beten nach operation

9 Antworten

Bismi´Allah, Alles Lob gebührt Allah, Salam3alaikum wa rahmatu Allah wa barakatu,

Möge Allah Dich schnell wieder gesund machen !!!

Es ist für denjenigen, der krank ist, verpflichtend, das Pflichtgebet im Stehen zu verrichten, selbst wenn dies bedeutet, dass man sich dabei (vornüber)beugen oder sich gegen eine Wand lehnen oder auf einen Stock stützen muss, um sich aufrecht zu halten.

Wenn man nicht stehen kann, dann soll man im Sitzen beten, und noch besser ist es, wenn man an der Stelle des (Verrichtens des) Qiyam (Stehen) und Ruku (Verbeugung) mit gekreuzten Beinen betet.

Wenn man nicht im Sitzen beten kann, soll man auf der Seite liegend beten und sein Gesicht der Qibla zuwenden, und das Liegen auf der rechten Seite ist besser. Wenn man nicht in Richtung der Qibla beten kann, soll man in die Richtung beten, der man zugewendet ist, und das Gebet ist korrekt und man muss es nicht wiederholen.

Wenn man nicht auf der Seite liegend beten kann, dann soll man so beten, dass die Füße in Richtung der Qibla zeigen. Und was noch besser ist, ist, dass man sich bemüht und versucht, seinen Kopf ein wenig anzuheben, um (das Gesicht) der Qibla zuzuwenden, und wenn man nicht so beten kann, dass die Füße zur Qibla zeigen, dann soll man so beten, wie man ist und das Gebet muss nicht wiederholt werden.

Es ist für den Kranken verpflichtend, im Gebet den Ruku (Verbeugung) und Sujud (Niederwerfung) auszuführen. Wenn man dies nicht tun kann, dann soll man seine Bewegungen andeuten, indem man den Kopf bewegt, und man soll (seinen Kopf) für den Sujud tiefer machen als für den Ruku, und wenn man den Ruku ausführen kann, aber nicht dazu in der Lage ist, den Sujud auszuführen, dann genügt es, wenn man den Ruku ausführt und mit seinem Kopf den Sujud andeutet. Und wenn man dazu in der Lage ist, den Sujûd auszuführen, jedoch nicht den Ruku ausführen kann, dann soll man den Sujud ausführen und den Ruku andeuten
stolzemuslima  30.01.2012, 11:26

Wenn man beim Ausführen des Sujud und des Ruku keine Andeutungen mit dem Kopf machen kann, dann soll man die Andeutungen mit seinen Augen machen, so dass man sie beim Ruku etwas schließt und beim Sujud etwas mehr.

Bezüglich des Zeigens mit dem Finger bezüglich oben erwähnt, wie es von einigen Kranken praktiziert wird, so kenne ich dafür keine Quellen aus Quran und Sunna oder den Aussagen der Gelehrten.

Wenn man weder mit dem Kopf noch mit den Augen andeuten kann, soll man mit seinem Herzen beten; also soll man den Takbir machen und (die notwendigen Surat aus dem Quran) rezitieren und die Absicht für Ruku, Sujud, Stehen und Sitzen mit dem Herzen fassen, denn „Jedem Menschen gebührt, was er beabsichtigt hat.“

Es ist für die kranke Person verpflichtend, das Gebet zur rechten Zeit zu verrichten und alles auszuführen, wozu man fähig ist. Wenn es einem schwer fällt, jedes einzelne Gebet zur rechten Zeit zu verrichten, kann man Dhuhr mit Asr und Isha mit Maghrib zusammenlegen – entweder Jamu at-Taqdim (was bedeutet), Asr zur Zeit des Dhuhr und Isha zur Zeit des Maghrib zu verrichten, oder Jamu at-Takhir (was bedeutet), das Dhuhr-Gebet bis zur Zeit des Asr und Maghrib bis Isha hinauszuzögern – je nachdem, was einem leichter fällt.

Fotsetzung.... Das Fajr-Gebet jedoch kann nicht mit dem vorigen oder darauf folgenden (Gebet) zusammengelegt werden.

Wenn die kranke Person ein Reisender ist, der woanders als in seinem eigenen Land (medizinisch) behandelt wird, dann sollte er diejenigen Gebete verkürzen, die vier Rakat beinhalten, sodass er Dhuhr, Asr und Isha mit zwei Rakat betet, bis er wieder in sein Land zurückkehrt – unabhängig davon, ob die Reise über einen kurzen oder längeren Zeitraum ist.

Entnommen aus Fatawa Arkan al-Islam, S. 378

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stolzemuslima  30.01.2012, 11:36
@stolzemuslima

Fotsetzung... Bezüglich Wudu:

Wegen der Toilette: Du kannst ja vor dem Gang ein paar Tücher nass machen und damit Dich zum Schluss kurz befeuchten...Kannst Du das Wasser denn nicht über die Füße gießen? Oder den Hahn laufen lassen und drunter die Füße legen?

Ansonsten siehe auch Seite 60: http://www.islamicbulletin.com/german/ebooks/gebet/was_man_uber.pdf

Wenn ein Kranker sich nicht mit Wasser reinigen kann, durch Wudu im Falle der kleinen Unreinheit oder durch Ghusl im Falle der großen Unreinheit, weil er dazu nicht in der Lage ist oder weil er fürchtet, dass seine Krankheit sich dadurch verschlimmern oder sich die Genesung verzögern könnte, dann kann er Tayammum vollziehen, indem er seine Hände einmal auf saubere Erde schlägt, dann über sein Gesicht mit der Innenseite seiner Finger streicht und anschließend seine Hände aneinander reibt, denn Allah sagt (ungefähre Bedeutung): ‚Und wenn ihr krank seid oder auf einer Reise oder jemand von euch vom Abort kommt oder ihr Frauen berührt habt (d.h. sexuellen Kontakt hattet) und dann kein Wasser findet, so wendet euch dem guten Erdboden zu und streicht euch über das Gesicht und die Hände (Tayammum). …‘ [4:43]

Wenn jemand beabsichtigt, Salaat zu verrichten, und nicht in der Lage ist, Wasser (für Wudhu oder Ghusl) zu verwenden, sei es aus Gründen der Entfernung (über 1,5 Kilometer) oder aus Furcht vor Krankheit, Angst vor Feinden oder Tieren, wegen Wasserknappheit (Durst) oder weil es unmöglich ist, an Wasser zu gelangen, dann ist es dieser Person erlaubt, Tayammum statt Wudhu oder Ghusl vorzunehmen, und zwar mit Erde oder damit verwandten Substanzen wie Staub, Sand, Kalk, Mörtel oder Kies, vorausgesetzt, diese Substanzen sind frei von Najaasat.

MASALAH: Vor Tayammum muss Niyyat (Absichtserklärung im Herzen) gemacht werden. Dann wird nach (leichter) Berührung der Erde mit beiden Händen über das Gesicht gewischt. Nach nochmaliger Berührung der Erde wird dann über beide Arme bis einschließlich der Ellbogen gewischt. Diese drei Dinge sind Fardh bei Tayammum. Sollte auch nur die kleinste Fläche des Gesichtes oder der Hände unberührt bleiben, so ist Tayammum unvollständig. Wenn ein Ring getragen wird, so ist es erforderlich, diesen zu drehen (nicht notwendig ist es, ihn vom Finger zu nehmen). Ebenfalls ist es erforderlich, etwas zwischen den Fingern zu reiben. Er (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte auch: „Verschiedene Szenarien können für einen Kranken zutreffen:

  1.        Wenn die Krankheit mild ist und nicht die Befürchtung besteht, dass die Verwendung von Wasser zum Tode führen könnte, zu schwerer Krankheit, zu einer Verzögerung der Genesung oder zur Verstärkung von Schmerzen, oder wenn der Kranke warmes Wasser verwenden kann und dieses ihm nicht schadet, dann ist es ihm nicht erlaubt, Tayammum zu vollziehen. Denn es ist erlaubt, um Schaden abzuwenden, doch es scheint nicht so, dass er Schaden erleidet. Und wenn Wasser vorhanden ist, dann ist er verpflichtet, es zu benutzen.
    
  2.        Wenn er eine Krankheit hat, durch die er den Tod befürchten muss oder den Verlust eines Körperteils oder eine weitere Krankheit, die dann zum Tod oder Verlust eines Körperteils führt, dann ist es ihm gestattet, Tayammum zu vollziehen, denn Allah sagt (ungefähre Bedeutung): ‚… Und tötet euch nicht selbst (gegenseitig). Allah ist gewiss barmherzig gegen euch.‘ [4:29]
    
  3.        Wenn er eine Krankheit hat, durch die er sich nicht bewegen kann, und er niemanden hat, der ihm Wasser bringen könnte, dann ist es ihm gestattet, Tayammum zu vollziehen.
    
  4.        Wenn er Wunden hat, Entzündungen, gebrochene Glieder oder eine Krankheit, bei der die Verwendung von Wasser ihm schaden würde, und er wird junub, dann ist es ihm erlaubt, Tayammum zu vollziehen, aufgrund des oben genannten Beweises. Ist er in der Lage, die gesunden Körperteile zu waschen, dann muss er dies tun und Tayammum mit den restlichen.
    
  5.        Ist der Kranke an einem Ort, wo es kein Wasser und keine Erde gibt und niemand kann ihm eines von beiden bringen, dann kann er so beten, wie er ist, und er sollte das Gebet nicht verspäten, denn Allah sagt (ungefähre Bedeutung): ‚Daher fürchtet Allah, soweit ihr könnt. Und hört zu und gehorcht …‘ [64:16]“
    

Fatawa al-Mutaalliqa bi-t-Tibb wa Ahkam al-Marda, S. 26

Zweitens:

Die Art des Tayammum nach der Menstruation unterscheidet sich nicht von der Art des Tayammum im Falle kleiner Unreinheit.

Wie Tayammum vollzogen wird, wurde bereits in der Antwort zu Frage Nr. 21074 beschrieben.

Drittens:

Tayammum entfernt, ebenso wie Wudu, die Unreinheit gemäß der korrekten Ansicht, daher ist es erlaubt, mehr als ein obligatorisches Gebet damit zu verrichten, und man muss es nicht für jedes Gebet wiederholen.

Vollzieht man also beispielsweise Tayammum für das Dhuhr-Gebet und bricht den Wudu nicht, dann ist es erlaubt, damit Asr zu beten usw.

Shaikh Ibn Uthaimin (möge Allah ihm barmherzig sein) wurde gefragt: „Wenn jemand Tayammum für ein nafil Gebet vollzieht,

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stolzemuslima  30.01.2012, 11:40
@stolzemuslima

Wenn jemand Tayammum für ein nafil Gebet vollzieht, kann er dann auch ein Pflichtgebet mit diesem Tayammum beten?“

Er antwortete: „Tayammum entfernt die Unreinheit, somit kann er das Pflichtgebet damit verrichten, selbst wenn er Tayammum für ein nafil Gebet vollzog. Ebenso wie es ist, wenn er Wudu für ein nafil Gebet vollzog – es ist ihm gestattet, ein Pflichtgebet mit demselben Wudu zu verrichten. Er muss Tayammum nicht wiederholen, wenn die Zeit für das Gebet endet, solange nichts den Tayammum ungültig gemacht hat.“ (Fatawa ash-Shaikh Ibn Uthaimin 11/240)

Und Allah weiß es am besten. Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 87711)

„… Er (Allah) hat euch erwählt und euch in der Religion keine Bedrängnis auferlegt… “ [22:78] „Daher fürchtet Allah, soweit ihr könnt. Und hört zu und gehorcht …“ [64:16]

Und der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: ‚Wenn ich euch befehle, etwas zu tun, dann tut davon soviel ihr könnt‘ und ‚Die Religion ist leicht‘.

„… Allah will für euch Erleichterung; Er will für euch nicht Erschwernis …“ [2:185]

InshaAllah hat dies dir geholfen, ansonsten nochmal melden. Und wie oben erwähnt, falls Du in der Nähe bist, so schreibe biite nochmal... Möge Allah Deine Gebete vervielfacht belohnen inshaAllah.

La ba sa tahurun in saallahu (Sei unbesorgt; so Allah will, wird es eine Reinigung von Sünden sein)- Buchari mit Al Fath 10/118 Asalul Lah al Adhima Rabbal Arsi l Athimi an yaschfika (Ich bitt e Allah, dem Gewaltigen, den Herrn des gewaltigen Thrones, dass ER dich heilt)Abu Daoud, At Tirmidhi 2/210, Al Jami 5/ 180

Salam3alaikum wa rahmatu Allah wa barakatu

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Ich bin zwar keine Muslimin, aber soweit ich weiss, kann man in Ausnahmesituationen auch im Liegen beten. Ich bin sicher, dass allah verstehen wird, wenn du nicht die übliche Zeremonie ausführen kannst. Außerdem sorgt sich Allah( zumindestens bei Gott so, und da Allah eine andere Erscheinung von Gott ist, wohl Allah auch) um das Wohl seiner Gläubiger und wenn es so für dich die einzig gesunde Lösung ist, wird er es verstehen. Aber rede lieber mal mit deinem ?Priester? darüber. Nach allgemeinem Verständniss von Glauben, müsste es aber so ok sein. Also bete erst mal im liegen, besser einmal mehr als einmal weniger beten!

WasGuckstxDu  29.01.2012, 18:53

Fast :D ! Priester ---> du meinst Imam :) ! ist ja nicht schlim jetzt weist du es ^^ ! also du hast recht . aber es ist so, dass wenn jemand wegen einer krankheit nicht beten kann, dieser jemand auch nicht gezwungen ist zu beten . natürlich kommt es auf die verfassung des kranken an, wie krank er ist.

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stolzemuslima  30.01.2012, 11:55
@WasGuckstxDu

schwester jeder muss beten auser er liegt in coma ansonsten wenn er voll in bewustsein ist muss er beten

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Frage:

Wie soll sich eine kranke Person reinigen?

Antwort:

1. Die kranke Person ist angehalten, sich bei kleineren Unreinheiten mit Wasser durch Wudu und bei größeren durch Ghusl zu reinigen.

2. Wenn er unfähig ist, sich mit Wasser zu reinigen – aufgrund von Schwäche oder aus Angst seine Krankheit zu verschlimmern oder seine Genesung zu verzögern kann er Tayammum verrichten.

3. Tayammum wird vollzogen indem man seine Hände einmal auf saubere Erde aufschlägt (den Staub grob abklopft), dann damit über sein Gesicht streicht, und schließlich über seine Hände (zuerst über die rechte, dann die linke) streicht.

4. Wenn er nicht in der Lage ist sich selbst zu reinigen, sollte ihm eine andere Person helfen, Wudu oder Tayammum zu verrichten.

5. Wenn ein bestimmtes Körperteil, welches gereinigt werden soll, eine Wunde aufweist, sollte er diese mit Wasser reinigen, außer ihm würde dies Schmerzen zufügen, dann kann er seine Hand in Wasser tauchen und darüber streichen. Wenn ihm auch dies Schmerzen verursacht, kann er dafür Tayammum machen.

6. Wenn er sich etwas gebrochen hat und dieses Körperteil (durch einen Verband) verbunden ist, kann er darüber mit Wasser streichen anstatt es zu waschen und es erfordert kein Tayammum, da das Darüberstreichen das Waschen ersetzt.

7. Es ist erlaubt, eine Wand oder anderes, was rein und mit Staub bedeckt ist, zum Tayammum-machen zu verwenden. Sollte etwas Unnatürliches wie z.B. Farbe darauf sein, soll er es nicht verwenden, außer darüber befindet sich Staub.

8. Wenn man weder auf dem Boden noch einer Wand Staub findet um damit Tayammum zu machen, besteht kein Einwand dagegen, Staub in einem Behälter oder Taschentuch zu sammeln, um es damit zu verrichten.

9. Wenn eine Person Tayammum macht um zu beten und in dem gereinigten Zustand bis zur nächsten Gebetszeit bleibt, kann sie mit diesem Tayammum auch das nächste Gebet vollziehen und sie braucht das Tayammum nicht zu wiederholen solange sie sich der Reinheit (Tahaarah) sicher ist.

10. Die kranke Person ist verpflichtet, ihren Körper von jeglicher Unreinheit zu säubern, aber wenn sie dazu nicht in der Lage ist, soll sie so beten, wie sie ist. Ihr Gebet ist korrekt und sie braucht es nicht zu wiederholen.

11. Die kranke Person ist verpflichtet in sauberer Kleidung zu beten und wenn diese verschmutzt ist, muss sie erst gereinigt oder durch saubere ersetzt werden. Wenn das nicht möglich ist, soll sie so beten wie sie ist und ihr Gebet ist korrekt und braucht nicht wiederholt zu werden.

12. Die kranke Person ist verpflichtet, auf einer sauberen Unterlage zu beten und wenn diese verschmutzt ist, muss sie gesäubert werden oder sie muss mit etwas sauberem bedeckt werden. Wenn sie dazu nicht in der Lage ist, soll sie beten wo sie ist und ihr Gebet ist korrekt und braucht nicht wiederholt zu werden.

13. Trotz seiner Unfähigkeit Reinheit zu erreichen, ist es dem Kranken nicht erlaubt das Gebet zu verschieben, er soll sich so weit reinigen, wie es ihm möglich ist, dann das Gebet zu seiner Zeit verrichten, selbst wenn sich Unreinheit auf seinem Körper befindet oder seiner Kleidung oder dem Gebetsort, den er nicht reinigen kann.

Schaykh Muhammad bin Saalih al-`Uthaymin, rahimahullah

Fataawaa Islamiyyah,, Band 2, S.23-25, Daar-us-Salaam

Kannst du da nicht eine Ausnahme machen und es mal ausfallen lassen?

Man soll in der Religion nicht übertreiben.

Eine Frau hat sich mal im Gemeinschaftsgebet an einem Seil festgehalten und so gebetet,sie war krank und der Prophet ,sallalahu aleyhi wa salam/Frieden und Segen seien auf ihm,hat der Frau befohlen aufzuhören und gesagt,dass man nicht in der Religion übertreiben soll.

Du kannst natürlich nicht aufstehen,Ruku,Secde usw. machen,deshalb solltest du es im Liegen durchführen.Das ist keine Übertreibung,wenn man trotz Behinderung beten möchte,aber wie man beten möchte kann eine Übertreibung sein.Ich kenne nicht die Regeln über das Gebet im Liegen,aber ich denke du solltest möglichst versuchen alles erkenntlich zu machen,also die Hände so halten wie gewohnt,dann (versuchen) die Kniescheibe zu halten usw.

Am besten wäre es,wenn du der Krankenschwester sagst,dass sie ein Eimer in der Nähe legen soll,damit du die Gebetswaschung möglichst unkompliziert durchführen kannst.Wenn deine Füße bedeckt sind(verband),dann lass sie einfach,wenn du deine Füße anfassen kannst,dann streiche einfach mit deinem Hand(nass) drüber.Die Gebetswaschung sonst ist so zu nehmen wie immer.

Vielleicht wäre es gut,wenn du deinem Nachbarn sagen würdest,das du betest,so ist es viel besser =)

Setze dich nicht unter druck und geh alles langsam durch =)