Auftritt von Kindern im TV

3 Antworten

Bei Live-TV-Shows (wie z.B. Wetten dass...) wird ja immer peinlich genau drauf geachtet, daß ab einer bestimmten Uhrzeit (22Uhr?) keine Kinder mehr auf der Bühne stehen,

Woher weißt Du, dass darauf geachtet wird? Ich habe davon noch nie gehört.

clemensw  24.02.2014, 15:48

Finde ich gut, daß Du DSDS und anderen Mist nicht guckst!

john4711  24.02.2014, 15:59
@clemensw
Finde ich gut, daß Du DSDS und anderen Mist nicht guckst!

Ich gucke so was tatsächlich nicht. ;-) Aber erklären sie da, dass sie darauf achten, dass ab einer bestimmten Uhrzeit keine Kinder oder Jugendlichen mehr auf der Bühne stehen?

clemensw  24.02.2014, 16:16
@john4711

Bei DSDS fehlten früher minderjährige Teilnehmer immer bei der Bekanntgabe der Ergebnisse (lief kurz nach 11). Wie das heute gemacht wird, kann ich dir aber auch nicht sagen, da ich den Ramsch inzwischen auch boykottiere.

Franz577 
Fragesteller
 24.02.2014, 15:58

Weil es schom mehrmals bei "Wetten dass" vorgekommen ist. Sowohl beim Gottschalk als auch gerade erst wieder am letzten Samstag. Da war so ein kleiner Bub, der einfach auf die Bühne kam und bei einem Lied mitgetanzt hat. Der Lanz hat dann zu ihm gesagt, daß das zwar toll war, aber er jetzt ganz schnell wieder zur Mama gehen muß, weil das ZDF sonst Probleme bekommt.

john4711  24.02.2014, 15:59
@Franz577
Der Lanz hat dann zu ihm gesagt, daß das zwar toll war, aber er jetzt ganz schnell wieder zur Mama gehen muß, weil das ZDF sonst Probleme bekommt.

Ah, danke!

Jugendschutzgesetz nennt sich das.

Und dabei ist es egal, ob die Eltern dabei sind oder nicht.

john4711  24.02.2014, 15:40
Jugendschutzgesetz nennt sich das.

Und welche Vorschrift soll da Deiner Meinung nach einschlägig sein?

clemensw  24.02.2014, 15:48
@john4711

Jugendarbeitsschutzgesetz wäre die richtige Antwort gewesen.

Elbeobst65  24.02.2014, 15:53
@clemensw

Nein, Jugendschutzgesetz

john4711  24.02.2014, 16:01
@Elbeobst65

Aber wo im Jugendschutzgesetz soll dazu etwas stehen?

clemensw  24.02.2014, 16:18
@Elbeobst65

Liebes ElbeObst,

bitte zitiere mal die deiner Meinung nach relevanten Passagen aus dem Jugendschutzgesetz. Oder lies meine Antwort zu dem Thema.

Hab keine Lust, jetzt Nein-Doch-Nein-Doch-Ping-Pong zu spielen.

Bley1914  14.01.2017, 18:30
@john4711

§ 5 Jugendschutzgesetz

Bley 1914

Franz577 
Fragesteller
 24.02.2014, 15:41

Ok, und wovor wird da die Jugend konkret geschützt, wenn sie ab 22Uhr nicht mehr auf einer TV-Bühne stehen dürfen?

Wohlgemerkt nicht auftreten, sondern einfach nur dort stehen.

clemensw  24.02.2014, 15:50
@Franz577

"Gestaltend mitwirken" ist deutlich weiter gefaßt als "auftreten" - da reicht es schon, dazustehen und dumm in die Kamera zu grinsen.

Elbeobst65  24.02.2014, 15:52
@Franz577

■Kinder/Jugendliche, die morgens die Schule besuchen, anschließend ihre Hausaufgaben erledigen, um dann ihrem Hobby „Theater“ nachzugehen, stehen dauerhaft unter Anspannung. Sicher mag man glauben, ein Hobby diene der Entspannung. Doch nicht selten führt der Ehrgeiz zu einer körperlich-geistig-seelisch belastenden Situation, die Kinder/Jugendliche nicht wahrnehmen wollen. Theater-Vorstellungen bis 22.00 Uhr oder 24.00 Uhr verlangen Kindern/Jugendlichen große Anspannungen ab, die sich gesundheitsschädlich auswirken.

■Wenn es für manchen unverständlich bleibt, warum Kinder (bis 14 J.) die Bühne bis um 20.00 Uhr und Jugendliche (bis 16 J.) bis um 22.00 Uhr zu verlassen haben, sollte man bedenken, das „natürliche“ Wachzeiten nicht gleichzusetzen sind mit „Stresszeiten“, in denen Kindern/Jugendlichen Leistung abverlangt wird. Für Körper, Seele und Geist bedeutet der Bühnenauftritt ananstrengende Arbeit, die die Betroffenen erst bei einem Burn-out feststellen.

■Castingshows, wie z. B. DSDS, haben bereits des Öfteren bewiesen, dass Jugendliche aufgrund der permanenten Anspannung zusammenbrechen können (2011 Nina, 2012 Joey). D. h. der Freiwilligkeitsfaktor wird bei solchen Auftritten nicht selten überschätzt. Ehrgeiz und harte Arbeit in Form von Üben, Proben und Durchhalten fordern Kindern/Jugendlichen zu viel ab. Aus diesem Grunde sollte das Jugendschutzgesetz begrüßt werden, um in Kooperation mit ihm eine für Kinder und Jugendliche realisierbare Theaterzeit und -welt zu schaffen.

Weiter lesen könnt ihr hier;

*http://www.helpster.de/jugendschutzgesetz-und-buehne-wissenswertes-zum-buehnenauftritt_131297#anleitung *

Franz577 
Fragesteller
 24.02.2014, 16:00
@Elbeobst65

Ok, aber einfach nur auf der Bühne zu stehen, z.B. neben den Eltern oder auch schon kurz vorm Ende der Sendung nur ein paar Minuten lang, das ist doch weder "Arbeit" noch "Auftritt".

Elbeobst65  24.02.2014, 16:02
@Franz577

Auslegungssache....ich würde das auch nicht so eng sehen, aber du weißt ja, es gibt immer Leute die "stänkern" müssen. Ich nehme an, du spielst auf den kleinen Jungen bei Wetten dass.,.? von Samstag an? Der war ja auch ganz kurz nach 22 Uhr auf der Bühne.

Franz577 
Fragesteller
 25.02.2014, 08:43
@Elbeobst65

Ja, zum einen spiele ich auf diesen Jungen an. Aber was der gemacht hat, das könnte man ja tatsächlich als Auftritt bewerten, auch wenn es ihm sichtlich Spaß gemacht hat und das für ihn bestimmt keine "stressige Arbeit" war, die ihn überfordert hätte.

Doch viel mehr geht es mir noch um Kinder, die einfach nur so auf der Bühne rumstehen. Da gab es auch mal eine Wetten dass-Sendung, wo kurz vor dem Abspann noch ein Kind auf die Bühne gelaufen ist (entweder war es von einem Wettkandidaten oder einem Gast der Sendung, das weiß ich nicht mehr). Das Kind wollte einfach nur zu Mama oder Papa, aber Gottschalk hat es abgefangen und hingetragen, denn somit würde es ja nicht direkt selbst auf der Bühne stehen. Und da war ich mir nicht sicher, ob das nur ein Gag war oder wirklich ernst gemeint, denn das wäre ja wirklich eine extrem überzogene Auslegung dieser Vorschrift, wenn sowas zu Problemen führen würde bzw. sich darüber jemand aufregen würde. Man kann auch alles übertreiben!

kinder dürfen nur bis 22.oo h bei solchen Shows dabei sein Nach dem

Jugendschutzgesetz.

Da achten Tausende von Zuschauern die irgend einen was anhängen können, und so eine Vorstellung wird ewig lange geprobt und geübt.

Bley 1914

Bley1914  14.01.2017, 18:32

§ 5 Jugendschutzgesetz

Bley 1914