Begleitetes Fahren mit Freund?

8 Antworten

man muss 30 Jahre alt sein

Das hat nichts mit erziehungsberechtigten zu tun die begleitende Person muss nur die vorrausetzungen erfüllen: 30 Jahre oder älter Seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B  Nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg

Geht nicht. Die Begleitperson muss mindestens 30 sein und mindestens 5 Jahre einen Führerschein haben.

Nein, darf er nicht.

Die Begleitperson muss z.B. mindestens 30Jahre alt sein.

Alle Bedingungen findest Du im Abs.5

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__48a.html

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Fakten sind stärker als Meinungen

https://www.bf17.de/so-funktioniert-bf17/begleitpersonen.html

Begleitperson beim Begleiten Fahren ab 17 kann werden, wer:

30 Jahre oder älter ist

Seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt

Nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat

Dein Freund erfüllt 2 der 3 Voraussetzungen nicht.