Behindertenausweiß und Merkzeichen "G" mit 70%, GEZ Befreiung?
Behindertenausweiß und Merkzeichen "G" mit 70%, GEZ Befreiung?
Damit kann man sich nicht von den Rundfunkgebühren befreien lassen? oder bekommt Vergünstigungen?
6 Antworten
Hallo exellrod,
Sie schreiben:
Behindertenausweiß und Merkzeichen "G" mit 70%, GEZ Befreiung?Behindertenausweiß und Merkzeichen "G" mit 70%, GEZ Befreiung?
Damit kann man sich nicht von den Rundfunkgebühren befreien lassen? oder bekommt Vergünstigungen?
Antwort:
Schwerbehinderung wird auf gar keinen Fall in Prozent, sondern ausschließlich in Grad der Behinderung (GDB 70) ausgewiesen!
http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Rundfunkbeitrag-Befreiung-Ermaeigung-328.html
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Auszug:
Wer eine Rundfunkbefreiung/-ermäßigung erhält, hat auch Anspruch auf eine Telefongebührenermäßigung, den sogenannten "Sozialtarif" der Telekom.
3. Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag erhalten z.B.:
Sozialhilfeempfänger, die
Hilfe zum Lebensunterhalt
beziehen.
Raumeinheiten der vollstationären Pflege in Wohnheimen und Wohneinrichtungen, die Leistungen für Menschen mit Behinderungen erbringen, sowie Zimmer in Hospizen.
Empfänger von Hilfe zur Pflege (als
Pflege Sozialhilfe, von der Kriegsopferfürsorge oder nach landesgesetzlichen Vorschriften)
Empfänger von
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Empfänger von
Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
(Hartz IV).
Empfänger von Ausbildungsförderung (BAföG), Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder
Ausbildungsgeld, die
nicht
bei den Eltern wohnen.Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Sonderfürsorgeberechtigte (§ 27 e BVG).
Empfänger von Pflegezulage bei Kriegsschadenrente (§ 267 LAG).Volljährige, die in einer stationären Einrichtung der
Kinder- und Jugendhilfe
leben.
Taubblinde.Empfänger von
Blindenhilfe
nach SGB XII oder nach § 27 BVG.
Befreiung als besonderer Härtefall
Wer nur deshalb keine der oben genannten Sozialleistungen erhält, weil sein Einkommen weniger als 17,50 € über der jeweiligen Einkommensgrenze liegt, bekommt dennoch eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag.
4. Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
Seit 2013 bekommen schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen RF keine Befreiung mehr, sondern zahlen einen reduzierten Beitragssatz von 5,83 €.
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Unter folgenden Links finden Sie Übersicht, welche Nachteilsausgleiche Ihnen bei GDB 70 und Merkzeichen "G" zustehen:
http://www.betanet.de/download/tab1-merkzeichen-pdf.pdf
http://www.betanet.de/download/tab3-gdb-nachteilsausgl4.pdf
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Nein, deine behinderung hat nichts mit den rundfunkgebühren zu tun. Du kannst ja auch mit behinderung radio hören und fernseh kucken. Du könntest dich nur bei zu geringem einkommen befreien lassen.
eine befreiung von der der rundfunkbeitragspflicht gibt es nur bei bezug bestimmter sozialer leistungen: bafög, bab, alg2
im falle einer schwerbehindeurng ist es völlig egal wie hoch der grad der behindeurng ist und nur weil du merkzeichen g hast, ergibt das keinerlei grund für eine ermäßigung des beitrages, eine befreiung ergibt sich nicht.
einziger grund für eine ermäßigung ist das vorliegen des grundes rf.
Nein.
Die GEZ-Befreiung gibt es nur Zusatzmerkzeichen RF.
Was Du mit dem Merkzeichen und GdB mach kannst ist einen Antrag auf Ermäßigung der Kfz-Steuer (50 %) stellen oder eine Wertmarke für die kostenlose Nutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel kaufen. Ich glaube 80 € für 12 Monate.
Entscheidend ist, dass du das Merkzeichen "RF" in deinem Behindertenausweis hast. Nur wenn das der Fall ist, bekommt man eine Ermäßigung auf einen Drittel Beitrag.
Eine Befreiung für Behinderte ist nur für Taubblinde möglich.
Das braucht man zwar nicht, aber du musst ja auch nicht für ein TV-Gerät zahlen, sondern für das Bewohnen einer Wohnung, in der für jeden der Empfang von Radio und TV möglich ist, wenn man denn ein Gerät anschafft oder hat.
Brauch ich dann noch ein TV ?