Berufsgenossenschaft verzögert Rentenzahlung.
Hallo ! Im Jahre 2003 wurde bei einer Lungenuntersuchung bei mir eine Asbestose festgestellt und bei der BG angezeigt. 2005 wurde sie als Berufskrankheit 4103 anerkannt. Es folgten alle zwei Jahre Gutachten von Lungenfachärzten. Diese Gutachten ergaben keine MdE zur Rentenberechtigung. Dann verschlechterte sich mein Zustand. Beim letzten Gutachten Okt. 2013 wurde eine MdE von gesamt 80% bestätigt. Davon sind lt. Gutachter der Berufskrankheit 4103 40 % zuzuordnen. Mit einer Besserung wäre nicht zu rechnen. Ich nehme täglich 16 Std. Sauerstoff. Im Februar 2014 hat die BG eine Vorlage bei einem beratenden Arzt der Bg veranlasst. Im März 2014 lag eine Stellungnahme noch nicht vor. Ich solle aber vorsorglich meine Bankdaten und Jahresarbeitsverdiente der Jahre 1985 ubd 2003 mitteilen. Was ich getan habe. Man wird immer wieder vertröstet, ich solle Geduld haben. Was soll die Verzögerung? Ohne Bescheid kann ich nicht vor dem Sozialgericht klagen. Ich freue mich auf Antworten. Mit freundlichen Grüßen norbert223.
4 Antworten
Klagen musst Du deshalb nicht gleich, Asbestosen sind ja normalerweise eindeutig. So ein Gutachter lässt sich aber manchmal auch recht viel Zeit. Ich habe so ein Problem derzeit mit dem Versorgungsamt, da reagiert einer meiner Ärzte auch nicht. Ist die Sache dem Gewerbearzt oder einem bg-lichen Gutachter vorgelegt worden? Ich kenne es eigntlich nur so, dass der Gewerbearzt den Vorgang zur Begutachtung bekommt, oder zuvor vielleicht ein beratender Arzt. Wenn es der Gewerbearzt ist, dann hat die BG darauf keinen Einfluss, wie schnell er ist. Jedenfalls hast Du zumindest keine finanziellen Nachteile sondern kannst eher mit einer massiven Nachzahlung rechnen.
Die gute Nachricht ist, dass die Rente auch ab Antragsdatum nachgezahlt wird.
Hier liegt schon mal der erste Versuch vor, den BG,s gerne anwenden, um Antragssteller zu täuschen, denn Grundsätzlich muss bei der BG auf den Tag der ersten AU abgestellt werden (Verletztengeld wird bei der RVO Anwendung) auch bei BU Rentenanspruch geleistet), ausgenommen die Krankheit wird erst später als Kausal, zum Berufsbild (Berufsspezifische Ausübung) gewertet. Dann wird bevorzugt der Tag der Antragstellung herangezogen.
So schnell mahlen die Mühlen der BG nicht, im Gegeteil gäbe es Preise für,s verzögern, die BG,s würden alles abräumen.
Bei Dir liegt das Problem offensichtlich in der Feststellung des Zeitpunktes, bis zum jahre 95/96 galt die RVO, danach SGB VII
Und keine Panik, Ansprüche an die BG unterliegen keiner Verjährung.
Wenn Du konkreteres wissen willst, mach ne Liste mit Fragen (kurz und knapp) und setzt sie als Kommentar, unter meine oder die Antwort eines anderen User.
Mein leider verstorbener Nachbar mußte auch erst den Klageweg beschreiten und hat dann eine dicke Nachzahlung erhalten. Das ist aber bei dieser Erkrankung auch nur ein geringer Trost.