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bewährungsauflage nicht eingehalten

Frage von spider24071982 spider24071982

bin im september letzten jahres verurteilt worden wegen besitzt und handel mit mariuhaner und konsumiert habe ich auch. mein urteil 1 1/2 jahre auf drei jahre bewährung. 1000 euro strafe und drei drogenscreening. denn ersten drogenscreening hätte ich im januar dem gericht vorlegen müssen was ich nicht eingehalten habe. jetzt habe ich einen brief vom gericht bekommen das ich zur anhörung muss wegen wiederrufs. was kann mir jetzt passieren? muss ich jetzt in knast? kann mir jemand weiter helfen?

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Antworten (2)

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    Antwort von skyfly71 skyfly71

    Ja, Widerruf heißt Knast. Und wenn Du kein Drogenscreening abgibst, kann es zumindest dann zum Widerruf kommen, wenn es auch neue Ermittlungsverfahren gibt. Den Widerruf NUR auf das fehlende Screening zu stützen, könnte schwierig werden, da es sich hierbei um eine "Weisung" und nicht um eine "Auflage" handelt. Trotzdem solltest Du das fehlende Screening zu schnell wie möglich nachholen. Dann dürfte Dir nix passieren.

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    Antwort von juergen04 juergen04

    Die Anhörung erfolgt deshalb, weil die Staatsanwaltschaft in deinem Fall bereits einen Antrag auf Widerruf der Bewährung gestellt hat. Jetzt wird es ernst, denn du stehst bereits mit einem Fuß im Knast. Vielleicht hast du noch eine Chance, wenn du das Screening so schnell wie möglich jetzt nachholst und dem Gericht vorlegst oder zumindest im Anhörungstermin beweist, daß du dich drum gekümmert hast. Gibts denn Gründe, warum du das verpennt hast? Das Urteil und die Auflage ist doch wirklich eindeutig.

    Kommentar von spider24071982 spider24071982

    nein diregde gründe hab ich nicht dafür hab es einfach schleifen lassen wenn ich ehrlich bin

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