Auto und Hartz4 - was ist richtig

10 Antworten

Du brauchst Dir hier weder Gedanken noch Vorwürfe machen. Es wird auch kein Ärger seitens des Jobcenters geben. Auch ein Leistungsempfänger hat ein Recht auf einen PKW, solange er diesen finanzieren kann. Da du richtigerweise auch mit Deiner Mutter einen zweckgebundenen Darlehnsvertrag geschlossen hast, musst Du dich niemandem gegenüber rechtfertigen! Im Übrigen erhöht ein PKW natürlich auch Deine Chancen auf dem Stellenmarkt, was sich natürlich auch wiederum für das Jobcenter positiv auswirken könnte. In der Tat ist es so, wie Dir bereits ein anderer User geschrieben hat, dass Dir das Jobcenter bei Bedarf, also wenn Du einen Arbeitsplatz nachweisen kannst, einen PKW darlehnsweise finanziert. Ebenso wird Dir auch für ein Maximum von 9 Monaten ein Leihwagen zur Verfügung gestellt samt Kilometergeld (natürlich nur unter der Voraussetzung, dass Du einen Arbeitsvertrag vorlegen kannst). Das Du dir nun privat einen PKW gekauft hast und das Darlehn hierfür von Deinen Leistungen zurückzahlst, ist nun wirklich Deine Sache. Andere kaufen sich Kippen und Du zahlt dein Auto ab. No Problem!

Ein Darlehen gilt als Einnahme. Somit musst du es in dem Monat wo du es erhalten hast dem JC gegenüber angeben. Auch wenn in dem Vertrag steht, dass es ausschließlich für den PKW ist. Das interessiert nämlich Keinen. Ich hoffe mal, dass das Geld nicht über dein Konto gelaufen ist. Dann hättest du jetzt ein wirkliches Problem. Das nächste Mal aber bitte vorher informieren und nicht erst wenn es schon fast zu spät ist. Die ganze ALG 2-Geschichte ist so wie so das Letzte. ca. 7 Mio Rentner die von Sozialgeld leben müssen. Armes Deutschland.

cyracus  25.06.2013, 05:11

Du schreibst:

"Ein Darlehen gilt als Einnahme. (...) Auch wenn in dem Vertrag steht, dass es ausschließlich für den PKW ist."

Wo hast Du denn die Weisheit her?

Bitte belegen Link !!

jbinfo  25.06.2013, 18:16
@cyracus

Unter www.gegen-Hartz.de findest du einiges aktuelles zu diesem Thema. Ich habe aber jetzt noch mal genauer geschaut und festgestellt, dass es von JC zu JC auch anders gehandhabt werden kann. Es ist also eine Auslegungssache der Sachbearbeiter. Einige Gerichte stimmen dem Zuflußprinzip zu andere wieder nicht. Bedeutet also u.U. für den Fragesteller erst mal Einbuße und ein langer SG Prozess. Damit ist aber keinem sofort wirklich geholfen. Wäre also schon sinnvoller und sicherer den Kauf über die Mutter abzuwickeln. Als ALG2 Empfänger hat man sicher schon genügend andere Probleme im Leben.

cyracus  27.06.2013, 04:02
@jbinfo

Hilfreich ist es für Fragende, wenn man gezielte Links reingibt. - gegen-hartz.de gibt ja sehr viele Infos raus. Da etwas zu finden ist für Ungeübte, noch dazu, wenn sie gerade in einer schwierigen Situation mit Angst sind, nicht unbedingt leicht.

Hast Du meine Antwort gelesen, die ich hier gegeben habe?

Es gibt Muster für entsprechende Darlehnsverträge.

Hier bei uns bekommen die finanziell Schwachen das Autio, wenn es denn notwendig ist, sogar vom Jobcenter bezahlt. Ich fürchte somit keine Probleme/Nachteile für dich.

naja... ja. es sieht schon nach Vermögen aus und es wäre wirklich besser gewesen wenn deine Mutter um Vertrag stehen würde.

0Colonel0  23.06.2013, 22:43

Also es würde besser AUSSEHEN aber Probleme kriegst du so nicht ;)

Du kannst als Hartz 4 Empfänger Vermögen in Höhe von bis zu 2000 € besitzen. Bei einem PKW ist die Rechtssprechung jedoch nicht eindeutig. Hier bist du auf die Auslegung der entsprechenden Behörde angewiesen, sprich Wohlwollen. Auch der Kaufpreis spielt keine Rolle, es kommt lediglich darauf an wie der PKW in den entsprechenden Listen gehandelt wird.

Fazit: Um allem aus dem Weg zu gehen hätte ich den Wagen auf den Namen meiner Mutter laufen lassen. Wer letztlich Versicherungsnehmer ist spielt keine Rolle. Du kannst 100 Autos auf deinen Namen versichern wenn du nicht als Halter in den Papieren stehst.

milchcafe 
Fragesteller
 23.06.2013, 23:01

Hm also die Zulassung sowie die Versicherung wird auf meinen Namen laufen. Meine Mutter wohnt über 200 km entfernt deshalb wird das Auto auf mich zugelassen, zwecks Kennzeichen. Den Vertrag könnte ich vielleicht ändern lassen aber das wird dann wohl nicht bringen?!

bairbus1  23.06.2013, 23:09
@milchcafe

Angenommen deine Mutter wohnt in Köln und du in Hamburg. Das Auto wird in Köln auf den Namen deiner Mutter angemeldet und du versicherst es und fährst es in HH mit Kölner Nummer - vollkommen problemlos und rechtens.

bairbus1  23.06.2013, 23:04

Noch eine Anmerkung die ich überlesen hatte: Der Käufer ist nicht zwangsläufig der Halter bzw. Besitzer. Wer den KFZ Brief besitzt ist der Eigentümer und somit auch Verfügungsberechtigt über das Auto

Eichbaum1963  24.06.2013, 00:25

Du kannst als Hartz 4 Empfänger Vermögen in Höhe von bis zu 2000 € besitzen.

Nein, das liegt wesentlich höher: je Lebensjahr 150 € + 750 € sowie u. a. auch ein angemessenes Kfz bis 7.500 € an Wert.

Wer den KFZ Brief besitzt ist der Eigentümer

Das ist nicht richtig. Der Kfz-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist kein Eigentumsnachweis. Steht da auch in Feld C.4c.

cyracus  25.06.2013, 05:17

@bairbus2, Du schreibst:

"Du kannst als Hartz 4 Empfänger Vermögen in Höhe von bis zu 2000 € besitzen."

Bitte nicht mit Halbwissen oder Unwissen hier schreiben. Die Gesetze rund um Hartz IV sind kompliziert genug, da brauvchen wir doch keine zusätzlichen Verwirrungen.

Hier kannst Du Dich informieren:

http://www.hartz-4-empfaenger.de/hartz-4-vermoegen

Besonders wenn es um deren Existenzsicherung geht, müssen sich die fragenden User schon auf unsere Antworten verlassen können!