Blitzer zu Fuß?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, als Fußgänger bekommt man keine Strafe dadurch.

Ich wüsste nicht, dass Laufen oder Rennen durch die StVO reglementiert sein sollte.
Ein Mensch ist kein Fahrzeug.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Fakten sind stärker als Meinungen

Scusselbudd 
Fragesteller
 13.11.2022, 19:32

Wundern würde es mich in D nicht, wenn trotzdem was kommt

0
catweasel66  13.11.2022, 23:21
@Scusselbudd

hast du ein nummernschild um den hals hängen oder deinen perso blitzlichttauglich in der hand??

0
Bowle609  13.11.2022, 23:17

Genau genommen gilt es nur für Kraftfahrzeuge.

1
ewigsuzu  13.11.2022, 23:18
@Bowle609

warte mal ne Geschwindigkeitsbegrenzung würde zb nich beim Fahrrad zählen auch nich beim e bike?

0
ChristianMay270  13.11.2022, 23:23
@ewigsuzu

Ne, gilt idR für alle Fahrzeuge; im konkreten Fall vgl. Anlage 3 lfd. Nr. 12 Nr. 1 StVO.

2
Bowle609  13.11.2022, 23:25
@ewigsuzu

Beim Fahrrad und sogenannten Pedelecs nicht. Bei E Bikes würde es schon zählen. Da manche ohne weiteres bis 45kmh fahren. Und man dafür einen Kleinen Führerschein braucht.

1
Bowle609  13.11.2022, 23:59
@ChristianMay270

Fahrräder haben kein Kennzeichen. Wodurch diese zu identifizieren sind, außer die e Bikes.

0
ChristianMay270  14.11.2022, 00:30
@Bowle609

Und trotzdem gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung auch für Fahrräder. Eine Identifizierung ist auch auf anderen Wegen möglich.

1
Bowle609  14.11.2022, 00:37
@ChristianMay270

Nein, abgesehen von der fehlenden identifiziering, sind Fahrräder von der Geschwindigkeitsbegrenzung der StVO nicht betroffen.

0
ChristianMay270  14.11.2022, 00:51
@Bowle609

Offensichtlich tust Du das nicht, da es in diesem Fall nicht um eine Geschwindigkeitsbeschränkung iSv § 3 Absatz 3 StVO geht.

2
ChristianMay270  14.11.2022, 01:03
@Bowle609

Man merkt halt, dass Du keine Ahnung hast, sonst würdest Du den Unterschied zwischen den unterschiedlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen und ihren Gültigkeiten kennen. Die ganze Diskussion hätte man sich übrigens auch sparen können, hättest Du Dir einfach einmal meinen Beleg angeschaut. Aber ad personam ist halt einfacher, auch ok.

2
Bowle609  14.11.2022, 01:08
@ChristianMay270

Offenbar hast du hier als Möchtegern Experte keine Ahnung. Kenne niemanden der durch blitzen mit einem Fahrrad eine Strafe bekommen hat. Und das waren schon paar. Außerdem hast du das Thema in dem Sinne des FA ohnehin gefehlt, denn genau darum ging es. 🤷

1
ChristianMay270  14.11.2022, 01:13
@Bowle609

Ist ja super, dass Du keinen kennst. Und nur weil ich persönlich keinen Mörder kenne, heißt das noch lang nicht, dass Mord nicht strafbar ist.

Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
[Anlage 3 lfd. Nr. 12 Nr. 1 StVO]

Und damit verabschiede ich mich in die Nacht. Ad personam-Gelaber kannst Du wo anders ablassen.

PS: Vielleicht sind Fahrräder ja gar keine Fahrzeuge, sondern doch nur Marsmenschen; mit der Argumentation kann man es auch noch mal versuchen 😉

2
Bowle609  14.11.2022, 01:27
@ChristianMay270

Man kann natürlich alles versuchen, um sich rauszureden. Wenn die bekannten geblitzt wurden, hätte ja was kommen müssen? Demnach ist es nur Unsinn was du erzählst. Schlafen gehen ist was dich betrifft wohl am besten. 👍

1
migebuff  14.11.2022, 07:40
@Bowle609
Man kann natürlich alles versuchen, um sich rauszureden.

Richtig, damit wirst du aber keinen Erfolg haben ;)

Deine Aussage war, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung nur für Kraftfahrzeuge gilt, nicht dass nur Kraftfahrzeuge geblitzt und identifiziert werden, oder streitest du das etwa ab?

Ein per Verkehrszeichen angeordnetes Tempolimit gilt für Fahrzeuge, ein allgemeines Tempolimit nur für Kraftfahrzeuge. Es ist egal, welche Argumente du noch in den Raum wirfst, das Gesetz lässt sich davon nicht beeindrucken.

2
Bowle609  14.11.2022, 08:00
@migebuff

Brauche mich auch nicht rausreden. ^^

Da haste es doch eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt nur für Kraftfahrzeuge. Ein Fahrrad ist davon nicht betroffen. Selbst wenn's geblitzt wird, passiert da nichts. Kannste natürlich drehen und wenden wie du willst. Deine einwende diesbezüglich sind unwichtig.

1
migebuff  14.11.2022, 12:25
@Bowle609
Da haste es doch eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt nur für Kraftfahrzeuge.

Das ist wieder nur deine Sichtweise und sie ist nach wie vor falsch.

Es geht hier nicht um das allgemeine Tempolimit von 50 km/h innerots, welches nur für Kraftfahrzeuge gilt, sondern um ein per Verkehrszeichen angeordnetes, welches für alle für Fahrzeuge gilt. Fahrräder sind Fahrzeuge.

2
Bowle609  14.11.2022, 17:12
@migebuff

Als Fahrradfahrer wird man nicht belangt. Kannste auch im Bußgeldkatalog nachschauen. Nur bei einer konkreten Gefährdung von Fußgängern, muss der Radfahrer ein verwarngeld zahlen. Die geht's nur das Schild der Spielstraße. Hast da mit dem Bußgeld aber was verwechselt.

1
migebuff  14.11.2022, 17:54
@Bowle609

Ich habe zu einem "Bußgeld" nichts geschrieben und weiß folglich leider nicht, was ich dabei verwechselt haben soll.

Wenn ich im "Bußgeldkatalog" nachlesen kann, dass kein Verwarngeld gegen Radfahrer verhängt wird, dann zitiere doch bitte kurz die besagte Stelle.

1
migebuff  14.11.2022, 18:04
@Bowle609

Wie du meinst. Ich dachte mir bereits, dass kein Zitat kommt.

2
migebuff  14.11.2022, 18:07
@Bowle609

Ok, Dake fürs Nachreichen, ich sollte doch aber im "Bußgeldkatalog" nachlesen, das ist nur irgendein Link zu irgendeiner Internetseite und somit leider uninteressant.

2
Bowle609  14.11.2022, 18:10
@migebuff

Unter den Link findest du den besagten Katalog. Musste anklicken, wenn du ihn dir anschauen willst.

0
migebuff  14.11.2022, 18:12
@Bowle609

Nein, dort finde ich bestenfalls Auszüge aus der BkatV. Es ist schließlich nur eine Internetseite. Und selbst wenn ich irgendeine Tabelle ansehen würde, würde das nicht die Frage beantworten, wo im "Bußgeldkatalog" stehen soll, dass Geschwindigkeitsverstöße bei Radfahrern nicht geahndet werden können.

2
Bowle609  14.11.2022, 18:17
@migebuff

Das steht da eben nicht drinne. Wenn es sowas geben sollte, würde es ja drin stehen. Sonst steht da auch alles drin. Denke nicht, dass die Geschwindigkeitsverstösse ausgelassen haben. Ist schon eine glaubhafte Seite.

0
migebuff  14.11.2022, 18:26
@Bowle609

Dann verstehe ich nicht, wie es zu der Aussage kommt, ich könne im Bußgeldkatalog nachlesen, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht geahnet werden, wenn dort doch garnichts davon steht, dass sie nicht geahndet werden.

Laut §2 Abs 4 BKatV beträgt das Verwarngeld für Ordnungswidrigkeiten bei Radfahrern pauschal 15€, sofern der Bußgeldkatalog nichts anderes bestimmt.

Wenn du nun schreibst, dass der Bußgeldkatalog nichts anderes bestimmt, z.B. weil er keine Tabelle für Geschwindigkeitsverstöße bei Radfahrern enthält, müsstest du begründen können, warum entgegen der eindeutigen Regelung dann nicht das pauschale Verwarngeld von 15€ greift. Handelt es sich etwa nicht um eine Ordnungswidrigkeit?

2
Bowle609  14.11.2022, 18:30
@migebuff

Warum soll etwas geahndet werden, was nicht im Katalog aufgelistet ist. Dieser Katalog ist genau dafür da. Es werden andere Sachen geahndet, wie Gefährdung von Fußgängern. Muss dich halt selbst da rein lesen, wenn du es genau wissen willst.

0
migebuff  14.11.2022, 18:53
@Bowle609
Warum soll etwas geahndet werden, was nicht im Katalog aufgelistet ist.

Weil §2 Abs 4 BKatV genau diesen Fall regelt. Für Ordnungswidrigkeiten, welche nicht im Bußgeldkatalog aufgeführt sind, wird ein pauschales Verwarngeld von 15€ fällig. Warum kann also kein pauschales Verwarngeld von 15€ für Ordnungswidrigkeiten verhängt werden, welche nicht im Bußgeldkatalog aufgeführt sind?

Muss dich halt selbst da rein lesen, wenn du es genau wissen willst.

Ich kenne den Inhalt der BKatV. Du müsstest doch selbst merken, dass es sich um rheotorische Fragen handelt.

2
Bowle609  14.11.2022, 19:03
@migebuff

Das ist Quatsch, es wird nicht umsonst alles detailliert aufgelistet. Befass dich ruhig damit und jut ist.

0
migebuff  14.11.2022, 19:25
@Bowle609

Du maßt dir ernsthaft an, die bestehenden gesetzlichen Regelungen für "Quatsch" zu deklarieren. Sieht man in der Form eher selten.

§2 Abs 4 BKatV:

(4) Bei Fußgängern soll das Verwarnungsgeld in der Regel 5 Euro, bei Radfahrern in der Regel 15 Euro betragen, sofern der Bußgeldkatalog nichts anderes bestimmt.

Er muss somit nicht für jeden eventuell möglichen Tatbestand etwas bestimmen.

Müsste er bei jeder möglichen Owi ausdrücklich etwas bestimmen, wäre dieser Absatz nicht vorhanden.

Da du keine Nachweise für deine Behauptungen liefern kannst und nun sogar den Inhalt der Bußgeldkatalogverordnung als "Quatsch" bezeichnest, beende ich die Diskussion und muss dich leider auf die Ignorierenliste setzen.

2
Bowle609  14.11.2022, 21:30
@migebuff

Es ist alles sehr pauschalisiert, was du von dir gibst. Der Katalog ist doch offensichtlich dafür da, den Strafbestand richtig zu deuten. Alles andere zählt darunter eigentlich nicht.

0
Answer1234567  16.11.2022, 18:13
@Bowle609

Wenn du keine Ahnung von deutschem Recht hast, solltest du dich auch nicht dazu äußern. ChristianMay270 und migebuff haben die Rechtslage bereits korrekt und umfassend dargelegt.

1
Answer1234567  16.11.2022, 18:32
@Bowle609

Das ist ein offenes Forum. Wenn jemand offensichtlichen Unsinn erzählt, steht es mir frei, darauf entsprechend zu antworten.

1

Wie sollen sie deine Adresse und deinen Namen herausfinden. Außer in einer Zone wo man nur 10km/h fahren darf, schafft kein normaler Fußgänger einen Blitzer auszulösen. Selbst Sprinter bei Wettkämpfen schaffen nur ca. 40km/h und das nur kurzzeitig als Spitzengeschwindigkeit.

Die Tempolimits gelten für Fahrzeuge.

Ein Fußgänger ist kein Fahrzeug. Wie sollte er also irgendein Tempolimit schuldhaft überschreiten können?