnarzt über die Machenschaften seiner Abrechnungsgesellschaft informieren und ihn auf den Datenschutz hinweisen. Wenn er fachlich gut ist, würde ich ihn nicht wechseln, aber darauf drängen, solche Machenschaften seiner Abrechnungsgesellschaft künftig nicht mehr zu dulden.


Ignatius
beantwortet von Ignatius am 21. Juni 2007 23:21
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Bitte zwei Dinge nicht verwechseln:

  1. Eröffnet man z. B. ein Girokonto kommt man nicht darum herum der Bank schriftlich zu genehmigen, dass einige persönliche Daten an die Schufa übermittelt werden. Für diese Datenverarbeitung/Datenübermittlung benötigt die Bank und die Schufa eine schriftliche Einverständniserklärung.

  2. Sind die Daten dann bei der Schufa, benötigen die Schufa und der Vertragspartner der Schufa (Zahnarzt) keine extra Genehmigung für die Auskunft an den Zahnarzt. Der Zahnarzt oder die Abrechnungsstelle werden bei der Schufa vermutlich als sogenannter B-Vertragspartner geführt. Das bedeutet es werden nur ggf. vorhandene Negativmerkmale mitgeteilt. Hat man z. B. ein abweichendes Zahlungsverhalten, schon mal die eidesstattliche Versicherung abgeben müssen oder ein Verbraucherinsolvenzverfahren laufen, wird das von der Schufa mitgeteilt. Die beiden letzten Umstände sind allerdings sowieso öffentlich bei Gericht einsehbar.

Kommentar von Rolfe am 21. Juni 2007 23:30

Auf welcher rechtlichen Grundlage soll der Zahnarzt ohne Zustimmung des Patienten eine Schufa-Auskunft erhalten? Allein der Umstand, dass das oft so gehandhabt wird, heisst noch lange nicht, dass das wirklich rechtens ist!

Kommentar von 344770e8fd3b4fcaac0694a44e67e148smallIgnatius am 21. Juni 2007 23:48

Nicht alles was üblich ist, ist auch rechtens. 100 % richtig. Leider willigt der betroffene Verbraucher mit seiner Unterschrift in ziemlich viel Kleingedrucktes, ziemlich pauschal ein. Ob das Kleingedruckte in letzter gerichtlicher Instanz dann auch Bestand hätte ... man weiß es nicht. Es hat ja auch kaum jemand die Ausdauer, das Geld und den Biss es mal durch die Instanzen zu versuchen...


anonym
beantwortet von Merkurius am 22. Juni 2007 16:16
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Meines Wissens ist eine Schufa-Anfrage nur dann zulässig, wenn der Betroffene (Privatperson!) zugestimmt hat. Wenn z. B. eine Bank nur eine Anfrage stellt ohne etwas zu melden, benötigt sie dafür die Zustimmung des Kunden. Auch Vermieter, die sonst ja keine Schufaauskunft anfordern können, beschaffen sich die Auskunft, indem sie von den Mietinteressenten eine von diesen bei der Schufa eingeholte Selbstauskunft verlangen.

Vielleicht gibt es aber auch die Möglichkeit, dass Firmen, die öffentlich zugängliche Informatinen, z. B. Schuldnerverzeichnis sammeln und speichern, diese auf Anfrage weitergeben/verkaufen dürfen. Bei Firmen gibt es diese Möglichkeit; wie es bei Privatpersonen aussieht, weiß ich leider nicht.




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