Kennt jemand das Vertragsrecht betreute Grundschule bei Schulwechsel ?

5 Antworten

das ist aber ein Sonderfall. Wegen ungebührlichem Verhalten.

Von daher gibt es sicherlich rechtliche Aussagen nur von einer guten juristischen Beratungsstelle. Das hat ja auch alles mit dem Vertrag zu tun, da steht bestimmt noch mehr drinnen.

Vergiss bitte nicht, dass sich Schule und Eltern des Kindes freiwillig geeinigt haben auf den Schulwechsel. Und dann gilt die außerdordentliche Kündigungsfrist. So zumindest schreibst du es oben: haben sich geeinigt.

Das kann der Knackpunkt sein, nachdem eben nicht mit sofortiger Wirkung gekündigt werden kann.

Aber in dem Sonderfall mal alle Hebel in Bewegung setzen , um nicht noch zwei weiter Monate zu bezahlen - im Sinne einer konstruktive freundlichen Einigung , das würde ich machen.

brauchmalhilfe 
Fragesteller
 16.11.2019, 16:16

Der Knackpunkt ist aber auch das die Betreuung das Kind dort nicht mehr haben will und es nicht kommen darf. Die können doch nicht verlangen das gezahlt wird aber die Betreuung nicht genutzt werden darf.

wilees  16.11.2019, 16:16

Vergiss bitte nicht, dass sich Schule und Eltern des Kindes freiwillig geeinigt

das wage ich zu bezweifeln - das Kind wurde von der Teilnahme am Unterricht und ! der Betreuung "freigestellt" - bzw. durfte nicht daran teilnehmen, unterliegt aber der Schulpflicht.

brauchmalhilfe 
Fragesteller
 16.11.2019, 16:22
@wilees

Das Kind wurde wärend der Klärung des Falls auf einer anderen Schule untergebracht und ist auf Wunsch der Schuile und der Eltern dort geblieben. Die Betreuung dürfte das Kind aber nicht mehr besuchen. Da diese zur Schule gehört und die das Kind da auch nicht haben wollen.

Elizabeth2  16.11.2019, 16:40
@wilees

Also hierzu kann ich mir nur auf das beziehen, was der Fragesteller oben selber mitgeteilt hat:

Eltern und Schule einigen sich darauf das Kind in der neuen Schule bleibt.

Also gab es die Möglichkeit, nach einer gewissen Zeit, dass das Kind wieder zurück darf auch. So verstehe ich das.

Das Ganze ist mal wieder ein Beispiel dafür, dass dieser Sachverhalt in gute Frage.net nicht zu klären ist, weil viele Infos fehlen und Infos die da sind von uns selber hier verschieden bewertet werden.

Ich selber bin überzeugt davon, dass es keine Möglichkeit gibt, das Geld zurückzuholen. Aber ich würde es definitiv auf die freundliche Schiene versuchen, und natürlich mit den von hier genannten Argumenten. Ob diese aber juristische Hand und Fuss haben, kann ich nicht beurteilen.

TorDerSchatten  16.11.2019, 17:08
@Elizabeth2

Ich stimme dir vollumfänglich zu!

Elizabeth2  16.11.2019, 17:17
@TorDerSchatten

eigentlich würde ich gerne noch mehr dazu schreiben, wie z.Bsp. dass Eltern nun mal auch ab einem gewissen Alter für die Kinder deren Schaden sogar finanziell zur Kasse gebeten werden können. Freibrief hat die Familie nur, wenn das Kind unter sieben jahre alt ist (oder sechs?).

Wenn dann das Kind z.Bsp. einen Autospiegel kaputt macht - aus versehen, haften die Eltern, wenn das Kind über dieses Alter ist. Ein Glück, wenn eine Haftpflichtversicherung da ist. Beim Verhalten des Kindes haften eben auch die Eltern, und anstatt es entsprechend zu erziehen, wird dann lamentiert. Um nämlich ein kind auszuschliessen, muss brutal viel passiert sein, und das liegt dann doch eher am Kind selber oder an den Eltern und man kann dann nicht einfach Schuld woanders suchen.

Insofern muss man als Eltern nun mal Fehlverhalten auch mittragen. Wenn das alles ist, was an Konsequenzen passiert ist, können Eltern noch froh sein.

Ich brauche wirklich eine rechtliche Aussage.

Sorry - aber dazu wirst Du denn einen Anwalt befragen müssen.

Was konkret steht denn zum Thema Kündigung insgesamt im Vertrag? Denn üblicherweise behält sich ein Träger eine Kündigungsmöglichkeit vor, in etwa ... wie folgt :

das Kind aus pädagogischen Gründen in der Gruppe nicht mehr tragbar ist (etwa wegen wiederholten Fehl-verhaltens) und von der Maßnahme durch die Schule ausgeschlossen worden ist

und das ist hier mit dem Ausschluss vom Schulunterricht und der Betreuung m.M.n. erfolgt .

brauchmalhilfe 
Fragesteller
 16.11.2019, 16:18

Da steht wirklich nichts weiter drinnen außer :Jahresvertrag und außerordentliche Kündigung bei Umzug und Schulwechsel von 3 Monaten.

Elizabeth2  16.11.2019, 16:45
@brauchmalhilfe

Stichwort : Schulwechsel. Ihr habt dem zugestimmt.

TorDerSchatten  16.11.2019, 17:07
@brauchmalhilfe

Ja, also musst du kündigen mit einer Frist von 3 Monaten ab Zugang der Kündigung. Eine rückwirkende Kündigung ist nicht möglich!

Im Arbeitsrecht wäre das ein Aufhebungsvertrag - und auch der wird nicht rückwirkend geschlossen nur ohne die Kündigungsfrist einzuhalten. Dafür bedarf es aber der Einwilligung BEIDER Vertragspartner.

Es gilt das, was im Vertrag steht. Da ich den nicht nachlesen kann, kann ich dir nicht weiterhelfen.

Du schreibst, der Vertrag kann mit einer 3monatigen Frist gekündigt werden. Hast du diesen Vertrag denn gekündigt? Wann und zu welchem Ablauftermin?

Solange ein Vertrag nicht gekündigt ist, läuft er weiter. Die Gebühren fallen auch weiterhin an.

Das wäre wie mit einem Handyvertrag. Du zahlst auch die monatlichen Beträge, auch wenn du das Handy ausgeschaltet in einen Schrank legst. Das Handy ist die Betreuung, die Betreuung findet nicht mehr statt, aber der Vertrag läuft noch.

Also: schnellstens kündigen. Solange zahlst du.

brauchmalhilfe 
Fragesteller
 16.11.2019, 16:11

Gekündigt habe ich schon, aber rückwirkend zum 31.10.2019. Leider habe ich aber bisher keine Antwort erhalten. Mein Kind darf dort nicht mehr hin. Wenn ich die Betreuung noch 3 Monate bezahlten muss, kann ich es ja auch da hinschicken. Das wollen die aber nicht, weil es ja auch garnicht mehr auf der Schule ist.

Das kann ja nicht richtig sein das ich für etwas zahlen muss was ich nicht nutzen darf.

Elizabeth2  16.11.2019, 16:13
@brauchmalhilfe

oben steht , kinder nur für diese schule....wie gesagt, der vertrag ist wichtig und der gilt.

TorDerSchatten  16.11.2019, 16:39
@brauchmalhilfe

Du kannst nicht rückwirkend kündigen! Die Kündigung muss außerdem schriftlich erfolgen (nicht per Email) und fristgerecht. Somit ist deine Kündigung nicht wirksam.

Lese mein Beispiel mit dem Handy, ein Vertrag ist dennoch zahlungspflichtig wirksam, auch wenn er nicht genutzt wird

brauchmalhilfe 
Fragesteller
 16.11.2019, 16:42
@TorDerSchatten

OK, denn könnte ich mein Kind aber auch für die nächsten 3 Monate dort betreuen lassen. Das darf mir ja nicht verwehrt werden, immerhin bezahle ich ja dafür.

Elizabeth2  16.11.2019, 16:43
@TorDerSchatten

Ja, das wäre das erste, was ich sofort auf andere Füsse stellen würde.

Sofort kündigen, Sachverhalt schildern, und das Ganze per Einwurf Einschreiben. Oder Einschreiben mit Rückschein.

Es kann gut sein, dass der FS mit der Art die Kündigung auf die Nase fliegt, vor allem wenn die andere Partei auf ihr Recht pocht wegen Kündigung usw. , schriftlich usw.....

TorDerSchatten  16.11.2019, 17:05
@brauchmalhilfe

Nein, bitte lese den Vertrag ganz genau - wie gesagt ich kann ihn von hier aus nicht lesen. In allen Betreuungsverträgen ist eine Klausel, wenn das Kind nicht tragbar ist aufgrund seines Verhaltens (Gefährdung von anderen Personen, anderen Kindern oder Selbstgefährdung) oder anderen sozialen Dingen (z.B. hält sich nicht an Regeln Absprachen usw) dann kann die Betreuung eingestellt werden.

Du schreibst in der Frage auch nicht den Grund.

Solche Fragen sind wahnsinnig schwer zu beantworten. Du WILLST nur Antworten lesen, die deiner Meinung oder deiner Auffassung entsprechen, die du schon gebildet hast.

Verträge enden mit Kündigung und laufen ungekündigt fort. Das gleiche wäre wenn du eine Wohnung mietest, aber nicht darin wohnst (also das, was du bezahlst nicht nutzt) - dennoch zahlst du die monatliche Miete, bis zum Ablauf des Vertrages (durch Kündigung).

Du WILLSt das einfach nicht verstehen und daher klinke ich mich jetzt hier aus dieser sinnlosen Diskussion aus. Ich arbeite im Vertragsrecht übrigens.

Da hier keine rechtlichen Auskünfte gegeben werden können, solltest Du Dich an einen Rechtsanwalt wenden. Dort kannst Du richtig beraten werden.

Hier kannst du nur Vermutungen bekommen. Verweist der Vertrag evtl noch auf Allgemeine Geschäftsbedingungen?

Ich vergleiche es jetzt mal mit dem Verein: Allein der Rauswurf und der sofortige Ausschluss vom Training, bedeutet nicht, dass die Vereinsgebühr ab sofort entfällt. Die entfällt erst mit der Kündigung laut Satzung.

oder das Kind in der Skischule, welches sich verletzt/erkrankt - der Kurs ist bezahlt. Erstattung nur Kulanz.

Wenn du dich mit der Elterninitiative nicht einigen kannst? Bei Einzug könntest du versuchen den Betrag zurück zu buchen und eine Reaktion abwarten. Das damit verbundene Risiko liegt dann bei dir.

Müsste das Kind innerhalb 14 Tagen umziehen, würde die Gebühr ja auch noch für die 3 Monate anfallen.