auto mit holländischer zulassung

2 Antworten

als mitarbeiter einer kfz-zulassungsbehörde: du brauchst die niederländischen fahrzeugpapiere deel I und II, einen kaufvertrag. wenn das fahrzeug keine ewg-übereinstimmungsbescheinigung hat, musst du eine abnahme nach § 21 stvzo durchführen lassen. eventuell müssen einige ausnahmegenehmigungen erteilt werden, wer dafür zuständig ist, hängt vom einzelnen bundesland ab. frag bei deiner zulassungsbehörde, ob du das fahrzeug eventuell vorführen musst. dann brauchst du den evb-code, deinen ausweis, evtl. banknachweise, sepa lastschrift mandant für die kfz-steuer.

Wahrscheinlich neue Beleuchtung. Dann muss die Karre hier über den TÜV und Deutsche Papiere haben. Der Gesamte Aufwand kostet zwischen 300 und 1100€ je nach dem, was alles verändert werden muss.