Aus Bedarfsgemeinschaft ausziehen?

2 Antworten

Erst einmal dem Jobcenter schriftlich mitteilen das ihr euch getrennt habt und keine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) mehr mit der Ex - besteht.

Dann dem Jobcenter mitteilen das du ausziehen musst und deshalb um Kostenübernahme für eigenen angemessenen Wohnraum bittest.

Geh einfach mal zum Jobcenter und frag dort nach. Da wird Dir das erklärt. Du bekommst Hartz IV nur ab dem Monat, in dem Du es beantragst.

Am besten wäre es natürlich, wenn Du arbeiten gehen könntest, dann kannst Du tun und lassen, was Du willst.