dürfen harz4 empfänger mit aktien handeln?

9 Antworten

Ja, im Rahmen ihres Schonvermögens dürfen sie das. Dividenden zählen dann ggfs. als Einkommen und Kursgewinne vergrößern das Schonvermögen, so dass man evtl. bei Kursgewinnen einige Aktien verkaufen müsste, um wieder in den Obergrenzen des Schonvermögens zu bleiben.

Insgesamt eher schlecht: Das Risiko hat der HartzIV-Empfänger genauso wie jeder Normalbürger, aber vom Erfolg hat er wenig bis gar nichts.

lesterb42  11.12.2016, 08:11

"man evtl. bei Kursgewinnen einige Aktien verkaufen müsste,
um wieder in den Obergrenzen des Schonvermögens zu bleiben."

Und was ist mit dem Erlös ?

CSHH1978  11.12.2016, 16:45
@lesterb42

Der Erlös, d.h. die Differenz zwischen Einkauf und Verkauf abzüglich Gebühren wäre dann Einkommen. Der Wert der verkauften Aktien zum Einkaufspreis wäre dann anrechenbares Vermögen über der Schongrenze.

Wenn sie dabei so erfolgreich sind, dass sie die Unterstützung nicht mehr brauchen, wäre das in Ordnung.


Warum nicht, wenn sie 1. nicht die Besitzer der Aktien sind (sonst hätten sie ja Vermögen und würden das ALG II zu Unrecht beziehen) und 2. keine Entlohnung dafür bekommen (denn die müssten sie ja auf das ALG II anrechnen lassen).

Aber wenn jemand ein Händchen dafür hat, jemanden findet, der ihm seine Aktien dafür anvertraut, und es als Hobby macht, sehe ich keinen Hinderungsgrund.

Im Prinzip schon.

Allerdings dürfte seine Möglichkeiten ein wenig eingeengt sein.

dürfen schon, aber woher haben sie das Geld dafür? Nur mit 2000€ lohnt es ja nicht, da sind die Gebühren viel zu hoch.