beim ersten mal erwischt beim Diebstahl im Deichmann

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein Anwalt bringt hier gar nichts, das ist rausgeworfenes Geld. Du bist raus, es hat gepiept, du hattest Schuhe in der Tüte die du nicht bezahlt hast. Fertig. Was soll der Anwalt da machen? Die Sache ist doch eindeutig. Deshalb kreuze an das du die Tat zugibst und schicke das Schreiben zurück zur Partei. Wenn du noch nicht straffällig geworden, also Ersttäter bist, dann stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren wahrscheinlich gegen Zahlung einer Geldbuße ein. Leugnen und abstreiten macht alles nur noch schlimmer. Lerne daraus für die Zukunft. Diese Jugendlichen werden früher oder später auch noch erwischt.

susirojin 
Fragesteller
 12.07.2013, 18:17

wie hoch wird die Geldstrafe sein ungefähr? und kann man es in Raten bezahlen? Und ehrlich gesagt ich denke schon die ganze zeit nach wie und wieso ich die Schuhe einfach in die Tüte reingetan habe und einfach rausgegangen bin :( ich habe es echt gelernt und habe wirklich genug rumgeheult aber es hilft ja nichts mehr. Aber wenn ich mich näckstes Jahr einbürgern möchte , meinen Sie dass ich noch den deutschen pass bekommen werde? Deswegen dachte ich einen anwalt zu nehmen nicht dass ich nicht mehr den deutschen pass nehme :(

Und vielen Dank für deinen Tipp :)

0
LizFlower  12.07.2013, 19:19
@susirojin

und du bist noch nicht mal eingebürgert?! und dann machst du sowas?!

dein gehirn scheint nicht sehr groß zu sein.

0
grossbaer  12.07.2013, 20:20
@susirojin

Wie hoch die Strafe ist, kann ich dir nicht sagen. Bei der Festlegung wird auf alle Fälle der Warenwert berücksichtigt und eventuelle Vorstrafen und die Tatsache ob du einsichtig bist. Deshalb ist es besser die Tat zu gestehen. Die Strafe kann, schätze ich mal, zwischen 300 und 500 Euro liegen. Sobald du die Mitteilung von der Staatsanwaltschaft hast, kannst du mit der Gerichtskasse eine Ratenzahlung vereinbaren. Die akzeptieren auch kleine Raten, wichtig ist dann das du regelmäßig zahlst. Ob und wie das Auswirkungen auf deine Einbürgerung hat, kann ich dir nicht sagen. Ich denke mal aber das dir deswegen die Einbürgerung nicht verweigert wird, da es sich nur um ein kleines Delikt handelt.

0

1.mal geh zu polizei füll aus und sag die wahrheit lügen bringt nix..naja hausverbot wirste kriegen vielleicht auch paar sozialstunden ..außerdem wenn du siehst welche springen von der brücke tuste es dann auch?....-.- lern in zukunft daraus..wie alt bisr du überhaupt?!

gib die tatsache zu. du wurdest sowieso schon erwischt und man kann es dir nachweisen, also wäre es dämlich , dass nicht zu tun. Und die strafe wird schon so hoch sein, dass man es garantiert kein zweites mal macht.

und ganz ehrlich, bei deichmann sind die schuhe doch nicht so teuer, die kann man ja wohl mal eben bezahlen! und es sollte doch jedem klar sein, dass die sachen in einem laden gesichert sidn und es dann piept, wenn man rausgeht. also da hast du echt selbst schuld, wenn du so dumm bist!!

und nur weil die anderen machen, musst du es nicht auch machen.

susirojin 
Fragesteller
 12.07.2013, 19:27

danek aber du brauchst mich nicht als dumm zu bezeichnen. wir brauchen uns gegenseitig im net nicht so zu beleidingen.

0

Was willst du mit einem Anwalt? Du hast gestohlen. Was du dir nicht leisten kannst, kannst du eben nicht haben. Man kann nicht alles haben. Jeder Mensch muß dafür arbeiten, du kannst es auch. Fülle den Fragebogen aus und bleibe ehrlich dabei. Deine Entschuldigung, du hast die Tüte dort gesehen und mitgenommen, glaubt dir keine Polizei.

Hi, guter Tip: Äußere dich, gebe es zu, da bleibt es bei einer Verwarnung und einer Geldstrafe (Geldstrafe muss nicht unbedingt sein). Wenn du dich verweigerst geht es um öffentliches Interesse und zur Staatsanwaltschaft , dann kommt es zu einer Verhandlung, die Kostet ordentlich, plus Rechtsanwalt. Also gebe es zu, Zahle den Betrag, solltest du kein Wiederholungstäter sein hat keiner Interesse und es wird fallen gelassen. Fehler ist es dagegen an zu gehen, wenn es so offensichtlich ist.

susirojin 
Fragesteller
 12.07.2013, 18:09

Aber der Grund warum ich einen ANwalt nehmen möchte, ist dass ich noch näckstes Jahr mich einbürgen möchte für den deutschen pass, und wenn ich eine Strafesache habe dann kriege ich nie mehr einen deutschen pass :( oder meinst du wenn ich jetzt zu polizei zugebe und in zwei bis drei jahre mich für die Einbürgerung bewerbe, wird es nicht abgelehnt? vieleicht weil ich vor z.B sagen wir mal drei jahre die Strafsache hatte? Danke für deinen Tipp :)

0
userknight  12.07.2013, 19:18
@susirojin

"Aber der Grund warum ich einen ANwalt nehmen möchte, ist dass ich noch näckstes Jahr mich einbürgen möchte für den deutschen pass, und wenn ich eine Strafesache habe dann kriege ich nie mehr einen deutschen pass" ... also gehts gar nicht um die Schuhe, sondern darum, dass der Diebstahl die Einbürgerung verhindert?

0