Nach der Berufsschule noch zum Betrieb?

7 Antworten

Grundsätzlich gilt: Du wirst für die Teilnahme am Berufsschulunterricht vom Ausbildungsbetrieb freigestellt (§ 15 Berufsbildungsgesetz), die Ausbildungsvergütung wird auch für diese Zeit gezahlt. Dies gilt auch für Prüfungen und Schulveranstaltungen.
Beginnt dein Berufsschulunterricht vor 9 Uhr, so ist eine Beschäftigung im Unternehmen an diesem Morgen nicht erlaubt. Für die Arbeit nach der Berufsschule gelten andere Regeln, abhängig davon, wie alt du bist.
Du bist unter 18? Dann musst du den Rest des Tages freigestellt werden, wenn dein Berufsschultag einmal pro Woche länger als 5 Unterrichtsstunden dauert. Dieser Berufsschultag wird dann pauschal mit acht Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet. Hast du zwei Berufsschultage in der Woche, kann es sein, dass du am zweiten Tag auch nach mehr als fünf Unterrichtsstunden anschließend noch im Betrieb arbeiten musst. Dann wird dir die konkrete Zeit in der Schule mit Pausen und dem Weg zum Betrieb angerechnet. Insgesamt darf deine Arbeitszeit pro Woche 40 Stunden / 8 Stunden täglich nicht überschreiten. Steht in deinem Arbeitsvertrag eine geringere Stundenzahl, so gilt diese.

https://www.ausbildung-me.de/blog/muss-ich-nach-der-berufsschule-noch-in-den-betrieb

Hi, das kann man pauschal nicht beantworten.

Es kommt darauf an wieviel Stunden du in der Woche arbeitest. Du darfst als Minderjähriger nicht länger als 40 Std. arbeiten. Wenn ein Manteltarifvertrag es vorgibt sogar nur 37,5 Std.

Mehr als 5 Schulstunden werden als 8 Arbeitsstunden angerechnet.

Also hängt es von deiner Arbeitszeit, der Schulstunden und eurem Tarifvertrag (wenn es einen gibt) ab.

Falls ihr einen Betriebsrat habt, frage dort einfach mal nach. Ansonsten schau ins Arbeits- Jugendschutzgesetz.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz besagt, dass Arbeitszeiten mit 15, 16 und 17 Jahren eine bestimmte Dauer nicht übersteigen dürfen. Diese liegt bei 8 Stunden am Tag und 40 in der Woche. Eine Ausnahme für diesen Fall kommt zum Tragen, wenn die Arbeitszeit an einzelnen Tagen unter 8 Stunden fällt. Dann kann die Beschäftigungszeit an den übrigen Werktagen entsprechend auf 8,5 Stunden erhöht werden. Ansonsten ist das Jugendarbeitsschutzgesetz bei der Arbeitszeit von Halbwüchsigen sehr strikt. https://www.arbeitsschutzgesetz.org/jarbschg/arbeitszeit/

Das gilt auch für Berufsschultage.

Woher ich das weiß:Recherche

Ja, halbtags Schule + halbtags Arbeit ist grundsätzlich OK.

Die genaue Stundenanzahl kannst du auch bei deinen Lehrern nachfragen. Die können dir das ganz genau erklären.

Wenn der Betrieb das vorschreibt dann ja.

Manche haben das Glück die dürfen nach der Schule nachause gehen aber es gibt halt seltene Fälle wie dich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung