Belehrung Jugendfeuerwehr

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In jeder Feuerwehr sollte es einen Sicherheitsbeauftragten geben. Der ist dafür ausgebildet und sollte die Unterweisung machen. Gibts den noch nicht dann wende dich an die Sicherheitsfachkraft der Gemeinde, die sollte das auch können.

Ich weis das es diese unsäglichen Belehrungen immer noch gibt. Ich halte sie für ausgemachten Unsinn, die eine Belehrung kann niemals alle Punkte abdecken. Sicherheitsfragen sollen viel mehr in jeder Ausbildung behandelt werden.

siehe auch V-C53

§ 15. Die Feuerwehrangehörigen sind im Rahmen der Aus- und Fortbildung über die Gefahren im Feuerwehrdienst sowie über die Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen zu unterweisen.

Selbst in V-A1 steht nur was von

mindestens aber einmal jährlich

Wenn ich das in die Dienstbücher so eintrage und den Anwesenheitsnachweis führe habe ich damit dem Gesetz also genüge getan.

JaAl11 
Fragesteller
 09.01.2013, 06:12

Danke für deine Antwort. Wir haben den Sicherheitsbeauftragten schon gefragt, der hat auch kein Material für die Jugendfeuerwehr. Und in der Gemeinde brauch ich nicht fragen die schicken uns auch nur wieder zur BF!

Werd mich mal mit den anderen Jugendwarten unterhalten müssen, das nützt mir aber leider nicht mehr für die diesjährige Unterweisung.

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Was denn für welche? Die sind doch bestimmt vorgegeben. Kann man doch bei der Wehrführung oder auf kreisebene bekommen oder? Oder beim Lehrgang für den Jugendbetreuer...

JaAl11 
Fragesteller
 09.01.2013, 21:48

Unfallverhütungsvorschriften JFW! Wa sgenau keine Ahnung, Jugendwart nicht da und stellvertretender Jugendwart kennt nur grob die Themen ... und ich als Betreuer habe keine Ausbildung. Sicherheitsbeauftragter wurde schon befragt, der hat auch nicht genaueres (nur ein Buch von der Unfallkasse), Stadtebene ist zu kurzfristig - leider!

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meinst du die UVV unterweisungen??

JaAl11 
Fragesteller
 09.01.2013, 06:10

Ja :-(

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