Hartz4 Bedarfsgemeinschaft. Beispiel Mutter, Vater, Sohn - Darf jeder 100€ dazuverdienen?
Hab da mal ne Frage zu einer theoretischen Hartz4 Bedarfsgemeinschaft. Jeder hat einen, sagen wir mal rund 100€ Nebenjob durch Zeitungen austragen. Darf jeder der 3 Hartz4 Empfänger seine 100€ behalten oder gibt es das pro Bedarfsgemeinschaft nur einmal?
3 Antworten
Die Freibeträge des § 11 b SGB II werden immer je Leistungsberechtigten gewährt und nicht je Bedarfsgemeinschaft.
Das heiß, jedem Mitglied der BG steht der Freibetrag - oder besser Absetzbetrag - auf ihr eigenes Erwerbseinkommen zu.
Vielen Dank.
Jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft darf bei einem 400 Job höchstens 160 Euro beibehalten. Da man pro Mitglied der Bedarfsgemeinschaft 337 Euro zum Lebensunterhalt erhält, vgl. ein Beispiel: http://www.gutefrage.net/frage/minijo---hartz-4
Danke, mir ging es nur darum, ob jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft die 100€ (+20%) behalten darf, oder nur Einer.
der Freibetrag gilt für jeden Erwerbstätigen.
Danke.
Am ALG 2 Rechner unter http://www.forium.de/alg2/output kannst du es auch berechnen.