Autohaus findet Räder nicht mehr

6 Antworten

Ich sage es jetzt mal klar und deutlich. Sind die Felgen samt Reifen weg, dann kannst Du das als teures Lehrgeld abbuchen. Keiner ist Dir aufgrund der fehlenden Nachweise / Belege verpflichtet auch nur einen Euro zu zahlen.

Vlt. hast Du Glück und die Felgen tauchen wieder auf oder der Geschäftsführer zeigt sich von der menschlichen Seiten und ist zu einer Schadensregulierung bereit. Nur wäre dann hier auch das Problem die Höhe der Schadensersatzleistung zu definieren.

Fakt: Du hast keinen Nachweis und somit das Problem der Beweislast und die sieht nun auch nicht wirklich berauschend aus.

Warte mal ab, spreche vor Ort noch einmal vor und vlt. klärt sich die Sache positiv auf.

Haglaz  27.03.2014, 13:51

Keiner ist Dir aufgrund der fehlenden Nachweise / Belege verpflichtet auch nur einen Euro zu zahlen.

Fehlende Beweise sprechen nicht gegen das Bestehen eines Anspruchs, verpflichtet sind diese nach wie vor.

Fakt: Du hast keinen Nachweis und somit das Problem der Beweislast und die sieht nun auch nicht wirklich berauschend aus.

Auch das ist nicht zutreffend, Leistungschuldner und -gläubiger sind sich beide einig über das Bestehen des Lagervertrages und die Existenz der Sache. Ein Beweis ist da gar nicht nötig, der Schuldner leugnet das Bestehen eines Lagervertrages überhaupt nicht.

Du bist jetzt 2 Jahre ohne die Felgen ausgekommen. Wenn sie weg sind, sie sie weg. Ärgere dich nicht deswegen. Solche Fehler (Einlagerungszettel verschlampt) passieren halt einfach. Und wer weiß, vielleicht tauchen sie ja doch irgendwo plötzlich wieder auf, die Felgen.

GoetheDresden  27.03.2014, 11:19

Frage lesen. Er hat überhaupt nichts schriftliches mit dem Autohaus vereinbart. Er hat keinerlei Beweise - außer seinem Kumpel, der mit mit Autohaus war und den Satz gesehen hat. Das ist sein einziger Zeuge, falls er auf Herausgabe klagen will.

Nun habe ich nicht , was ich sonst NICHT mache, auf eine Schriftstück bzw. Einlagerungsbeleg bestanden.

Und damit scheitert ein Forderungsanspruch gegen das Autohaus. Eine Klage würde kostenpflichtig abgewiesen, denn selbst der Vortrag "eines "Zeugen",dass diese Räder in dem AH waren , nämlich zur Besichtigung" belegt nicht hinreichend, dass es einen Einlagerungsauftrag oder Instandsetzungsauftrag gab :-)

"Da die Felgen an einigen Stellen Kratzer hatten, die Räder abgefahren" aufgefunden wurden, konnte den (neuen) Werkstattleiter vielmehr durchaus veranlassen, die herrenlosen Räder fachgerecht zu entsorgen und den Metallwert gegen Entorgung der Gummipneus aufzurechnen :-O

G imager761

GoetheDresden  27.03.2014, 11:22

Wenn ich den Fragesteller richtig verstehe, hat er ab Zeitpunkt Einlagerung immer mit dem selben Mitarbeiter gesprochen. Einen neuen Werkstattleiter, der die Reifen/Felgen vielleicht irrtümlich entsorgt oder weiterverkauft hat, lese ich nicht heraus.

Du hast nur deinen Kumpel, der als Zeuge auftreten kann, dass dieser Satz im Autohaus lag. Ansonsten sieht es schlecht für dich aus. Den Wert kann man übrigens nicht mehr so hoch ansetzen. Die Felgen war seit Kauf sicher schon 3 Jahre alt und zerkratzt. Ob sich da der Weg zum Anwalt lohnt ist fraglich.

GoetheDresden  27.03.2014, 11:26

Sehr lustig und bemerkenswert finde ich übrigens, dass du in einem völlig fremden Autohaus, in dem du nie zuvor warst, Felgen mit einem Neuwert von über 1600,- Euro einlagern lässt und keinen Beleg dafür verlangst. Da fehlen mir persönlich die Worte und ich kann nur ungläubig lächeln und meinen Kopf schütteln.

Wenn deine Felgen / Reifen weg sind, sind sie das auch. Das du genau die irgendwann wieder bekommst, bezweifel ich. Das Autohaus ist dir aber auf jeden Fall zu Schadenersatz verpflichtet und muss dir den Wert der Reifen erstatten bzw. muss es dir gleichwertige Felgen / Reifen zur Verfügung stellen. Lass dich da nicht nicht abwimmeln, die sind auf jeden Fall zu Schadenersatz verpflichtet. Zur Not würde ich mit einem Anwalt drohen, wenn das nicht hilft, einen Anwalt nehmen.

GoetheDresden  27.03.2014, 11:23

Und wie will er das vor Gericht beweisen? Er hatte nur 1x einen Kumpel mit im Autohaus, der die Reifen und Felgen gesehen hat. Aber ob das reicht und ob die Felgen noch den Wert von damals haben, ist fraglich.

GoetheDresden  27.03.2014, 11:35
@GoetheDresden

Und selbst wenn das Gericht sich auf den einzigen Zeugen einlassen würde: Der hat die Felgen nur 1x gesehen, er kann aber nicht bezeugen, dass diese dem Fragesteller gehören.

imager761  27.03.2014, 11:24
Das Autohaus ist dir aber auf jeden Fall zu Schadenersatz verpflichtet und muss dir den Wert der Reifen erstatten bzw. muss es dir gleichwertige Felgen / Reifen zur Verfügung stellen.

Rechtsirriger Blödsinn. Das Autohaus hat nun nachweislich weder einen Reparturauftrag noch die Einlagerung übernommen :-O