BAB zu wenig - was tun?

3 Antworten

Ganz klar, das Kindergeld einfach zu sparen kannst du/ihr euch nicht leisten.

Das Kindergeld ist für deinen Unterhalt gedacht.

Wenn du Ü18 bist und nicht mehr im Elternhaus lebst(gemeldet bis) kannst du das Kindergeld mittels Abzweigungsantrag für dich beanspruchen. Das wäre der Fall wenn die Eltern nicht mind. Unterhalt von der Höhe des Kindergeldes leisten. Unterhalt muß nicht nur Bargeld sein, es könnte auch die Übernahme der Miete sein.

Sprech mit den Eltern. Deine Vergütung, Kindergeld u. BAB ist das, was dir zusteht und das ist noch knapp genug. Leg deiner Mutter die Zahlen vor.

drwsblr 
Fragesteller
 24.06.2020, 16:59

Das Problem ist, ich habe noch Geschwister (ich 18, Bruder 10, Bruder 4, dazu ist meine Mutter schwanger) Und wir sparen das ganze Kindergeld, also von allen. Davon werden mir die ersten 3 Mieten bezahlt bzw. geholfen zu zahlen damit ich in dieses System rein komme. Und nun ist es so, dass das weiter gesparte Kindergeld für den nächsten zustehen mit Helfen der Miete zu zahlen. Ich würde dann als "die Schlechte Schwester" dat stehen, wenn ich sagen würde "Ich brauch jetzt mein Kindergeld". Wegen meinem Gewissen möchte ich das Geld selber eigentlich nicht mehr annehmen, da wie gesagt auch das Kindergeld von meinen Brüdern genutzt wird, um meine ersten Mieten/Kaution zu zahlen.

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ellaluise  24.06.2020, 17:08
@drwsblr

So, so.

Es sind aber vor allen Dingen deine Eltern, die für deinen Unterhalt zuständig sind.

Und wenn das Geld für die Ausgaben nicht reicht, was dann?

Du kannst nichts weiter beantragen, die Eltern vielleicht schon: Wie sieht es aus mit Kindergeldzuschlag oder Wohngeld für die Eltern als kleinen Zuschuss zur Miete.

Wenn dein Netto nicht für die Kosten reicht, geht es nicht.

Deine Mutter/Eltern machen es schon richtig, ein wenig Geld anzusparen usw. denn bei so einem Umzug fallen erhöhte Kosten an.

Kennst du überhaupt die Höhe des Kindergeldes? Dann so es ja dieses Jahr noch einen "Corona-Kinderzuschlag" geben, soll es später im Jahr geben, das ist auch Extra-Geld.

Verhandele mit der Mutter, du brauchst weitere Zuschüsse.

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drwsblr 
Fragesteller
 24.06.2020, 17:23
@ellaluise

Wohngeld, Kinderzuschlag wird es höchstwahrscheinlich nicht geben, da meine Eltern schon das nötigste kriegen. Jobcenter nach

Meine Mutter bekommt für mich 204€ Kindergeld. Dieses Corona-Special werde ich leider nicht sehen, da ich mich erkundigt habe und die Eltern das Entscheiden drüber haben was sie damit machen. Da hilft es auch nicht mit denen zu reden - sie haben beide einen starken Charakter.

Ich versuche mit ihr zu reden, ob ich wenigstens 150 von dem Corona-Zuschuss kriegen könnte.

Danke für Ihre Antwort 😊

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Ich hatte damals auch BAB bekommen, weil ich wegen meiner Ausbildung in einer anderen Stadt gezogen bin und dort eine Wohnung gemietet habe (man muss ja leider erst die Wohnung mieten, die 1. Miete selbst zahlen und auch Kaution usw. und dann wird erst geprüft, ob man BAB überhaupt bekommt). Netto Auubi Gehalt war wenig, habe ca. 470€ ausgezahlt bekommen. BAB war bei mir 262,00€. Abzüglich Miete, Strom, DSL, Busfahrkarte, Rate für Couch, Rate für Waschmaschine und Lebensmittel blieben mir noch 7,00€ über. Musste aber die Kaution noch bezahlen (4 Raten je 135€). Wäre also 128€ im minus gewesen und hätte nicht mal Geld um ins Kino zu gehen oder jemand eine Kleinigkeit zum Geburtstag zu schenken. Mit dem Kindergeld in höhe von 194€ blieben mir somit in den ersten Monaten noch 66€.

Das Kindergeld wird bei BAB neben dem Azubi Gehalt mit Berücksichtigt und steht der jeweiligen Person auch zu. Wenn die Eltern kein Geld vom Staat bekommen, dann können die Eltern das einen dann einfach überweisen. Bei z.B. ALG würde ich empfehlen das ändern zu lassen, dass es direkt auf dem eigenen Konto geht, falls es angerechnet werden würde.

Ohne dem Kindergeld klarzukommen ist schwer, besonders am Anfang wo man noch so viele Sachen für die Wohnung benötigt. Außerdem kann es immer mal sein, dass was kaputt geht oder man was benötigt. Deswegen sollte man immer ein kleinen Puffer haben.

Und weil du meintest, dass das Kindergeld gespart werden soll. Wenn man ALG 2 erhält, darf man ja normalerweise nichts sparen. Da musst du bisschen drauf achten, dass das Amt da bloß nichts von mitbekommt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn dein Auszug wegen deiner Ausbildung notwendig ist und ihr schon Leistungen wie z.B. ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter bezieht, dann würde das Jobcenter auf Antrag auch Kosten für deinen Umzug und Kaution übernehmen, denn du musst ja vor Beginn der Ausbildung schon umgezogen sein und Anspruch auf BAB - bestünde ja erst, wenn du bereits in der Wohnung wohnen würdest, also schon Mieter bist und da gemeldet bist.

Das Einkommen deiner Eltern kann also nichts mit deinem BAB - Anspruch zu tun haben, wenn diese Leistungen vom Jobcenter beziehen.

Oder haben die Eltern vor 2 Jahren gutes Einkommen gehabt ?

Wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst, dann bist du ihnen auch nichts mehr schuldig, musst also auch nichts mehr für Essen an sie zahlen, im Gegenteil, deine Eltern schulden dir dann min. dein Kindergeld, wenn sie dir nach dem Auszug nicht min.Unterhalt in Höhe des Kindergeldes an dich zahlen.

Das sparen deines Kindergeldes nach deinem Auszug würde deinen Eltern im ALG - 2 Bezug eh nichts bringen, wenn sie es dir im Monat des Zuflusses nicht nachweislich zukommen lassen würden.

Denn dann würde das Kindergeld als Einkommen deiner Eltern gelten und dementsprechend auf den Bedarf der übrigen BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) angerechnet.

Wenn du dann also um die 470 € Netto Vergütung aufs Konto bekommst, dann kämen derzeit min.noch 204 € Kindergeld dazu + deine ca.144 € BAB - würdest dann im Monat auf etwa 818 € kommen.

Würdest du dann um die 232 € für die Kaltmiete zahlen, dann kämen noch kalte Nebenkosten für z.B. Wasser / Abwasser, Müllgebühren usw.dazu + dein Abschlag für deine Heizkosten, also mal angenommen um die 118 €, damit würdest du dann auf etwa 400 € KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete kommen.

Kosten für den Haushaltsstrom muss jeder selber zahlen, diese werden nicht berücksichtigt, so wie auch die Kosten für Handy / Internet usw.keine Berücksichtigung finden.

Du könntest dann zusätzlich nach deinem Auszug ( wenn dieser nachweislich notwendig ist ) nur noch ALG - 2 beim Jobcenter beantragen und auch die würden dann von dir verlangen das du vorrangige Ansprüche geltend machst, also auch z.B. min.das Kindergeld von den Eltern fordern.

Und wie gesagt, deine Eltern hätten dann eh nichts bzw.nicht viel von deinem Kindergeld, weil es als ihr Einkommen dann angerechnet würde, es blieben dann ggf.30 € Versicherungspauschale ohne Anrechnung.