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Betreuungsgeld von der ARGE während einer Weiterbildung

Frage von Nessaja2091978 Nessaja2091978

Hallo!

Vieleicht kann mir jemand von euch ja weiterhelfen.... es geht um folgendes.... Da ich momentan wegen Betreuung meines 8 Monate alten Kindes Hartz IV beziehen muss und ich seit kurzem eine Weiterbildung mache wird mein Kind nun von der Schwiegermutter betreut. Mein Mann kann die Betreuung nicht übernehmen da er im Schichtdienst berufstätig ist. Nun habe ich heute einen Anruf bekommen von dem Sachbearbeiter der für die Bearbeitung des Fahrgeldes und des Betreuungsgeldes für mein Kind zuständig ist und er sagte mit ich sollte Ihm eine Schreiben zukommen lassen in dem ich das Betreuungsgeld beantrage und wie hoch der Monatliche Betrag ist den meine Schwiegermutter für die Betreuung des Kindes bekommen würde.

Mein Problem ist ich weis gar nicht was ich da rein schreiben soll und wie hoch der Betrag sein soll den ich zu Betreuung da rein schreiben soll. Hat einer von euch da Erfahreung??

Ich habe aber auf der Internetseite der Agentur für Arbeit gelesen.... Zitat:

Betreuungskosten im Sinne der Arbeitsförderung sind - Kindergarten/ Hortgebühren - Kosten für eine Tagesmutter - Mehraufwendungen für Betreuuung bei den Nachbarn und Verwanten

Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit in Höhe von 130 Euro monatlich je Kind, und zwar unabhängig von der Höhe Ihnen tatsächlich entstehenden Kosten.

Zitat ende....

Warum geht das nicht auch bei der ARGE???

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Antworten (2)

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    Antwort von casilein casilein

    Die Weiterbildungsmaßnahme ist vermutlich von der Arbeitsagentur - schau mal in den Vertrag, dort muss etwas von SGB3 stehen, dann ist das so.

    Aber vielleicht solltest Du den netten Sachbearbeiter fragen, der Dich sogar anruft, um Dir das Geld zu geben. Wow, von sowas habe ich ja noch nie gehört!

    Kommentar von Nessaja2091978 Nessaja2091978

    Der hatte nur angerufen wegen dem Fahrgeld und da ich den dann einmal am Telefon hatte hab ich dann direkt danach gefragt... weil man sonst ja immer schwierigkeiten hat den für einen zuständigen Sachbearbeiter zu finden und man sonst immer hört ich bin nicht für Sie zuständig sondern der und der Kollege und von denen bekommt man die selbe antwort. Die Weiter bildungsmaßnahme ist von der ARGE nicht von der AGENTUR. Hab von der Arge heut ein schreiben bekommen die wollen nen nachweis für die Kostenpflichtig Kinderbetreuung haben und dann erst bekomm ich das Geld von denen für die Betreuung erstattet eher nicht.

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    Antwort von Laterza Laterza

    Genau, diese 130,- Euro kannst du dort bekommen, wenn deine Schwiegermutter dir schriftlich gibt, daß sie auf dein Kind aufpasst. Mehr wirst du dort nicht bekommen. Sollte dein Betreuungsaufwand höher sein, kannst du aber einen Antrag beim Jugendamt stellen. Informier dich dort einfach erst mal unverbindlich. Habe mich vor Kurzem damit beschäftigt, da meine Bekannte in einer ähnlichen Situation war. Viel Glück!

    Kommentar von Nessaja2091978 Nessaja2091978

    Danke für deine schnelle antwort. Also heist das, dass ich von der ARGE auch die 130 Euro bekomme??? Den der Sachbearbeiter der dafür zuständig ist hatte mir gestern per Telefon gesagt das ich Ihm ein Schreiben fertig machen soll wo drin steht was ich monatlich an Betreuungskosten an meine Schwiegermutter zahlen muss/soll.... aber keine ahnung was für einen Betrag ich da nun rein schreiben soll... ich meine nach §83 des SGB III steht geschrieben das die Kinderbetreuungskosten in Höhe von 130 Euro monatlich je Kind übernommen werden können.... Aber das heist nicht das die ARGE das dann auch in voller höhe machen wird.

    Es wäre schon sinvoll wenn ich die vollen 130 Euro zusätzlich bekommen würde da ich momentan ja nur 166 Euro von denen bekomme und wir momentan am Exestensminimum leben müssen aber für die Arge verdient mein Freund einfach zu viel, aber wenn man das auf die Realität bezieht sind 1200 Euro nicht viel.

    Ich muss den kleinen morgens nach Düsseldorf bringen und Sie bring mir den kleinen Nachmittags nach Neuss zurück das ist auch schon ne ganz schöne Strecke.

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Die Oma muss dir bescheinigen, dass du ihr das Geld tatsächlich zahlst. Besser wäre noch, wenn du es wirklich auf ihr Konto überweist. Was sie anschließend mit dem Geld macht, geht niemenden etwas an.

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