Badewanne ist gekratzt . Was soll ich tun?

2 Antworten

Mieter beschädigt Badewanne

https://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/badewanne.htm

Beschädigt der Mieter die Badewanne bspw. dadurch, dass versehentlich ein harter schwerer Gegenstand aus der Hand gleitet, ist er dazu verpflichtet, die Kosten der Reparatur der Wanne (in der Regel eine Schlagstelle) zu übernehmen. Sind diese Kosten höher als der Zeitwert der Wanne muss er nur diesen niedrigeren Wert ersetzten, man spricht von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Auch wenn die Wanne ausgetauscht werden muss, muss sich der Vermieter die Vorteile einer Wertsteigerung durch den Einbau einer neuen Badewanne anrechnen lassen, es sei denn, es wird eine alte gebrauchte Badewanne eingebaut. Dieser Vorteilsausgleich (Abzug „Alt für Neu“) gehört zu den grundlegenden Prinzipien im deutschen Haftungsrecht.

Die Höhe des Abzugs bestimmt sich nach der Relation der Nutzungsdauer der alten und der neuen Badewanne bzw. der erreichten und der üblicherweise erreichbaren Lebensdauer. Bei Badewannen aus Stahlblech (Emailliert) wird eine erreichbare Lebensdauer von 23 Jahren angenommen (Urteil des AG Herborn vom. 29.09.2006 – 50 C291/06 – WM 2006,643 mit weiteren Nachweisen).

Beispiel für eine Berechnung des Vorteilsausgleiches:

  • Kosten der neuen Badewanne: 1.000 €
  • Alter der Wanne beim Austausch: 8 Jahre – Lebensdauer 23 Jahre
  • Vorteil 1000 /. 23 Jahre = 43,47 € pro Jahr Vorteilsausgleich nach 8 Jahren = 347,76 €.

Dafür gibt es spezielle Emaillackstifte im Baumarkt.