Bekomme ich auch Erstausstattung, wenn ich mit meiner Freundin zusammenziehe?
Ich und meine Freundin ziehen zusammen. Deshalb wollen wir Erstaustattung beantragen. Doch meine Freundin wohnt nicht mehr daheim, sondern schon 4 Jahre allein und bekam schon Erstausstattung. Ich komme mit nichts zu ihr, da ich aus den Elternhaus ausziehe. Kann ich es trotzdem beantragen??
Weil sie hat ja nur für eine Personen Sachen gekauft...z.B Schrank o. Bett...;)
Danke schon im Vorrauss ihr würdet mich retten...
2 Antworten
Abgesehen davon, dass die Erstausstattung nur gewährt werden wird, wenn die Zustimmung der ARGE zum Um- bzw. Zusammenzug vorliegt, werden höchstens die Gegenstände gewährt, die noch nicht vorhanden sind.Waschmaschine, Herd, Kühlschrank fallen damit weg.
Dieses wird - immer vorausgesetzt, dass Erlaubnis der ARGE vorliegt - ein Fall sein, in dem der Betreuungsdienst vor Ort den Bedarf evaluiert.
Was du finanziert bekommen könntest, ist: eventuell halbes Doppelbett, zusätzlicher Stuhl, eventuell halber größer Tisch, zusätzliches Geschirr (über ein halbe Pauschale), halber größer Kleiderschrank oder eigener kleiner ....
Rein Theoretisch kannst Du den Antrag auf Erstausstattung stellen...weil es ja Deine ERSTE EIGENE WOHNUNG ist.
ABER mit meinem Exmann bin ich zusammen in meine /unsere erste Wohnung gezogen. nach der Trennung hat er mir beim Ausräumen alle Möbel Kaputt geschmiesen 1 mal in den Lkw/2mal in die Lagerhalle, mir blieb schlußendlich nur übrig alles zum Schrott zu fahren. Bei MEINER ERSTEN ALLEINIGEN WOHNUNG mit Kind,habe ich aufgrund dessen KEINE ERSTAUSSTATTUNG bekommen,weil das Amt sagte,ich hätte ja Möbel. ABER DASS DIE KAPUTT WAREN,hat die nicht INTEREESIERT. Ich mußte mir die Möbel zusammenschnorren. Wenn Du den Antrag stellst bitte vergiss nicht,daß Du alles beantragst vom Kühlschrank bis Waschmaschine schenk denen nichts.
Wenn Du den Antrag stellst bitte vergiss nicht,daß Du alles beantragst vom Kühlschrank bis Waschmaschine schenk denen nichts.
Vollkommen sinnlos, das Elektrogroßgeräte schon im Haushalt vorhanden sein werden und die Erstausstattung nur bei Bedarf gewährt wird.