Berufsbezeichnung im Lebenslauf falsch angegeben, Folgen?

3 Antworten

Nein, zumal der aktuelle Vertrag den neuen AG nix angeht.

Es ist auch keine richtige Berufsbezeichnung, es bzeichnet nur die Tätigkeit und die Position im Betrieb. Eine Berufsbezeichnung wäre z.B. Versicherungskaufmann. Oder Bäckermeister.

Wenn das auffällt.... ja