Bekommt man weiterhin Kindergeld bei WWOOFing?

1 Antwort

Grundsätzlich kann auch bei einer freiwilligen Tätigkeit im Ausland weiter Anspruch auf Kindergeld bestehen.

Gibst Du im Internet einmal ein, Anspruch auf Kindergeld freiwilliger Dienst im Ausland, da solltest Du die Voraussetzungen nachlesen können.

Ponylein11 
Fragesteller
 22.04.2024, 16:23

Vielen Dank, dann werde ich mich mal genauer informieren

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