Betriebskosten Erhöhung?
Wie lange vorher, muss eine Erhöhung der betriebskosten angekündigt werden?
Ich hab heute einen Brief bekommen, mit dem Hinweis, das zur nächsten Zahlung die Betriebskosten erhöht werden.
Sind rund 2 Wochen nicht ein bisschen kurzfristig?
4 Antworten
Die Anpassung der Vorauszahlung darf der Vermieter (auch der Mieter) ab nächstem Monat nach Zugang der Abrechnung vornehmen.
Anders wenn eine Pauschale vereinbart ist. Dann darf die Erhögung erst ab übernächstem Monat nach Zugang verlangt werden. Voraussetzung ist aber, dass mietvertraglich optional die Möglichkeit der Erhöhung vereinbart ist. Wenn nicht, zahlt der Mieter bis zum Mietende den gleichen Betrag. Ausnahme Heizkosten: Diese müssen gemäß Heizkostenverordnung nach Verbrauch abgerechnet werden. Das schließt eine Abrechnung der Vorauszahlungen für diese ein.
Betriebskostenvorauszahlungen können nur nach BK-Abrechnungen angepasst werden, wenn Nachzahlungen zu leisten sind. Da beträgt die Frist 2 Monate.
Aber auch freiwillige Anpassungen der BK durch den Mieter sind möglich, wenn zu erwarten ist, dass die Vorauszahlungen durch Preiserhöhungen in Zukunft nicht ausreichend sind. Nunweissebescheid.
Gerne, niemand ist vollkommen.
Ich war bisher auch der (falschen) Meinung, dass bei Vorauszahlungen erst ab übernächstem Monat angepasst werden darf. Hab aus gegebenem Anlass ins BGB (§ 560) geguckt und meine Denke entsprechend korrigiert. Wenn man nicht genau liest, was da steht, kommt es zu falschen Schlussfolgerungen. Natürlich muss der Vermieter nicht bereits ab Folgemonat erhöhen, es gibt hier keine Fristsetzung.
Nein warum sollte das kurzfristig sein, um seine Lastschrift/Überweisung/Daueraufträge zu ändern reicht es alle mal !
Es handelt sich um die Nebenkosten. Warum willst du die nicht gleich zahlen. Du hast sonst am Jahresende eine hohe Nachzahlung. Das bringt doch nichts.
Ja, ich bin gerade Umschlüer. Ich kann gerade nicht so mit dem Geld um mich schmeißen. Und ich glaube mal gehört zu haben, das solche Ankündigungen 1 Monat vorher gemacht werden müssen. Was mir ein wenig mehr Zeit geben würde, meine Finanzen besser zu planen und umzusetzen.
Da hast du was fasches gehört. Siehe mein Kommentar bzw. meine Antwort.
Nein, bei vereinbarten Vorauszahlungen ist bereits ab nächstem Monat nach Abrechnungszugang der Vermieter berechtigt, die Vorauszahlung anzupassen.
Wäre eine Pauschale vereinbart, hat der Gesetzgeber festgeschrieben dass diese ab übernächstem Monat gefordert werden darf.