Habe zum gutacher des sozialgericht.der gutachter hat beim gutachten eine mde von 50 festgestelllt.danach hat die bg eine erganzende stellungnahme eingefordert?
Habe vom sgutachter des sozialgerichts eine mde von 50 festgestellt bekommen.daraufhin hat die bg eine erganzende stellungsnahme eingefordert vom gutachter.nachdem hat sich der gutachter dem gztachten der bg angeschlossen und hat die mde auf 40 korrjgiert.meine fragen wie glaubwurdig ist so einen korrektur beim sozialgericht und wie wird das gericht zum urteil kommen ich glaube nicht das ein gutachter des sozialgerichts beim dem ersten gutachten fehler macht wie seht ihr das danke im voraus auf eure antworten
1 Antwort
Hallo SAM78,
Sie schreiben unter anderem:
Habe zum gutacher des sozialgericht.der gutachter hat beim gutachten eine mde von 50 festgestelllt.danach hat die bg eine erganzende stellungnahme eingefordert?
Antwort:
Die meisten Verfahren und Begutachtungen werden überwiegend auf der Basis vorhandener Akten beurteilt und entschieden! (Abgesehen von ergänzenden Befragungen und Kurzuntersuchungen!)
Die Berufsgenossenschaften sind Weltmeister im Ablehnen von Leistungen und Betroffene sind sehr gut beraten, wenn Sie von Anfang an einen kompetenten Fachanwalt (Rechtsbeistand) hinzuziehen!
http://www.vdk.de/deutschland/tag/Berufsgenossenschaft
http://www.ra-buechner.de/fachbereiche/gesetzliche-unfallversicherung.html
Fazit:
Wenn Sie als Betroffener der Meinung sind, daß Ihr zugeordneter MDE nicht zutreffend ist, dann bleibt Ihnen in der Regel nichts anderes übrig, als die Sache mit Ihrem Rechtsbeistand zu besprechen, ggf. Ihre eigene Krankenakte zu aktualisieren, zu optimieren und vom Rechtsbeistand Widerspruch rechtzeitig innerhalb der Widerspruchsfrist einreichen zu lassen!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Was ich nicht verstehe erst sagt der gutachter 50 und dannn korrigiert er auf 40 was die bg akzeptiert.kann das gericht danach entscheiden bei mir ergeben sich erhebliche zweifel