Ist die Bg auch nach der Erteilung der MDE für eine Umschulung zuständig ?

3 Antworten

Hallo ANDY0570,

Sie schreiben:

Mein Geburtsjargang 1970

Antwort:

Mit Geburtsjahrgang 1970 sind Sie ganz klar nach dem 1.1.1961 geboren und haben in der DRV im Zusammenhang mit Erwerbsminderungsrente keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit!

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Sie müßen also für die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente in der DRV an Hand Ihrer eigenen Krankenakte glasklar und sehr detailliert nachweisen, warum, wieso, weshalb Ihre Leistungsfähigkeit auf Grund Ihrer gesundheitlichen Gebrechen auf Dauer, auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt (wie Pförtner, Museumswärter, Nachtportier usw.) abgesunken ist!

In diesem Zusammenhang ist es vorteilhaft, wenn Sie neben rein körperlichen Beschwerden auch psychische Belastungen mit ins Feld führen können!

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In der Regel richtet sich die DRV nicht nach den Vorgaben der anderen Sozialversicherungsträger, denn es gibt durchaus Betroffene mit GDB 80 und höher, denen trotzdem keine Erwerbsminderungsrente bewilligt wird!

Bei der Erwerbsminderungsrente in der DRV geht es nicht um die gesundheitliche Schädigung an sich, sondern in allererster Linie um die dauerhaften Auswirkungen der gesundheitlichen Schädigungen auf die Leistungsfähigkeit!

Dies wird sehr oft übersehen und hat dann auf den Ausgang eines Verfahrens negative Auswirkungen!

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Was die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung anbelangt, so steckt auch hier der Teufel oft im Detail!

Die Nahtlosigkeitsregelung soll sicherstellen, daß betroffene Antragssteller auf Erwerbsminderungsrente während der Dauer eines Antragsverfahrens nicht zwischen den verschiedenen Interessen der unterschiedlichen Sozialversicherungsträger hin- und hergeschoben werden und in diesem Zusammenhang Gefahr laufen, finanzielle Nachteile zu erleiden!

Die Agenturen für Arbeit sind natürlich logischerweise von der Nahtlosigkeitsregelung überhaupt nicht begeistert, weil diese bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen weiterhin das ALG leisten müßen, obwohl die Betroffenen andererseits dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen!

Oft versuchen Sachbearbeiter von Arbeitsagenturen, die Betroffenen mit allen erdenklichen Mitteln abzuwimmeln, obwohl die höchstrichterliche Rechtssprechung bereits seit 1999 existiert!

http://www.ra-buechner.de/newsarchiv/newsdetail/bsg-zur-nahtlosigkeitsregelung-des-145-sgb-iii-verpflichtung-zur-fortzahlung-von-arbeitsloseng.html

https://sozialversicherung-kompetent.de/sozialversicherung/allgemeines/792-nahtlosigkeitsregelung.html

https://rentenbescheid24.de/arbeitslos-und-rente/

Wichtig ist unter anderem, daß lückenlose Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorliegen, daß sich Betroffene bei Auseinandersetzungen mit der DRV, auch vor dem Sozialgericht, auf keine Vergleiche einlassen und auf gar keinen Fall ohne kompetenten Rechtsbeistand agieren!

Sobald zum Beispiel die DRV einen ablehnenden Rentenbescheid erläßt und dieser ablehnende Rentenbescheid nach Ablauf der Widerspruchsfrist rechtskräftig ist, fällt der Anspruch auf Anwendung der Nahtlosigkeitsregelung in der Regel weg!

Erst vor wenigen Tagen hat mich ein verzweifelter Hilferuf erreicht, wo eine betroffene Person die Widerspruchsfrist nicht eingehalten hat und nun ohne den Schutz der Nahtlosigkeitsreglung dasteht!

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Hier bei GF können wir nur Tipps und wichtige Hinweise an die Hand geben, das ist aber keine Rechtsberatung und kann einen kompetenten Rechtsbeistand auf gar keinen Fall ersetzen! Jeder Einzelfall ist grundsätzlich anders!

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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Eine MDE von 65 müsste aber ja schon eine ganze Menge Geld monatlich ergeben, so dass du nur ein wenig dazu verdienen musst.
Nun aber erstmal sortieren: Normalerweise ist die MDE und GDB gleich, sofern beides auf einen Arbeitsunfall zurück geht. Es ist ja die gleiche Tabelle! Oder hast du noch weitere Behinderungen, die nicht mit den Arbeitsunfall zu tun haben?
Der GDB hat leider nicht mit der Erwerbsminderungsrente zu tun. Der MDE jedoch schon. Ich vermute also, die Erwerbsminderungsrente ist abgelehnt, weil du nicht lange genug eingezahlt hast?

ANDY0570 
Fragesteller
 02.02.2018, 21:01

Ja ich habe auch noch mehrere andere Erkrankungen die nichts mit dem Unfall zu tun

ANDY0570 
Fragesteller
 02.02.2018, 21:06

Mein Unfall war 22.10.2015

Paulina42  02.02.2018, 21:10

Wenn du von 2012-2015 mindestens 3 Monate gearbeitet hast, hast du einen grundsätzlichen Anspruch erwirkt. Ich würde den Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen und das BG Gutachten gleich dazu. Auch die anderen Befunde. Sollte klappen.  Lese sonst noch im Elo- Forum und bei krank-ohne-Rente, da hilft man dir auch noch. Und Konrad Huber hilft dir hier und bei YouTube gut mit seinen Videos.

Paulina42  02.02.2018, 21:13

3 Jahre nicht 3 Monate, aber hast du ja.

Paulina42  02.02.2018, 21:15

Also 1. BG Gutachten Anfordern 2. Alle anderen Diagnose die du sonst noch hast zusammen sammeln. Widerspruch einreichen und alles dabei packen

ANDY0570 
Fragesteller
 02.02.2018, 21:25

Es geht mir darum das ich bei etwaiger Ablehnung mich privat krankenversichern muss ! (Kein ALG 2)

Konrad Huber  03.02.2018, 18:37
@ANDY0570
Es geht mir darum das ich bei etwaiger Ablehnung mich privat krankenversichern muss ! (Kein ALG 2)

Antwort:

Gerade auch dafür gibt es während des Antragsverfahrens auf Erwerbsminderungsrente die Nahtlosigkeitsreglung im Zusamenhang mit dem ALG 1 !

https://rentenbescheid24.de/arbeitslos-und-rente/

Hierbei ist aber unbedingt darauf zu achten, daß sich keine Verfahrensfehler einschleichen und lückenlose Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sichergestellt werden!

Sobald ein ablehnender Rentenbescheid von der DRV rechtskräftig ist, entfällt in der Regel der Anspruch auf diese Nahtlosigkeitsregelung und dasselbe gilt auch für den Fall, wenn sich Betroffene von der DRV oder vom Sozialgericht zu einem sogenannten Vergleich überreden lassen!

Beste Grüße,

Konrad

Paulina42  03.02.2018, 06:58

Du hast  Alg1 Anspruch im Sinne der Nathlosigkeitsregelung für die Zeit, wo das Erwerbsminderungsrenten Verfahren läuft. Dann bist du auch krankenversichert.
Wichtig ist, dass das BG Gutachten zeitnah zur DRV kommt. Es ist ausgesprochen selten dass die Meinung der BG soweit von der DRV abdriftet.

Hallo ANDY0570,

Sie schreiben:

Ist die Bg auch nach der Erteilung der MDE für eine Umschulung zuständig ?

Antwort:

Sie schreiben leider nichts über Ihren Geburtsjahrgang!

Wenn Sie bereits einen MDE 65 von der BG zugebilligt bekommen haben und eine Verletztenrente erhalten, daß wird Ihnen die BG mit einem GDB90 sicherlich nicht zusätzlich eine Umschulung finanzieren, zumal bisher alle Versuche laut Ihrer Beschreibung diesbezüglich gescheitert sind!

EU-Rente = Erwerbsunfähigkeitsrente in der DRV nach dem alten Recht bis 31.12.2000!

Seit 1.1.2001 gibt es in der DRV nur noch die Erwerbsminderungsrente!

Die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente in der DRV ist an folgende Voraussetzungen gebunden:

Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit für Menschen, welche vor dem 2.1.1961 geboren sind:

Wer vor dem 2.1.1961 geboren ist,

hat in der DRV Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit,

wenn die Leistungsfähigkeit

im allgemein anerkannten 

und ausgeübten Beruf auf Dauer,

auf 3 bis unter 6 Stunden pro Arbeitstag abgesunken ist!

Dies müßen Sie in Ihrer eigenen Krankenakte glasklar

und sehr detailliert nachweisen!

Sollte dieser Sachverhalt bei Ihnen so zutreffen,

könnten Sie bei Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt

- eine teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit

 und ergänzend eine volle Erwerbsminderungsrente

- wegen verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt anpeilen!

Stichwort:

"Arbeitsmarkt-Rente!"

Ich betone "anpeilen",

weil die DRV hier sehr oft mit sogenannten Verweisungsberufen kontert

und den Betroffenen das Leben schwer macht!

Deshalb ist es erfolgversprechender,

wenn Sie Ihre Hausaufgaben machen

(und für die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente in der DRV)

und in Ihrer eigenen Krankenakte

glasklar und sehr detailliert nachweisen können,

daß Ihre Leistungsfähigkeit

auch für leichte Tätigkeiten 

am allgemeinen Arbeitsmarkt

dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag,

abgesunken ist!

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Versicherungsrechtliche Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente:

Auf dem DRV-Rentenkonto müßen mindestens 60 Beitragsmonate (5 Jahre) , davon in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Beitragsmonate (3 Jahre) nachgewiesen werden!

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Medizinische Voraussetzungen volle Erwerbsminderungsrente:

Aus der eigenen Krankenakte muß im Detail ersichtlich sein, warum, wieso, weshalb die Leistungsfähigkeit (auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt) dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag abgesunken ist!

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Medizinische Voraussetzungen teilweise Erwerbsminderungsrente:

Aus der eigenen Krankenakte muß im Detail ersichtlich sein, warum, wieso, weshalb die Leistungsfähigkeit (auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt) dauerhaft auf 3 bis unter 6 Stunden pro Arbeitstag abgesunken ist!

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Bringen Sie Ihre eigene Krankenakte konsequent auf Vordermann, denn die meisten Verfahren werden nach Aktenlage entschieden!

https://erwerbsminderungsrente.biz/erwerbsminderungsrente-hausaufgaben/der-rote-faden/

https://youtu.be/lT893J4l_Co

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Paulina42  02.02.2018, 20:31

Ja aber hier ist es doch schon ungewöhnlich dass die BG bei dem Andi so eine hohe dauerhafte Leistungsminderung sieht und die DRV gar keine. Das kann eigentlich gar nicht sein, zumal die BG Gutachter Echt streng sind. Ich würde das BG Gutachten der DRV vorlegen

ANDY0570 
Fragesteller
 02.02.2018, 20:57
@Paulina42

Ich habe sogar die mündliche Aussage des Bg Mitarbeiters das es So gut wie unmöglich ist bei der Bg so eine hohe prozentual zu erhalten

ANDY0570 
Fragesteller
 03.02.2018, 01:52
@Paulina42

Da binn ich mir nicht so sicher ! Ich wurde nach meinem Unfall mit 2 zertrümmerten Händen in seiner Beinreha behandelt und dort als komplett gesund entlassen weil meine Beine gesund waren ! Und genau nur dieses Gutachten lag bei meiner Begutachtung vor obwohl ich danach noch ein Jahr in Krankenhaus und Reha gewesen binn

ANDY0570 
Fragesteller
 02.02.2018, 20:52

Das zu beweisen ist auch ein Problem weil ich alle Aussagen der Bg nur mündlich erhalten habe

Paulina42  02.02.2018, 21:11

Das Gutachten kannst du bekommen, das ist ganz leicht. Ein Anruf nur. Es steht dir ja zu.

Paulina42  03.02.2018, 07:00

Du bist nicht komplett leistungsfähig eingeschätzt worden. Wie kommst du darauf? Eine MDE von 65 bedeutet, dass du nur noch zu 35% Leistungsfähig bist

Paulina42  03.02.2018, 07:00

Besorg dir das Gutachten wo die MDE bewilligt wurde