Auto von Bekannten abzahlen zurückgeben oder was?

3 Antworten

Dass du ein Auto für 2.500 Euro gekauft hast, dass eigentlich nur 1.200 Euro wert ist, ist zwar ärgerlich aber leider dein eigenes Pech.

Natürlich hat das Auto außerdem weiter an Wert verloren, während du es sechs Monate lang benutzt hast.

Trotzdem kann die Verkäuferin nicht einfach das Auto wieder zurück verlangen, ohne die 1.800 Euro zu berücksichtigen, die du bereits dafür bezahlt hast.

Darauf solltest du nicht eingehen, sonst ist das Auto weg und deine 1.800 Euro auch.

Wenn die Verkäuferin das Auto zurück nehmen will, solltet ihr euch darauf einigen, wieviel Wertverlust dadurch entstanden sind, dass du 6 Monate lang damit gefahren bist. Und dafür sind 1.800 Euro aber etwas zu viel, finde ich.

Nehmen wir statt dessen mal z.B. 100 Euro pro Monat für die Nutzung durch dich, dann bekäme sie ihr Auto wieder und du 1.200 Euro von den bereits bezahlten 1.800 Euro zurück.

Ich würde aber lieber die fehlenden 700 Euro auch noch bezahlen und das Auto behalten. Bei jeder anderen Option wirst du letztlich ein zweites mal über den Tisch gezogen.

Und nimm beim nächsten Autokauf jemanden mit, der davon ein bisschen Ahnung hat. 😉

Du sagst ja selbst:

Allerdings haben wir 2500€ ausgemacht

Vertrag ist Vertrag. Ob mündlich oder schriftlich ist egal - du hast mit ihr 2500€ ausgemacht und dem zugestimmt. Das gilt. Im Gegenzug bekommst du das Auto.

Nun möchte sie das Auto morgen abmelden und das Auto zurück

Das ist halt genauso Murks. Sie hat dir das Auto verkauft und kann es nicht plötzlich zurückverlangen. Ihr könnt höchstens in beiderseitigem Einvernehmen den Vertrag rückabwickeln. Auto gegen Geld.

Sie kann ihr Auto mit deiner Zustimmung "zurück kaufen". Dann kommt es wieder darauf an, auf welchen Betrag ihr euch einigt.

ich möchte aber gernr einen Teil meines Geldes zurück

Tja, dann verhandel mit ihr. Ohne deine Zustimmung kann sie den Kauf nicht rückabwickeln. Einigt euch auf eine Summe.

Du hast ein Auto gekauft, eine Anzahlung geleistet und Ratenzahlung vereinbart.

Dann wolltest du das Auto verkaufen, und der Vorbesitzer hat sich darauf netterweise eingelassen (haette er nicht machen muessen). Du hast keinen Kaeufer gefunden. Pech fuer dich. Euer Kaufvertrag enthaelt keine Ruecknahmeklausel. Dem Verkaeufer steht der Gesamtbetrag zu, zumindest, was bis jetzt schon gezahlt wurde.

Das du eine alleinerziehende Mama bist, war dir von Anfang an bewusst, und ist kein Grund vertragsbruechig zu werden.