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Bekommt man als harz4 empfänger kinderzuschlag?

Frage von optimus optimus
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Antworten (6)

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    Antwort von casilein casilein

    Kinderzuschlag ist dazu da, um bei Menschen mit niedrigem Einkommen einen Alg2-Bezug zu vermeiden. Schließt sich mit Alg2 daher aus.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    DH!

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    Antwort von Siam1 Siam1

    Einen Anspruch auf den Kinderzuschlag haben alle Eltern, die mit ihrem Einkommen zwar den eigenen Unterhalt bestreiten können, aber nicht den Unterhalt ihrer minderjährigen Kinder.

    Eltern, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, können einen Kinderzuschlag in Höhe von bis zu 140 Euro pro Kind und Monat erhalten. Der Zuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt und kann beiden Familienkassen der örtlichen Arbeitsagenturen beantragt werden.

    Anspruchsberechtigt ist derjenige, der Anspruch auf Kindergeld und keine Leistungen nach SGB2 (alg 2, sozialgeld )erhält. Der Kinderzuschlag ist einkommensabhängig. Das Mindesteinkommen der Eltern orientiert sich an den Sätzen des Alg2. Der Kindergeldzuschlag soll verhindern, dass Eltern allein für den Bedarf ihrer Kinder Alg 2 oder Sozialgeld beantragen müssen..

    Die Eltern können dann zwischen den unterschiedlichen Transferleistungen zu wählen. Die Wahl zwischen dem ergänzenden ALG II mit Zuschlag oder Kinderzuschlag + Wohngeld.

    Betroffene Familien sollten genau berechnen, welche finanzielle Variante am Besten ist. und genau ausrechnen, ob sie mit dem Kindergeldzuschlag und dem Wohngeld insgesamt finanziell besser gestellt sind. Zudem ist zu beachten, dass bei ALG II Bezug, das "Fordern und Fördern" im Vordergrund steht. Das bedeutet, dass beim ALG II beispielsweise sogenannte Eingliederungsvereinbarungen getroffen werden, die von den berechtigten Sozialleistungsempfänger unter Androhung von Sanktionen eingehalten werden müssen.

    Meine persönliche Meinung ist, dass eine Familie überfordert ist, dies auszurechen und da kann man nur hoffen, dass man eine uneigennütze Beratung vom Amt bekommt, um sich für díe richtige Transferleistung entscheiden zu können. Aber vielleicht ist so eine Regelung auch so gewollt.

    http://www.elternforen.com/Fachinformationen/Kindergeld-oder-Hartz-IV.htm

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    Antwort von almmichel almmichel
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    Antwort von JeanRutti JeanRutti

    das kannst du nur bekommen , wenn die kinder über eigenes einkommen oder vermögen verfügen, sonst gibt es keins kannst du nachlesen unter:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/53659697cf0c20104.php

    Kommentar von malli mallimalli

    falsch interpretiert! mit SIE in dem artikel sind die eltern gemeind und nicht die kinder!

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    Antwort von carlotte carlotte

    Nein! Kinderzuschlag bekommt man unter der Voraussetzung, dass man den eigenen Lebensuterhalt erwirtschaften kann und es aufgrund der Kinderzahl doch nicht zum Leben reicht. Kinderzuschlag ist dazu da, zwischen Eigenständigkeit und Abhängigkeit zu HartzIV zu überbrücken, schließt sich also gegenseitig aus. Wie Wohngeld übrigens auch.

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    Antwort von HHSthp HHSthp

    Nein, das Kind bekommt ALGII

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