Bewährung?

2 Antworten

Du weißt wann du verurteilt wurdest. Du weißt ab wann dieses Urteil rechtskräftig geworden ist. Aber Rechtskraftdatum 3 Jahre drauf. Mehr brauchst du nicht und mehr wirst du auch nicht bekommen.

Es wird nur in deinem BZR vermerkt.

Du hast doch dein Schriftliches Urteil- da sollte der Beginn der Rechtsgültigkeit drin stehen...selber 3 Jahre dazu rechnen geht?( Und das ist nicht das Datum der Urteilssprechung.)