Muss ich nach dem Arzttermin während der Ausbildung noch in den Betrieb?
Hallo, ich bin zurzeit in der Ausblidung und arbeite von 8- 17 Uhr. Einmal in der Woche habe ich Schule, also Morgen. Morgen habe ich aber ein Zahnarzttermin, welcher um 11 Uhr ist., da ich meine Zahnspange heraus bekomme. Der Schule habe ich letzte Woche schon bescheid gegeben. Da der Termin um 11 Uhr ist,, würde es sich nicht mehr lohnen nach dem Arztbesuch zur Schule zu gehen, da dies sicher länger dauern wird. Nun meint ein Kumpel, dass ich nach dem Arztbesuch im Betrieb noch arbeiten muss. Stimmt das?
7 Antworten
Danach musst Du in den Betrieb gehen um zu arbeiten, ansonsten wird Dir ein halber Urlaubstag berechnet und eine Abmahnung wäre die Folge.
Da hat dein Kumpel Recht. Es sei denn, du hast vorher mit dem Chef gesprochen und er hat dir frei gegeben.
Da der Termin um 11 Uhr ist,, würde es sich nicht mehr lohnen nach dem Arztbesuch zur Schule zu gehen, da dies sicher länger dauern wird
Das ist deine Privatmeinung; uninteressant. Du bist nur für die Zeit des Arztbesuches und die unvermeidbare Wegezeit freigestellt.
Wenn du nach der Schule normal arbeiten musst, musst du auch nach dem Arztbesuch arbeiten gehen.
"Nun meint ein Kumpel, dass ich nach dem Arztbesuch im Betrieb noch arbeiten muss."
Ja natürlich! Du wirst für diese Schulzeit bezahlt. Da kannst du dan nicht einfach halbtags sagen "so und jetzt geh ich nicht mehr hin". UND du hättest dir im Vorfeld eine Genehmigung von deinem Betrieb holen müssen damit du da "einfach nicht erscheinst"
Aber dieser Tag ist doch ein Schultag und generell müsste ich an diesem Tag nicht im Bertrieb sein. Schule endet ja schon um 14:50. Somit wäre mein Arbeitstag doch schon rum...
Das heißt also, da ich an diesem Tag fehlende Schulstunden habe, muss ich in den betrieb.