Bafög durch Vorausleistung?

2 Antworten

Tatsächlich stimmt das so nicht. Mit Deiner Berufsausbildung bist Du elternunabhängig Bafög-berechtigt. War bei mir und vielen, die ich kenne genauso. Ich kenne einige, die sogar nur deshalb eine Ausbildung vor dem Studium gemacht haben, das funktioniert also zu 100% so.

Deine Berufsausbildung zählt als 1. Ausbildung, mit der die Unterhaltspflicht Deiner Eltern endet (egal, ob sie Dir in der Zeit auch nur einen Cent gegeben haben).

Du musst nur einen formlosen Zettel, auf dem steht, dass Deine Eltern keinen Unterhalt mehr leisten wollen, weil Du schon eine Ausbildung hast, mit der Unterschrift Deiner Eltern und dem Antrag auf Vorausleistung ans Bafög-Amt schicken. Die leiten das dann ans Landesamt für Finanzen weiter (war zumindest bei mir so). Kann sein, dass Deine Eltern nochmal einen Brief bekommen, dann macht es Sinn, einfach nochmal beim zuständigen Sachbearbeiter anzurufen und die Situation zu erklären und dann solltest Du sehr schnell den Höchstsatz bekommen.

Nur wenn du mind. 30 Jahre bist oder nach Ende deiner Ausbildung bereits mind. 3 Jahre in Teilzeit oder Vollzeit gearbeitet hast . Ansonsten sind die Eltern weiterhin unterhaltpflichtig, da du ja erst jetzt die Hochschulberechtigung erhalten hast.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

Jowna  28.11.2023, 13:26

Tatsächlich stimmt das so nicht. Mit Deiner Berufsausbildung bist Du elternunabhängig Bafög-berechtigt. War bei mir und vielen, die ich kenne genauso. Ich kenne einige, die sogar nur deshalb eine Ausbildung vor dem Studium gemacht haben, das funktioniert also zu 100% so.

Deine Berufsausbildung zählt als 1. Ausbildung, mit der die Unterhaltspflicht Deiner Eltern endet (egal, ob sie Dir in der Zeit auch nur einen Cent gegeben haben).

Du musst nur einen formlosen Zettel, auf dem steht, dass Deine Eltern keinen Unterhalt mehr leisten wollen, weil Du schon eine Ausbildung hast, mit der Unterschrift Deiner Eltern und dem Antrag auf Vorausleistung ans Bafög-Amt schicken. Die leiten das dann ans Landesamt für Finanzen weiter (war zumindest bei mir so). Kann sein, dass Deine Eltern nochmal einen Brief bekommen, dann macht es Sinn, einfach nochmal beim zuständigen Sachbearbeiter anzurufen und die Situation zu erklären und dann solltest Du sehr schnell den Höchstsatz bekommen.

0