italienische Staatsbürgerschaft, Einbürgerung?

5 Antworten

Die Sache ist meines Erachtens sehr einfach. Wahrscheinlich ist Dein Kind deutscher Staatsbürger (StB).

  • Wenn der Vater zum Zeitpunkt der Geburt deutscher StB war, ist das Kind automatisch deutscher StB. Das müsste allerdings dokumentiert werden: Anerkenntnis der Vaterschaft, Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit (StA) des Vaters müssten vorgelegt werden.
  • Wenn das Kind nach dem 31.12.1999 geboren wurde und Du bei seiner Geburt mindestens 8 Jahre legal in Deutschland gelebt hast (Duldung reicht nicht) dann hat Dein Kind die deutsche StA als Optionskind und braucht sich nach der derzeitigen Lage auch nicht zwischen der italienischen StA, die er von Dir hat. zu entscheiden. Aber das kann sich ändern.

Mein Vorschlag: Stelle einen Einbürgerungsantrag (wer zuständig ist, kannst Du bei der Gemeindeverwaltung erfragen). Beantrage, dass Dein Kind miteingebürgert werden soll, wenn es noch kein deutscher StB sein sollte. Dann seid Ihr beide Doppelstaatler, und alles ist gut.

Deine Kinder dürften, sobald die Vaterschaft eines Deutschen feststeht, die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Da du Italienerin bist, haben deine Kinder auch die italienische Staatsangehörigkeit. Sie sind also, nach entsprechendem Nachweis, Doppelstaatler.

Du kannst dich einbürgern lassen, die italienische Staatsangehörigkeit musst du nicht abgeben (§ 12 Abs. 2 StAG). Die Einbürgerungsregeln findest du in den §§ 8 bis 12 StAG.

Nach meiner Einschätzung ist es bei dir relativ einfach, dass du und deine Kinder Doppelstaatler werden. 

Was ist nun richtig

was richtig ist kommt immer auf das land an, in dem du lebst.. wenn in deutschland, das deutsche staatsangehörigkeitsrecht und wenn in italien das italienische......

jfjggkjhjghfhg 
Fragesteller
 07.03.2016, 15:28

Leben tuhe ich ja in Deutschland also gilt für mich nicht das was das Konsulat mir sagt? Oder wie darf ich das verstehen?

peterobm  07.03.2016, 15:37
@jfjggkjhjghfhg

das Konsulat ist schon für dich zuständig; aber nur für Reisepass u. anderweitige Angelegenheiten. Nicht für die Einbürgerung

Andreas Starke  17.01.2017, 18:44

Das ist natürlich Unsinn. Auf den Wohnsitz kommt es überhaupt nicht an. Es gilt das Recht des Landes, um das es geht. Auch, wenn man Deutschland nie verlassen hat, kann es sein, dass man die Staatsangehörigkeit von X-Land hat, z.B. wenn man einen Elternteil mit dieser Staatsangehörigkeit hat und das Recht von X-Land das so vorsieht. Das gilt auch dann, wenn man nie einen Pass oder auch nur irgendeine Urkunde von X-Land hatte. Was richtig ist, schreibe ich in meiner Antwort.

Die italienische Staatsbürgerschaft wird man nicht so leicht los, selbst der Papst hat sie, obwohl er in Argentinien (von italienischen Eltern) geboren wurde. Das macht aber nichts. Du kannst Dich in Deutschland einbürgern lassen. Das Kind kann bis zur Volljährigkeit zwei Staatsbürgerschaften haben und dann entscheiden. 

jfjggkjhjghfhg 
Fragesteller
 07.03.2016, 15:32

Wieso habe ich dann nicht zwei Bürgerschaften? Ich bin ja seit Geburt in Deutschland und habe hier studiert etc. kann ja nicht sein dass meine Kinder zwei Bürgerschaften haben müssen.

Was ist das für ein Gesetz? Schon komisch :-/