Ausbildung verbietet mir Nebeneinkommen?
Hallo,
ich fange am 01.08. eine Ausbildung zur MFA im Krankenhaus an. Gestern war ein kennenlernen wo wir Informationen bekommen haben und es war soweit auch ganz gut. Nun folgendes Problem:
ich habe mich vor 2 Monaten Selbständig gemacht und wollte es dann als Nebeneinkommen gelten lassen. Soweit ich weiß ist es erlaubt selbständig zu sein, sogar aktuell neben meiner Arbeitslosigkeit! Viele Azubis haben ja auch 450€ Jobs da die Vergütung einfach sehr gering ist, zumal ich 24 bin und eine Wohnung habe und alles.
Jetzt wurde mir gestern gesagt das es uns untersagt ist irgendeine Form von Minijob, Selbständigkeit etc. auszuführen. Mich traf der Schlag da es nur noch 2 Wochen hin ist bis zum 01.08. und ich meine Selbstständigkeit aufgeben müsste die mein absoluter Traum ist. Ich habe nun gerade alles mit Steuern abgeschlossen und verdiene nicht schlecht, kann mir auch nicht vorstellen wie ich hier alles mit nur 800€ netto zahlen soll, 3 Jahre lang!
Jetzt frage ich mich ob es überhaupt rechtens ist uns Azubis von Anfang an zu verbieten nebenbei zu arbeiten? Ich kann mir meine Zeit selber einteilen und sogar nur am Wochenende arbeiten, hätte dann noch genug Zeit für die Ausbildung. Selbst sowas wie Instagram ist nicht erlaubt.
Habe gestern sogar schon Bewerbungen für eine andere Ausbildung geschrieben, weil mir mein eigenes Standbein so wichtig ist.
Danke im Voraus für alle antworten!
4 Antworten
Wann Sie Ihrem Auszubildenden einen Nebenjob verbieten können - Betriebsausgabe.de (2022)
Dies habe ich hier zum Thema gefunden, wobei es noch einige andere Seiten gibt.
Grundsätzlich wird es Probleme geben, wenn du mehr als 48 Stunden pro Woche hättest und auf diese könntest du bei einer Vollzeitausbildung mit Nebenjob jedoch schnell kommen.
wenn du mehr als 48 Stunden pro Woche
Das Arbeitszeitgesetz ArbZG spielt bei einer selbstständigen Nebentätigkeit keine Rolle (tut es ja auch nicht bei einem Arbeitnehmer, der sich die Nächte mit Feiern oder PC-Spielen um die Ohren schlägt).
das es uns untersagt ist irgendeine Form von Minijob, Selbständigkeit etc. auszuführen.
Eine solches generelles Verbot ist schlicht und einfach rechtswidrig (und damit unwirksam/nichtig), weil es nicht vereinbar ist mit der nach dem Grundgesetz GG Art 12 garantierten Freiheit der Berufswahl und Berufsausübung.
Also:
ob es überhaupt rechtens ist uns Azubis von Anfang an zu verbieten nebenbei zu arbeiten?
Grundsätzlich: Nein!
Zwar muss der Arbeitgeber (wegen seiner besonderen Fürsorgepflicht dem Auszubildenden gegenüber) generell informiert werden, wenn ein Auszubildender eine Nebentätigkeit ausüben will.
Verbieten darf er das aber nur, wenn es sich bei der Nebentätigkeit um eine Konkurrenztätigkeit handelt, die Ausbildung dadurch beeinträchtigt wird (z.B. durch Übermüdung) oder dabei gegen gesetzliche Bestimmungen (z.B. Arbeitszeitgesetz) gehandelt wird.
Der letzte Punkt (Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz ArbZG oder das Jugendarbeitsschutzgesetz JArbSchG wegen Überschreitung der zulässigen Gesamtarbeitszeit) spielt bei einer selbstständigen Nebentätigkeit allerdings keine Rolle - tut es ja auch nicht bei einem Auszubildenden, der sich die Nächte mit Feiern oder PC-Spielen um die Ohren schlägt; hier würde nur der Punkt "Beeinträchtigung der Ausbildung" eine Rolle spielen.
Das ist die rechtliche Lage. Praktisch hast Du allerdings wegen der "unsicheren" Situation in der Probezeit kaum eine Chance, Dich gegen Deinen Arbeitgeber durchzusetzen.
Warte das Ende der Probezeit ab, informiere Deinen Arbeitgeber dann über Deine selbstständige Nebentätigkeit, und übe sie weiter aus, auch gegen sein rechtswidriges Verbot (sofern nicht andere Verbotsgründe vorliegen) - oder suche Dir eine andere Ausbildungsstelle (mit einem Hinweis an die zuständige Kammer wegen des rechtswidrigen Vorgehen dieses Arbeitgebers).
Hier bietet es sich wirklich besser an zu googeln. Es steht auf zig Seiten eigentlich alles schon da und die meisten werden dir entweder Links mit ausführlichen Infos schicken, oder nur so 1-2 Sätze dazu sagen.
die meisten werden dir entweder Links mit ausführlichen Infos schicken, oder nur so 1-2 Sätze dazu sagen.
Man kann auch ausführlich darauf antworten (siehe meine eigene Antwort).
Mit dem Hinweis "Hier bietet es sich wirklich besser an zu googeln." kannst Du fast alle Fragen (und Antworten) a bügeln. Warum also - polemisch gefragt - treibst Du Dich hier rum?
Auch ein Ausbildungsplatzgeber kann nicht willkürlich jede Nebentätigkeit verbieten .... zudem, darfst Du als Auszubildende/r wöchentlich bis zu 48 Stunden regulär arbeiten.
Desweiteren - wie sollte Dein Ausbildungsbetrieb von Deiner Nebentätigkeit als Selbstständiger erfahren?
wöchentlich bis zu 48 Stunden regulär arbeiten
Das Arbeitszeitgesetz ArbZG spielt bei einer selbstständigen Nebentätigkeit keine Rolle (tut es ja auch nicht bei einem Arbeitnehmer, der sich die Nächte mit Feiern oder PC-Spielen um die Ohren schlägt).