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Bekomme ich wohngeld auch wenn ich bei meiner mutter wohnen bleibe ???

Frage von latoya latoya

So ich fass es kurz. Meine mutter bekommt hartz4. ich bin i der ausbildung. Erst ausbildung. verdiene 547 euro brutto. unterhalt vom vater bekomme ich nicht. hab ich noch nie bekommen. deshalb falle ich aus der bedarfsgemeinschaft raus. soll 260 euro an miete zahlen. kann ich wohngedl beantragen. wenn ja wie hoch könnte es sein. ich bin echt am verzweifeln. da ich nicht ausziehn kann bleibt mir nichts anderes übrig also was soll ich machen. ???

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Antworten (9)

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    Antwort von latoya latoya

    ich danke euch für eure antworten. das bedeutet mir echt viel. also ich bin 20 falls es noch wichtig ist. müsste ich evtl auch noch mich in den meitvertrag einschreiben lassen damit ich erst wohhngeld bekomme. ??? die arge hift mir auch echt nicht weiter und BAB bekomme ich nur wenn ich nicht mehr bei meinen eltern wohne und da ich bei meiner mutter wohne fällt es weg für mich. ich versuche eine bille 1 zimmer wohnung zu finden. da weis ich das ich unterstützung bekomme. aber eine zu finden ist nicht leicht. ach gott ich weis nicht was ich machen soll

    Kommentar von allesmeins allesmeins

    Wenn Du dich in den Mietvertrag einschreiben lässt, ändert das eigentlich nur, dass Du statt Deiner Mutter den Antrag auf Wohngeld stellen kannst. An der Wohngeldberechnung und -höhe (2 Personen-Haushalt, davon 1 Person ausgeschlossen) ändert das nichts.

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    Antwort von allesmeins allesmeins

    Beim Wohngeld ist der Haushalt maßgeblich. Dazu gehören z.B. auch die Kinder (im Gegensatz zur ARGE unabhängig vom Alter!). Da der Haushalt nicht ausschließlich aus Beziehern von BAB/Bafög besteht, besteht auch kein Ausschluss vom Wohngeld. Da nur Mieter von Wohnraum antragsberechtigt sind (und Du vermutlich nicht mit im Mietvertrag stehst), müsste Deine Mutter den Wohngeldantrag stellen. Sie wäre dabei dann vom Wohngeld ausgeschlossen und Du würdest mit der Hälfte der Miete (Höchstbetrag 1/2 eines 2-Personenhaushalts) und Deinem Einkommen berechnet. Ob sich dabei ein Wohngeldbetrag ergeben würde, kann ich leider nicht sagen.

    Kommentar von allesmeins allesmeins

    Ich habe mal gerade überschlagen und gehe davon aus, dass Dir (bzw. Deiner Mutter für Dich) Wohngeld zustehen könnte. Ist aber auch noch abhängig davon, wieviel der Miete zu berücksichtigen ist, ob Du zwischen 16 und 25 bist (wegen Freibetrag) und wie hoch das Jahreseinkommen (incl. evtl. Weihnachtsgeld) ist.

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    Antwort von Hoppel1961 Hoppel1961

    Ein Anspruch auf Wohngeld besteht nicht, da Du dem Grunde nach Anspruch auf BAB hast. Der Umstand, daß Du wegen mantgelnder persönlichen Voraussetzungen kein BAB erhalten dürftest, ändert nicht am Nichtanspruch auf Wohngeld.

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    Antwort von Smudo1284 Smudo1284

    Ja, da Du Geld verdienst, ist es seitens der Arge berechtigt, dass Du einen Mietanteil mitzahlen musst. Du kannst aber bei der Arge BAB ( Berufsausbildungsbeihilfe ) beantragen. Deine Kosten werden dann in der Höhe gedeckt, dass Du auskommst, evtl. sogar nur sooo wenig hast wie bei Hartz 4. Man kann sich einen Antrag besorgen, der muss vollständig ausgefüllt werden und dann wird er bearbeitet. Dies geht nicht immer schnell. Du musst deinen Personalausweis und Zeit mitnehmen, wenn Du zur Arge gehst. - Du musst wahrscheinlich in einem Wartebereich eine Nummer ziehen und das geht auch nicht immer schnell. Wahrscheinlich musst Du sogar Auskunft geben, was dein Vater verdient, obwohl Du keinen Kontakt zu ihm hast ( paradox ! ). - Schaue dochmal im Internet auf der Seite der Arge bzw. BAB - Stelle nach, meine Du kannst den Antrag evtl. auch online ausfüllen.

    Tipp: Persönlich kannst Du Fragen und Antworten direkt klären! Mache Dir keinen Kopf, es lässt sich alles klären. Falls Du mit dem Zug / Bus zur Arbeit / Berufsschule musst, bekommst Du Fahrtgeld. Und falls die nicht zuständig sein sollten, es ich mir kaum vorstellen kann, sagen die Dir in jedem Fall, wo Du hinsollst.

    Eine Bekannte von mir, hat übrigens einen festen Job, netto ca. 900 / 1000 €, lebt mit der Mutter zusammen und selbst die muss Miete zahlen, da die Arge nur die Hälfte zahlt, bzw. das Gehalt der Tochter mit angerechnet wird.

    Falls etwas schlecht läuft oder Du Dir vorweg zu unsicher sein solltest: In jeder Stadt gibt es eine Sozialberatungsstelle, die weiterhelfen, wenn man sein Ziel mit Behörden allein nicht erreicht. Bei uns ist es von der Diakonie. Die sind freundlich und kennen sich gut aus. Die Beratung kostet nichts und die helfen Dir weiter.

    Hoffe, es bringt Dich weiter! Halte durch, ist doch Dein Traumjob! Viel Glück :-)

    Kommentar von Hoppel1961 Hoppel1961Hoppel1961

    Seltsame Antwort - und so schauerlich falsch. Wenn der Auszubildende zu Hause bei den Eltern wohnt, besteht kein Anspruch auf BAB.

    Kommentar von Smudo1284 Smudo1284Smudo1284

    Selbst, wenn man zu Hause lebt, besteht Anspruch auf Berufsausbildungsbeihile ( BAB )!! Es kommt im elterlichen Haushalt darauf an, ob die Eltern verdienen und wenn ja, wie hoch das Gehalt ist. Bei Hartz4 der Mutter hat sie erst recht Anspruch.

    Und wenn sie eine eigene Wohnung hätte, müsste die Mutter, bei Verdienst, anteilig, die auszubildende Tochter unterstützen.

    Ein Auszug aus der gemeinsamen Wohnung, während der Ausbildung, wird durch BAB nur unter bestimmten Umständen bewilligt. Z.B. bei unzumutbaren Lebensverhältnissen der Eltern oder wenn der Ausbildungsort / Schule mindestens x km vom Wohnort des Elternhauses entfernt ist und tägliches Pendeln unzumutbar ist!!

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    Antwort von latoya latoya

    ich weiß langsam nicht wen ich glauben soll. die wohngeldstelle eminte solange ich bei einen elternteil lebe bekomme ich nichts. und die arge meint ich kann meine miete selbst zahlen. klar wäre es schön wenn die arge alles komplett abdeckt aber langsam bin ich echt nicht mehr motiviert wégal wie oder was ich mache alles wird verboten. ich werde es bei der wohngeldstelle nochmla versuchen aber wenn es nicht klappen sollte was soll ich dann machen. mir bleiben echt nicht viel geld übrig ich brauch soviel für die schule. führerschein daran brauch ich gar nicht zu denken. wielande soll ich denn sparen 3 jahre lol.

    es ist alles so leicht gesagt. kein wunder das viele jugendlich dann keine lust mehr haben zu arbeiten wenn die nichts verdienen durfen und wenn dann nur ein teil . aber ich hab mein traumjob und das lass ich mir auch nicht versauen.

    Kommentar von rotius rotiusrotius

    also von deinem geld musst du deiner mom gar nix abgeben, da wie gesagt, die arge schon die wohnung bezahlt...ich weiß jetzt irgendwie auch nicht genau worums geht, wofür reicht denn das geld nicht?mal abgesehen für führerschein?

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    Antwort von Sally2809 Sally2809

    Da Du nicht zur BG gehörst, zahlt die Arge nur einen Teil der Miete für die Wohnung. Du müßtest umgehend zur Wohngeldstelle gehen und die Lage schildern. Vielleicht ist es möglich, dass die Arge die komplette Miete übernimmt und Du Deinen Anspruch auf Wohngeld an die Arge abtrittst. Wenigstens für die Zeit der Berechnung. Wenn irgendwann an Dich Wohngeld gezahlt wird, kann es ja laufen, wie bisher. Lass Dich nicht verunsichern, Dir steht Wohngeld zu.

    Kommentar von Hoppel1961 Hoppel1961Hoppel1961

    Schöner Ratschlag. Hat nur einen Fehler: es besteht gar kein Anspruch auf Wohngeld...

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    Antwort von KBB0815 KBB0815

    wenn du deiner Mutter 260 Miete zahlst, muss sie die Einnahme bei der Arge angeben und bekommt sie abgezogen. Bringt also nix.....

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    Antwort von kochstuebchen kochstuebchen

    wer verlangt, daß Du Deiner Mutter 260 Euro Miete zahlen sollst? Deine Mutter bekommt die Miete doch von der Arge gezahlt.

    Kommentar von Rushour RushourRushour

    Sollst Du deiner Mutter 260 Euro zahlen?????

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    Antwort von rotius rotius

    wenn deine mutter hartz4 bekommt, wird doch die wohnung eh schon vom staat bezahlt...also irgendwann ist mal gut,meinste nicht?

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