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Ausfallgebühr beim Zahnarzt wegen Terminabsage??

gefragt von Anwohner am 04.08.2007 um 20:50 Uhr

Bei meinem neuen Zahnarzt steht auf einem Schild, dass eine Ausfallsgebühr erhoben werde, wenn man einen Termin nicht mindestens 24 Stunden vorher absage. Kann das rechtens sein?? Was ist, wenn ich einen Unfall oder Ähnliches habe?

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Recht x 35.340 Zahnarzt x 1.113 Ausfallgebühr bei Zahnarzt x 1

Qetan
beantwortet von Qetan am 4. August 2007 20:57
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Bei einem Unfall oder anderem von Dir nicht voraussehbaren Ereignis, wird diese Gebühr sicher nicht erhoben. Es geht darum, dass viele Patienten ihre Termine einfach nicht absagen, obwohl es ihnen möglich wäre. Dadurch kann dieser Termin nicht neu vergeben werden, was einen Ausfall für den Arzt bedeutet. Solche Schilder gibt es bei vielen Ärzten und anderen Therapeuten aus den gleichen Gründen.


critter
beantwortet von critter am 4. August 2007 21:05
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Das ist gerechtfertigt! Als Freiberufler passiert es einem nämlich sonst dauernd, dass die Leute entweder gar nicht absagen oder genau um die entsprechende Uhrzeit, zu der sie "dran" wären. Ich kenne das und habe ebenfalls eine solche Vereinbarung mit meinen Klienten. Hab nämlich bei Badewetter von Termin zu Termin dagehockt, weil es niemand für nötig hielt, sich abzumelden oder den Termin zu ändern. Rief jemand an, war es ihm schlecht oder hatte ja soo Kopfschmerzen. Seit der Vereinbarung klappt alles reibungslos. Jetzt kann ICH bestimmen, ob die Entschuldigung in Ordnung ist und kann evtl. auch mal Fünfe grade sein lassen. Man kennt so seine Pappenheimer! :-))


anonym
beantwortet von Rolfe am 5. August 2007 00:06
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Einerseits kann ich die Ärzte verstehen, andererseits müssen Patienten manchmal 2 Stunden trotz festen Termins warten - die lassen sich das auch nicht bezahlen. Im Übrigen müsste der Arzt im Streitfall vor Gericht nachweisen, dass diese Zeit für ihn verloren war und er auch keine anderen Arbeiten (z.B. Schreibkram pp.) verrichten konnte. Das dürfte schwierig werden, zumal er sich mit derartigen Praktiken seine Patienten "vergrault", die sich dann vielleicht einen anderen Arzt suchen. Es dürfte auch demütigend sein, wenn der Arzt nach Offenbarung durch den Patienten für sich selbst entscheidet, ob er die Entschuldigung als solche anerkennt oder eben nicht (wie critter).

Also, ich würde mir das nicht bieten lassen...


Lola60
beantwortet von Lola60 am 4. August 2007 21:03
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Und was ist umgekehrt, wenn der Arzt den Termin nicht einhält? Eine halbe Stunde kann ich ja noch vertreten aber mir ist es schon passiert das ich 1,5 Stunden warten mußte. Ich glaube nicht das das rechtens ist seine "Kunden" so lange warten zu lassen.

Kommentar von Simple_avatar2smallSalems am 4. August 2007 21:06

Erst recht, wenn dieser sowieso Angst vor dem Zahnarztbesuch hat...


kiramarie
beantwortet von kiramarie am 4. August 2007 22:18
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Das hat man den lieben Zeitgenossen zu verdanken, die es einfach nicht für nötig befinden, einen Termin abzusagen, wenn sie verhindert sind oder vielleicht auch einfach keine Lust haben.Habe diese Schilder auch schon in verschiedenen Arztpraxen gesehen. Ich kann das auch durchaus verstehen, dass die Ärzte so reagieren. Sicher musste ich auch schon mal einen Arzttermin kurzfristig "sausen" lassen, meist wegen einer anderweitigen Krankheit.Schliesslich kann man nicht mit einem fíebrigen Kind oder einer Magen-Darmgrippe einen Zahnarzt,Augenarzt etc.aufsuchen. Ich habe dann aber stets gleich morgens früh angerufen,mich entschuldigt u.den Termin auf einen anderen Tag verschoben.So gibt man dem Arzt schliesslich die Möglichkeit, den Termin an einen anderen Patienten zu vergeben. Ich denke, die Ausfallgebühr ist auf jeden Fall rechtens für Leute, die ihren Termin einfach nicht absagen.


anonym
beantwortet von Romir am 14. September 2009 12:30
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Bin mit vorletzte Aussage einverstanden. Sage auch dazu: ich habe schon mal über einen Termin beim Arzt einfach vergessen und nicht rechtzeitig abgesagt. Ich krieg bei dem keinen Termin mehr und bitte schön! Ich gehe einfach zu anderem und rate maine ganze Bekanntschaft vom Arzt, der abgesagt hat ab. Meine liebe Ärzte, sie verlieren Ihre Patienten erstens. Und zweitens: sie haben keine männschiches und Morales Recht in einer Bechandlung abzusagen, sogar dann, wenn der Patient ein Verbrecher ist.


anonym
beantwortet von yellow3e am 13. Januar 2008 12:21
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Alle bisherigen Meinungen sind äußerst interessant und als Spezialist auf dem Gebiet einer modernen Praxisführung kann ich folgendes dazu sagen.

Zahnärzte sollten vor allem mit Ihren Patienten darüber sprechen und transparent bleiben. Sie sollten lieber für Verständnis werben, selbst wenn Sie sich dazu entschließen, eine Gebühr zu erheben. Problematisch wird es vor allem dann, wenn es sich um einen fest geplanten Termin hinsichtlich einer wichtigen Arbeit geht. Also Fortsetzung der Therapie. Da sind Patienten teilweise wirklich nachlässiger. Hat der Zahnarzt aber die Wichtigkeit des Termins auch mündlich unterstrichen, kann eigentlich nur wenig schief gehen.

Das Problem selbst entsteht in den Praxen vor allem dann, wenn das Team und der Behandler beim Patienten zu viel Wissen voraussetzen. Dann sagen Sie Termine ab, wie beim Frisör oder in der Autowerkstatt. Patienten sind mehr wert als Kunden. Das sollte sich jeder Praxisinhaber klar machen, die richtigen Maßnahmen ergreifen und mit dem Patienten sprechen, anstatt Schilder aufzustellen, die nur kontraproduktiv sein können. Spätestens bei der Besprechung hinsichtlich der privaten Zuzahlung beim Patienten wird er auf Gegenwehr stoßen. Aber hier sind die Erfahrungen sicherlich vielfältig. Meinen Kunden würde ich definitiv davon abraten, solche oder andere Schilder auchzustellen.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 5. August 2007 18:55
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Ein geblockter Termiin, wird nicht vergeben. Wenn du also nciht erscheinst, hat der Arzt keinen Ersatztermin. Hättest du rechtzeitig abgesagt, hätte er einen Ersatztermin legen können. Der Arzt hat dadurch ein Schden, den er auf dich abwälzen kann.


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