Nach der Berufsschule noch zum Betrieb?
Also ich mache eine Ausbildung zur MFA und muss Montags,Donnerstags von 8 Uhr bis 18 Uhr Arbeuten mit einer Stunde Pause. Mittwochs und Freitags muss ich von 8 uhr bis 13 Uhr arbeiten. Und ab September muss ich Dienstags und Donnerstags von 7:30 Uhr bis 11:30 oder 12:30 genaueres bekomme ich noch gesagt die schule ist von mir aus 45 min entfernt mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Aber ich soll nach der Berufsschule noch zum betrieb von 14 uhr bis 18 Uhr. Ich bin 17 Jahre alt und meine frage ist ob das überhaupt so inordnung ist und ob ich wirklich dann noch zum Betrieb muss
7 Antworten
Grundsätzlich gilt: Du wirst für die Teilnahme am Berufsschulunterricht vom Ausbildungsbetrieb freigestellt (§ 15 Berufsbildungsgesetz), die Ausbildungsvergütung wird auch für diese Zeit gezahlt. Dies gilt auch für Prüfungen und Schulveranstaltungen.
Beginnt dein Berufsschulunterricht vor 9 Uhr, so ist eine Beschäftigung im Unternehmen an diesem Morgen nicht erlaubt. Für die Arbeit nach der Berufsschule gelten andere Regeln, abhängig davon, wie alt du bist.
Du bist unter 18? Dann musst du den Rest des Tages freigestellt werden, wenn dein Berufsschultag einmal pro Woche länger als 5 Unterrichtsstunden dauert. Dieser Berufsschultag wird dann pauschal mit acht Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet. Hast du zwei Berufsschultage in der Woche, kann es sein, dass du am zweiten Tag auch nach mehr als fünf Unterrichtsstunden anschließend noch im Betrieb arbeiten musst. Dann wird dir die konkrete Zeit in der Schule mit Pausen und dem Weg zum Betrieb angerechnet. Insgesamt darf deine Arbeitszeit pro Woche 40 Stunden / 8 Stunden täglich nicht überschreiten. Steht in deinem Arbeitsvertrag eine geringere Stundenzahl, so gilt diese.
https://www.ausbildung-me.de/blog/muss-ich-nach-der-berufsschule-noch-in-den-betrieb
Hi, das kann man pauschal nicht beantworten.
Es kommt darauf an wieviel Stunden du in der Woche arbeitest. Du darfst als Minderjähriger nicht länger als 40 Std. arbeiten. Wenn ein Manteltarifvertrag es vorgibt sogar nur 37,5 Std.
Mehr als 5 Schulstunden werden als 8 Arbeitsstunden angerechnet.
Also hängt es von deiner Arbeitszeit, der Schulstunden und eurem Tarifvertrag (wenn es einen gibt) ab.
Falls ihr einen Betriebsrat habt, frage dort einfach mal nach. Ansonsten schau ins Arbeits- Jugendschutzgesetz.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz besagt, dass Arbeitszeiten mit 15, 16 und 17 Jahren eine bestimmte Dauer nicht übersteigen dürfen. Diese liegt bei 8 Stunden am Tag und 40 in der Woche. Eine Ausnahme für diesen Fall kommt zum Tragen, wenn die Arbeitszeit an einzelnen Tagen unter 8 Stunden fällt. Dann kann die Beschäftigungszeit an den übrigen Werktagen entsprechend auf 8,5 Stunden erhöht werden. Ansonsten ist das Jugendarbeitsschutzgesetz bei der Arbeitszeit von Halbwüchsigen sehr strikt. https://www.arbeitsschutzgesetz.org/jarbschg/arbeitszeit/
Das gilt auch für Berufsschultage.
Ja, halbtags Schule + halbtags Arbeit ist grundsätzlich OK.
Die genaue Stundenanzahl kannst du auch bei deinen Lehrern nachfragen. Die können dir das ganz genau erklären.
Wenn der Betrieb das vorschreibt dann ja.
Manche haben das Glück die dürfen nach der Schule nachause gehen aber es gibt halt seltene Fälle wie dich.